Beschlussvorlage - 0183/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Der Einrichtung eines FriedWaldes in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

3.      Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Einrichtung und Betrieb eines FriedWaldes in Hagen

 

Zusammenfassung

 

Zum 01.09.2003 trat das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in Kraft. Im Gesetz werden neben bewährten friedhofsrechtlichen Regelungen auch zahlreiche Neuerungen aufgegriffen, die mit großer Offenheit auf veränderte gesellschaftliche Anschauungen im Umgang mit dem Tod reagieren. So wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, die Asche von Verstorbenen in einer naturbelassenen Waldgrabstätte beizusetzen. Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.07.2004  mit Beschluss des 1. Nachtrages zur Friedhofssatzung der Stadt Hagen vom 05. Dez. 2001 das neue Bestattungsgesetz NRW in örtliches Recht umgesetzt. 

 

Forstamt, Grünflächenamt und Werkhof beabsichtigen, im Rahmen einer Public  Private  Partnership, gemeinsam mit der FriedWald GmbH in Hagen einen Friedwald zu errichten und zu betreiben.

 

Zusammengefasst stellt sich das Konzept folgendermaßen  dar:

 

  • Als öffentlicher Träger des FriedWaldes regelt die Stadt Hagen den Betrieb über eine Friedhofssatzung und stellt eine geeignete zusammenhängende Waldfläche von ca. 50 ha als gewidmete Friedhofsfläche zur Verfügung.

 

  • Die grundbuchrechtlich geschützte Nutzungsdauer soll 99 Jahre betragen.

 

  • Die FriedWald  GmbH betreibt den FriedWald und übernimmt den Vertrieb, die allgemeinen Kundenkontakte und die vertragliche Abwicklung.

 

  • Das Forstamt der Stadt Hagen als Vertreter der Waldeigentümerin Stadt Hagen führt die Kundengespräche vor Ort (Kundenbetreuung im FriedWald und Verkauf der Bäume), übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und die notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten zur Herstellung und Aufrechterhaltung  des FriedWaldes.

 

  • Die Beisetzungen werden in Regie des Forstamtes durchgeführt.

 

  • Das Forstamt beauftragt den Werkhof  mit den Arbeiten zur Verkehrssicherungspflicht und der Durchführung der forstwirtschaftlichen Arbeiten.

 

 

Durch die Bereitstellung einer städtischen Waldfläche für einen FriedWald würde die nach Landesforstgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße und nachhaltige Forstwirtschaft in keiner Weise behindert. Vielmehr würden schlecht zu vermarktende Bäume als Bestattungsbaum ausgewiesen, während qualitativ höherwertige Bäume dem Holzmarkt zugeführt werden könnten. Darüber hinaus bestünde auch auf den als FriedWald ausgewiesenen Flächen die Möglichkeit, ein Ökopunktekonto einzurichten. Im Resultat wäre damit eine dreifache Nutzung der Waldfläche möglich.

 

Nach den Erfahrungswerten der FriedWald GmbH kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Hagen pro Hektar FriedWald - ohne die sonstigen Waldnutzungen - durchschnittlich einen Überschuss von rund 80.000 € erzielen wird. Hierbei wird davon ausgegangen, dass pro Jahr ca. 1 ha mit durchschnittlich 100 FriedWald Bäumen verkauft wird.

 

Das Risiko, dass die Bestattung im Hagener FriedWald zu einer Konkurrenz für die eigenen städtischen Friedhöfe werden könnte, wird von der Verwaltung als gering angesehen. Darüber hinaus würden die Einnahmeausfälle an anderer Stelle kompensiert.

 

Die Überlegung, mit einem eigenen Bestattungswald ohne die FriedWald GmbH an den Markt zu gehen, wird von der Verwaltung als wirtschaftlich nicht vertretbar angesehen. Insbesondere wäre der Aufbau eines erfolgreichen, eigenständigen Marketing- und Vertriebskonzeptes zeitaufwendig und teuer, und auch ohne die Beteiligung der Stadt Hagen würde im Großraum Rhein/Ruhr oder östliches Westfalen wahrscheinlich schon in den nächsten  2 Jahren ein FriedWald entstehen, der die Erfolgsaussichten eines eigenen Hagener Angebotes erheblich behindern würde.

