Beschlussvorlage - 0189/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Der XV. Nachtrag zum Tarif vom 27.April 1982 zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen -Verwaltungsgebührensatzung- vom 15. Juli 1977, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Das Feuerbestattungsgesetz und die ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen sind aufgehoben und durch das Bestattungsgesetz ersetzt worden. Darüber hinaus sind Änderungen in dem Tarif zur Verwaltungsgebührensatzung in den Bereichen Bauordnungsamt und Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Wohnen fortzuschreiben.

 


 Gesundheitsamt – 53

 

Der Text in Ziffer 14.1 muss wie folgt geändert werden:

 

“ Ärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen nach dem Bestattungsgesetz”

 

Zu Ziffer 14.2:

 

Innerhalb des Gebührenrahmens werden die Verwaltungsgebühren im wesentlichen nach dem entstehenden Aufwand festgesetzt. Eine Neukalkulation typischer Gebührenfälle hat ergeben, dass in Einzelfällen die bisherige Höchstgebühr von 150,00 Euro überschritten werden muss. Darum soll der Gebührenrahmen wie folgt neu festgesetzt werden:

 

“10,00- 200,00 Euro”

 

Bauordnungsamt –63

 

Aus der Sicht des Bauordnungsamtes –63 ergeben sich folgende Änderungen der Tarifstellen der Verwaltungsgebührensatzung:

 

Da die Tarifstellen B.21 und B.22 zur Herstellung eines Negativ-Films und Rückvergrößerungen daraus in der Praxis nicht vorkommen, können diese entfallen.

Ersatzweise sollte jedoch eine neue Tarifstelle B.21 zur Abgabe digitaler Rasterdaten mit folgendem Textvorschlag aufgenommen werden:

 

21 “ Abgabe vorhandener digitaler Rasterdaten als Plot oder als digitale Rasterdaten ( inkl. einfacher Nutzungsrechte) z.B. Plan der Kehrbezirkseinteilung, Bauzeichnungen etc...

 

21.1 als Plot oder als digitale Rasterdaten

a)       bis Format DIN A4 ..........................................7,- 

b)       bis Format DIN A3 ..........................................12,-€

c)       bis Format DIN A2...........................................15,-€

d)       bis Format DIN A1...........................................20,-€

e)       bis Format DIN A 0..........................................30,-€

 

Bei der Abgabe von Auszügen aus Rasterdatenbeständen beziehen sich die hier angegebenen Formate auf die Papierfläche, die bei einem Plot aus dem Original -Rasterdatenbestand in der Original - Auflösung bedruckt würde.

 

Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Wohnen –61

 

 

Aus Sicht des betroffenen Amtes kann die Ziffer B 29 , Bewilligung von Prämien,Darlehn und Zuschüssen nach den Wohnraumbeschaffungsrichtlinien der Stadt Hagen, ersatzlos gestrichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XV. Nachtrag vom         zum Tarif vom 27. April 1982 zu § 1 Abs. 1 der  Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 15. Juli 1977

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV NRW S.646) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV  NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am        folgenden XV. Nachtrag beschlossen

 

 

Artikel I

 

Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:

 

Die Tarifstellen 22 und 29 werden ersatzlos gestrichen.

 

Die Tarifstellen 14.1,14.2 und  21 erhalten folgende Fassung:

 

Lfd.Nr

 

Gebühr €

 

Gesundheitsamt – 53

 

 

 

 

14.1

Ärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen nach dem Bestattungsgesetz

25,-

 

 

 

14.2

Amtsärztliche/vertrauensärztliche und zahnärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen einschließlich Untersuchung, soweit nicht von Ziffer 14.1 erfasst  

10,- bis 200,-

 

 

 

 

Bauordnungsamt – 63

 

 

 

 

21

Abgabe vorhandener digitaler Rasterdaten als Plot oder als digitale Rasterdaten ( inkl. einfacher Nutzungsrechte) z.B. Plan der Kehrbezirkseinteilung, Bauzeichnungen etc...

 

 

 

21.1

als Plot oder als digitale Rasterdaten

 

 

a) bis Format DIN A4 ..........................................

7,-

 

b) bis Format DIN A3 ..........................................

12,-

 

c) bis Format DIN A2...........................................

15,-

 

d) bis Format DIN A1...........................................

20,-

 

e) bis Format DIN A 0.........................................

30,-

 

 

 

Bei der Abgabe von Auszügen aus Rasterdatenbeständen beziehen sich die hier angegebenen Formate auf die Papierfläche, die bei einem Plot aus dem Original -Rasterdatenbestand in der Original - Auflösung bedruckt würde

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.04.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen