Beschlussvorlage - 0913/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Änderung der Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Ulrike Derksen
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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08.11.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die II. Änderung zur Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen Nr. 0913/2012) vom 22.10.2012 ist. Die Änderungen treten rückwirkend zum 01. Juli 2012 in Kraft
Sachverhalt
Begründung
Laut § 8 (2) des Vertrages der Stadt Hagen, diese vertreten durch den damaligen Oberbürgermeister Herrn Peter Demnitz, mit der Emil Schumacher Stiftung, diese vertreten durch Dr. Ulrich Schumacher, vom 24.06.2005 können beide Museen für Sonderausstellungen und Veranstaltungen gesondert Eintrittsentgelte erheben.
Die Einnahmen fallen dem jeweiligen Museum des Kunstquartiers zu.
Die Höhe der Sondereintrittsentgelte wurde im Rahmen einer Vorstandssitzung nach Vorlage eines gemeinsam erarbeiteten Vorschlags der Museumsleitungen des Osthaus Museums Hagen und des Emil Schumacher Museums entschieden. Der Anlass war im Jahr 2010 der Wunsch der Emil Schumacher Stiftung gemäß Vertragsgrundlage mit der Stadt Hagen, für die Nolde- Ausstellung ein Sonderentgelt zu erheben. Dem Besucher sollte nicht zugemutet werden, an zwei Kassen im selben Gebäude unterschiedlichen oder zusätzlichen Eintritt zu zahlen. Daher entschied der Verwaltungsvorstand, dass die entsprechenden Sonderentgelte zusätzlich zum regulären Eintritt an der städtischen Museumskasse des Kunstquartiers eingehalten werden. Damit so wenig wie möglich Verwaltungsaufwand entsteht, wurde beschlossen, dass die Verwaltung des Osthaus Museums Hagen nach Beendigung der jeweiligen Ausstellung die einbehaltenen Sondereintrittsentgelte einmalig mit der Emil Schumacher Stiftung abrechnet. Die Sonderentgelte werden im jeweiligen Museumsprogramm, auf der Homepage und an der Kasse angekündigt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit für die BesucherInnen, einen Teil der Museen für das reguläre Eintrittsentgelt zu besichtigen.
Das Sondereintrittsentgelt errechnet sich auf der Grundlage des regulären Eintrittsentgeltes, es wird jeweils auf die entsprechende Kartenkategorie 50 % des Grundentgeltes aufgeschlagen.
Beispiele:
Eintrittspreis für eine erwachsene Einzelperson
6,00 ; zusätzlich 3,00 für die Sonderausstellung.
Eintrittspreis bei Schülergruppen
1,50 pro SchülerIn zzgl. 0,75 pro SchülerIn.
Jahreskarten
zzgl. 3,00 je Besuch der Sonderausstellung
Analog wurde dieser Beschluss für die Sonderausstellung zum 100. Geburtstag von Emil Schumacher (29.08.12 bis 20.01.2013) angewandt. Bisher war die Verwaltung davon ausgegangen, dass § 4 (2) der bestehenden Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof für das zusätzlich erhobene Eintrittsentgelt ausreicht.
Um weiteren Irritationen und Ärgernissen vorzubeugen, soll § 5 Eintrittsentgelte für Sonderausstellungen in die Entgeltordnung des Kunstquartiers (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof eingefügt werden.
Zurzeit läuft die Sonderausstellung zum 100. Geburtstag von Emil Schumacher und die Sondereintrittsgelder werden seit Beginn der Ausstellung erhoben. Daher ist es erforderlich, dass die Entgeltordnung rückwirkend in Kraft gesetzt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,6 kB
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