 

Im übrigen weist die FriedWald GmbH darauf hin, daß sie die privaten oder städtischen Betreiber in Eigenregie nicht als Konkurrenz ansieht.

An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass die Fürstlich Bentheim-Tecklenburgische Forstverwaltung in den Laubholzbeständen um das Schloss einen eigenen Bestattungswald einrichten möchte.

 

Ungeachtet dessen betrachtet sich die Stadt Hagen nicht als Konkurrenz zu anderen privat betriebenen Bestattungswäldern und wird diese in ihrer Geschäftstätigkeit in keiner Weise behindern.

 


 

Einrichtung und Betrieb eines FriedWaldes in Hagen

 

Vorlauf:

 

Die Projektidee, in Hagen einen FriedWald anzusiedeln, wurde gemeinsam zwischen dem Werkhof und der Firma Priller, einem langjährigen Kooperationspartner des Werkhofs, bereits im Herbst 2003 entwickelt und mit dem Forstamt der Stadt Hagen erörtert.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde zwischen dem Werkhof und dem Forstamt die Frage diskutiert, ob und wie im städtischen Forst sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose / Sozialhilfeempfänger geschaffen werden könnten. 

 

Von Seiten des städtischen Forstamtes wurde als Problem in die Diskussion eingebracht, dass teilweise deutliche Pflegerückstände im städtischen Forst zu beklagen seien und bei der auf absehbare Zeit nicht besser werdenden Personalausstattung die Pflegerückstände auch nicht aufgearbeitet werden könnten. Auch die Erträge aus der Forstwirtschaft selbst werden als unbefriedigend angesehen. Teilweise decken die Erlöse aus Holzverkauf nicht einmal die Werbungskosten.

 

Zum 01.09.2003 trat das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in Kraft. Im Gesetz werden neben bewährten friedhofsrechtlichen Regelungen auch zahlreiche Neuerungen aufgegriffen, die mit großer Offenheit auf veränderte gesellschaftliche Anschauungen im Umgang mit dem Tod reagieren. So wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, die Asche von Verstorbenen in einer naturbelassenen Waldgrabstätte beizusetzen. Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.07.2004  mit Beschluss des 1. Nachtrages zur Friedhofssatzung der Stadt Hagen vom 05. Dez. 2001 das neue Bestattungsgesetz NRW in örtliches Recht umgesetzt. 

 

Bei dem Waldreichtum der Stadt Hagen lag es nunmehr nahe, mit der Einrichtung eines FriedWaldes für die Bürger und Bürgerinnen auf veränderte gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und darüber hinaus zusätzliche Waldnutzungen anzustreben, die die Kostenbelastung einer nachhaltigen Forstwirtschaft deutlich verbessern könnten. Durch die Bereitstellung einer städtischen Waldfläche für einen FriedWald würde die nach Landesforstgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße und nachhaltige Forstwirtschaft in keiner Weise behindert. Vielmehr würden schlecht zu vermarktende Bäume als Bestattungsbaum ausgewiesen, während qualitativ höherwertige Bäume dem Holzmarkt zugeführt werden könnten. Darüber hinaus bestünde auch auf den als FriedWald ausgewiesenen Flächen die Möglichkeit, ein Ökopunktekonto einzurichten. Das würde die Möglichkeit schaffen, im Vorgriff Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren zu können. Im Resultat wäre damit eine dreifache Nutzung der Waldfläche möglich.

 

Im Mai 2004 wurden vom Werkhof erste Kontakte zur FriedWald GmbH aufgenommen. Ziel der Gespräche war eine Grobklärung der Frage, unter welchen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen aus Sicht der FriedWald GmbH ein FriedWald in Hagen denkbar wäre. Als Ergebnis der Gespräche mit der FriedWald GmbH wurde festgestellt, dass die Stadt Hagen über sehr gut geeignete städtische Waldflächen verfügt und unter Beachtung  der Größe des potentiellen Einzugsgebietes (die potentiellen Kunden kommen überwiegend aus der Region mit einem Radius von ca. 1 Autostunde Fahrtzeit) ein wirtschaftlich attraktiver Betrieb eines FriedWaldes in Hagen mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich ist.  Die FriedWald GmbH bekundete ihr Interesse, mit der Stadt Hagen einen  FriedWald zu realisieren. In der Folge wurden zusammen mit dem Forstamt, dem Grünflächenamt  und der FriedWald GmbH die weiteren Möglichkeiten und Planungsschritte konkretisiert.

 

 

Das Konzept:[1]

 

Bei einem Begräbniswald (FriedWald) handelt es sich begrifflich um einen Friedhof, auf dem ausschließlich Totenasche (biologisch abbaubare Urnen gelten nicht als Urnen im Sinne des Bestattungsgesetzes NRW, sind somit Totenasche) im Wurzelbereich des Bewuchses beigesetzt wird.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb eines FriedWald-Friedhofes bildet der § 1 Abs. 4 Satz 2 des Bestattungsgesetzes NRW. Eine solche Beisetzungsstätte ist nach der vg. Vorschrift nur insoweit zulässig, als öffentlich – rechtliche Vorschriften oder öffentliche oder private Interessen nicht entgegenstehen, sie öffentlich zugänglich sind und die Nutzungsdauer grundbuchrechtlich (Dienstbarkeit) gesichert ist.

 

Die Trägerschaft eines solchen Friedhofes liegt grundsätzlich bei den Kommunen oder Kirchen (juristische Personen öffentlichen Rechts). Die Friedhofsträger können die Errichtung und den Betrieb derartiger Friedhöfe aber auch privaten Rechtsträgern (Übernehmer) übertragen.

 

In dem Gespräch am 04.01.05 mit der FriedWald GmbH wurde deutlich, dass diese keine vollständige Trägerschaft anstrebt, sondern lediglich der Betrieb des FriedWaldes soll auf sie übertragen werden. Zu den Aufgaben der FriedWald GmbH zählen der Vertrieb, die Kundenkontakte sowie die vertragliche Gestaltung und deren Abwicklung. Darüber hinaus wird für bestimmte administrative Aufgaben eine so genannte ”Verwaltungshelferschaft”, wie sie nach § 1 Abs. 4 Satz 1 des Bestattungsgesetzes NRW möglich ist, angestrebt.

 

Die öffentliche Trägerschaft durch die Stadt Hagen hat zur Folge, dass der FriedWald als Bestattungsort gemäß den gesetzlichen Regelungen langfristig geschützt ist und nicht von der unternehmerischen Zukunft der FriedWald GmbH abhängt. Die Stadt Hagen bleibt nach außen mit allen Rechten und Pflichten verantwortlich. Als öffentlicher Träger des FriedWaldes regelt die Stadt Hagen den ordnungsgemäßen Betrieb über die Friedhofssatzung (Aufgabe des Fachbereiches für Grünanlagen und Straßenbetrieb). Die Nutzungsdauer des FriedWaldes soll grundbuchrechtlich auf 99 Jahre geschützt werden.

 

Darüber hinaus stellt die Stadt Hagen als Waldbesitzerin, vertreten durch das Forstamt, den Wald zur Verfügung. Sie übernimmt die Kundenbetreuung vor Ort, führt die Beisetzungen durch und übernimmt die allgemeine Unterhaltung (Verkehrssicherung) und Pflege des FriedWald-Friedhofes. Mit der Durchführung dieser Arbeiten soll der Werkhof (im Rahmen einer Verwaltungshelferschaft gem § 1 Abs. 4 BestG NRW) beauftragt werden.

 

Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Friedhöfe wie auch die Vornahme der Beisetzungen sind hoheitliche Aufgaben. Umsatzsteuerfrei sind daher die Gebühren für die Bereitstellung der Grabstellen, für die Beisetzung der Urnen, für die Bezeichnung der Gräber mit Grabzeichen und für das Führen einer Grabstättendatei. Diese Gebühren sind vom Friedhofsträger unter Berücksichtigung aller entstehenden Kosten zu kalkulieren und durch eine Gebührensatzung einschließlich Tarif vom Rat zu beschließen.

 

Alle nicht unmittelbar mit der Beisetzung zusammenhängenden Leistungen unterliegen dagegen der Steuerpflicht. Hierzu zählen insbesondere die Verpachtung der Bäume, unter denen beigesetzt wird. Diese Bäume sind vergleichbar mit einem Grabmal, das auf Friedhöfen vom Steinmetz hergestellt und aufgestellt wird.

 

 

Die Ertragsaussichten für die Stadt Hagen:

 

Nach den Erfahrungswerten der FriedWald GmbH kann von folgenden Einnahmen und Ausgaben pro Hektar FriedWald ausgegangen werden, wobei die aufgeführten Beträge den auf die Stadt Hagen entfallenden Anteil darstellen:

 

 

Einnahmen pro Hektar (für die Stadt Hagen):

aus dem Verkauf von FriedWald Bäumen                                               40.000   –   50.000 €

aus Dienstleistung wie Besetzung der Urne,

Verkehrssicherungspflicht usw.                                                                60.000  –   80.000 €

 

Summe pro ha                                                                                         100.000  – 130.000 €

 

 

Ausgaben pro Hektar (für die Stadt Hagen):

Personal / Förster                                                                                      20.000  –  35.000 € Sachkosten                                                                                                       2.000  –  10.000 €

 

Summe pro ha                                                                                                        22.000  –  45.000 €

 

 

Somit ergibt sich für die Stadt Hagen ein Überschuss pro Hektar von rund 80.000 €.          

 

 

Diese einfache Einnahme / Ausgabe Betrachtung geht davon aus, dass pro Jahr ca. 1 ha mit durchschnittlich 100 FriedWald Bäume verkauft wird.  Bei 50 ha würden damit über 50 Jahre entsprechende Einnahmen anfallen. Für die  restlichen  49 Jahre der FriedWald Lebensdauer sollten aus den zuvor erzielten Erlösen Rückstellungen gebildet werden, um die Pflege und Verkehrssicherungspflicht sicher zustellen.  Zusätzliche forstwirtschaftliche Nutzungen / Erträge sind zudem auch weiterhin möglich.

 

Das Risiko, dass die FriedWaldbestattung zu einer Konkurrenz und damit zu einem Einnahmeausfall für die eigenen städtischen Friedhöfe werden könnte, lässt sich folgendermaßen abschätzen:

 

Die FriedWald GmbH strebt mittelfristig einen Marktanteil von rd. 2 % aller Urnenbestattungen an. Sollte dieser Marktanteil erreicht werden, würde dies bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen für die Stadt Hagen bedeuten können, dass  2 % der Urnenbestattungen auf Hagener Friedhöfen stattdessen  im  FriedWald beigesetzt würden. Aus Sicht der Verwaltung ein begrenztes Risiko, das zudem durch entsprechend höhere städtische Einnahmen an anderer Stelle kompensiert würde.

 

 

Jahr 2004

Sterbefälle Hagener insgesamt

2.107

Davon eingeäschert

1.157 (55 %)

 

 

Einäscherungen Krematorium Hagen insgesamt

5.220

Davon Hagener

1.157 (22 %)

 

 

Urnenbeisetzung im FriedWald

2 %

Bezogen auf die Einäscherungen insgesamt

104 Beisetzungen

Bezogen auf die Hagener

23 Beisetzungen

 

Urnenbeisetzungen Friedhöfe städtisch

649 (56 %)

Urnenbeisetzungen im FriedWald (2 %)

13

Urnenbeisetzungen Friedhöfe kirchlich

414 (36 %)

Urnenbeisetzungen Friedhöfe außerhalb

94 (8 %)

 

Die durchschnittliche Grabgebühr für Urnenbeisetzungen auf städtischen Friedhöfen beläuft sich auf 728,-€. Hinzu kommt die Beisetzungsgebühr von 165,-€, so dass sich ein Gesamtbetrag von 893,-€ pro Urnenbeisetzung auf städtischen Friedhöfen ergibt. Bei angenommenen 13 Beisetzungen Hagener im FriedWald würde sich der Einnahmeverlust auf ca. 11.609,-€ belaufen. Hier sind dann aber die ersparten Aufwendungen  abzuziehen.

 

Die Einnahmeausfälle im städtischen Friedhof führen allerdings zu Mehreinnahmen im FriedWald, so dass aus gesamtstädtischer Sicht eine Kompensation erreicht werden kann.

 

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zusätzliche Einäscherungen im Krematorium zu erwarten sind.

 

Die FriedWald GmbH bot im Gespräch am 04.01.05 zudem an, gegenüber ihren Kunden eine Empfehlung für das Hagener Krematorium auszusprechen. Hierüber  könnte eine Auslastung freier Kapazitäten erreicht werden. Bei 30 zusätzlichen Einäscherungen Auswärtiger  im Hagener Krematorium würde eine zusätzliche Einnahme von rd. 9.500 € entstehen und damit die Einnahmeausfälle im Bereich der Bestattungen fast kompensieren.

 

 

Alternative ohne die FriedWald GmbH:

 

Bei den bisher geführten Gesprächen mit der FriedWald GmbH ergab sich, dass von den gesamten Erträgen aus dem Baumverkauf rd. 36 %   (=100 bis 130 T€ pro Hektar, vgl. oben) beim Waldbesitzer verbleiben,  64 % (entsprechend 278 bis 361 T€)  gehen an die FriedWald GmbH für Lizenzgebühren und den Vertrieb.

 

Bei dieser Aufteilung der Erträge drängt sich förmlich die Frage auf, warum das ganze Konzept nicht in Eigenregie betrieben werden sollte?

 

Neben der Tatsache, dass “FriedWald” ein geschützter Markenname ist, ist zu berücksichtigen, dass

 

  • der Aufbau eines erfolgreichen, eigenständigen Marketing- und Vertriebskonzeptes zeitaufwendig und teuer ist,

 

  • der Etablierung eines eigenen Markennamens und die eigene Akquirierung von ca. 100 Baumkäufern pro Jahr mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden sind,

 

  • die Zeit bis zum Markteintritt eines Hagener Bestattungswaldes der wesentliche erfolgskritische Faktor ist, da auch ohne die Beteiligung der Stadt Hagen im Großraum Rhein/Ruhr oder östliches Westfalen in den nächsten (max.) 2 Jahren ein FriedWald entstehen wird, der die Erfolgsaussichten eines Hagener Angebotes erheblich behindern würde,

 

  • der Markteintritt mit Hilfe der FriedWald GmbH noch im Jahr 2005 erfolgen kann.

 

Hingewiesen sei auf das Modell der Stadt Remscheid, die einen Bestattungswald seit Anfang 2004 in eigener Regie betreibt. Bislang fand dort keine einzige Beisetzung statt.

 

Im übrigen weist die FriedWald GmbH darauf hin, dass sie die privaten oder städtischen Betreiber in Eigenregie nicht als Konkurrenz ansehe. An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass die Fürstlich Bentheim-Tecklenburgische Forstverwaltung in den Laubholzbeständen um das Schloss einen eigenen Bestattungswald einrichten möchte.

 

Ungeachtet dessen betrachtet sich die Stadt Hagen nicht als Konkurrenz zu anderen privat betriebenen Bestattungswäldern und wird diese in ihrer Geschäftstätigkeit in keiner Weise behindern.



[1]

  • Eine prägnante und ausführliche Darstellung des FriedWald-Konzeptes ist dem beiliegenden Artikel aus der     AFZ-DerWald 14/2004 zu entnehmen (Anlage 1).

 

·         Vgl. die Folienpräsentation der FriedWald GmbH (Anlage 2).

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

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Beschlüsse

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15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Einrichtung eines FriedWaldes in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 18

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

16.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

Erweitern

16.03.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.04.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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21.04.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in Abänderung der Originalvorlage folgenden Beschluss gefasst und empfiehlt diesen dem Rat der Stadt Hagen:

 

1.      Der Einrichtung einer Waldbegräbnisstätte in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

3.      Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Einrichtung einer Waldbegräbnisstätte in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

3.      Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen