Beschlussvorlage - 0928/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Im Rahmen der Maßnahmen zur Gehwegsanierung entlang der Straße Büddinghardt und am Schwarzen Weg wird der Fällung von insgesamt  22 Schwarzpappel-Hybriden unter der Maßgabe zugestimmt, dass diese durch eine Neupflanzung von Ulmen-Hybriden ersetzt werden..

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Sachverhalt

Kurzfassung

Aufgrund der zahlreichen Wurzelaufbrüche in den Gehwegbereichen der Straße Büddinghardt und dem Schwarzen Weg wird aus Sicht der Straßenunterhaltung angestrebt die Sanierung so schnell wie möglich auszuführen, um eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Verkehrsflächen zu gewährleisten. Die Verwaltung empfiehlt daher 22 der insgesamt 28 Schwarzpappel-Hybriden an der Büddinghardt zu fällen und diese durch sog. resistente Ulmen-Hybriden zu ersetzen.

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen beauftragt seit dessen Gründung den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) mit der Überprüfung der städtischen Verkehrsflächen sowie des städtischen Baumbestandes auf Verkehrssicherheit.

 

Kommt es bei Bäumen im Straßenbereich zu Schäden an der Fahrbahndecke oder im Gehwegbereich können die Verkehrswege aufgrund dieser Wurzelaufbrüchen als nicht mehr verkehrssicher eingestuft werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn sich z. B. die Gehwegbeläge heben und Stolperkanten über 1 cm entstehen. Diese Fälle wurden in der Anlage zur Drucksache 0392/2012 für die Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 09.05.2012 mit entsprechend aussagekräftigen Fotos dokumentiert. Im Fall eines Sach- oder Personenschadens wäre die Stadt Hagen in der Haftungspflicht.

 

Die Schwarzpappel-Hybriden an der Büddinghardt gehören zu den sog. Flachwurzlern, d. h. sie bilden in den oberen Bodenschichten für die Baumstatik relevante Haltewurzeln aus. Dies tun sie bevorzugt in lockerem Bodensubstrat. Der Unterbau der Verkehrsflächen aus Splitt oder einer Mörtelmischung ist aufgrund der Grobstruktur sehr sauerstoffreich und stellt damit ein bevorzugtes Wurzelmilieu dar. Durch das Dickenwachstum der Wurzeln werden die Erdschichten über den Wurzeln verschoben bzw. Gehwegplatten angehoben oder Asphaltdecken aufgebrochen.

 

Bei der Sanierung der Gehwege müssen in den meisten Fällen die Wurzeln entfernt werden. Da es sich bei der Schwarzpappel wie oben bereits beschrieben jedoch nicht nur um sog. Versorgungswurzeln sondern um statisch relevante Haltewurzeln handelt, ist eine Gefährdungsbeurteilung sowohl unter baumphysiologischer wie auch verkehrssicherungstechnischer Betrachtung notwendig.

 

Da in den Gehwegbereichen der Büddinghardt und dem Schwarzen Weg die Beseitigung der Wurzeln bereits mehrfach durchgeführt worden ist, ist aufgrund der erneut zu entfernenden Wurzelmassen ein solcher Eingriff am Baum aus baumphysiologischer und verkehrssicherungstechnischen Gesichtspunkten nicht noch einmal zu verantworten.

 

Da Eingriffe in das Wurzelsystem eines Baumes auch immer nur für eine eingeschränkte Dauer wirksam sind, da der Baum den Verlust an Wurzelmasse an der einen Stelle durch verstärktes Wachstum an anderer Stelle auszugleichen versucht, sind solche Maßnahmen letztlich auch wenig effektiv. Durch das kompensatorische Wurzelwachstum, wird sich der Schaden an den Gehwegbelägen immer wiederholen. D. h. es ist in zeitlichen Abständen dauerhaft mit Kosten für die Sanierung der Gehwege zu rechnen.

 

Die Allee an der Büddinghardt ist nach § 47 a Landschaftsgesetz als Landschaftsbestandteil gesetzlich geschützt. Eine Allee ist per Definition eine beidseitig an Straßen oder Wegen verlaufende Baumreihe meist einer Baumart. Die Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter. Bei Eingriffen in den Baumbestand einer Allee muss neben der rechtlichen Norm insbesondere der visuelle Aspekt berücksichtigt werden. Der Verlust des einen oder anderen Baumes verändert den Charakter einer Allee noch nicht nachhaltig. Die Wirkung verändert sich jedoch mit jedem Baum mehr, der herausgenommen wird, d.h. irgendwann ist der typische Charakter einer Allee nicht mehr ablesbar.

 

Der Alleecharakter soll auf diesem Stück der Büddinghardt auf jeden Fall erhalten bleiben, da dieser seine Fortsetzung findet weiter westlich in der Allee aus Kastanien auf Höhe des Evangelischen Krankenhauses, in Richtung Osten in der Allee aus Platanen entlang der Straße Am Hasper Bahnhof. Unter rechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich bei dieser Allee aus Schwarzpappel-Hybriden um einen gem. § 47a Landschaftsgesetz NRW geschützten Landschaftsbestandteil. Ein Eingriff in diesen gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteil ist gegenüber der unteren Landschaftsbehörde anzeigepflichtig und bedarf verpflichtend einer Ersatzpflanzung.

 

Die Verwaltung empfiehlt 22 der insgesamt 28 Schwarzpappel-Hybriden an der Büddinghardt zu fällen und diese durch sog. resistente Ulmen-Hybriden zu ersetzen. Die Ulme ist ein sommergrüner, mittelgroßer, betont aufrecht wachsender Baum. Die Krone ist in der Jugend schmal säulenartig, später mehr kegelförmig. Der Stamm ist durchgehend bis zum Wipfel, die Äste sind straff schräg aufsteigend, die Triebe kurz und dicht stehend, so dass sich eine kompakte Baumkrone ergibt. Die Ulme wächst eher langsam und erreicht je nach Art eine Höhe von 12 bis 15 aber auch bis zu 20 Metern. Das Blatt ist wechselständig, spitz eiförmig und verhältnismäßig klein, es hat einen auffallend schiefen, unsymmetrischen Blattrand. Das Laub verfärbt sich im Herbst gelb und ist lange anhaftend.

 

Die schlanke Wuchsform ist insbesondere für den Standort zwischen Büddinghardt und S-Bahn-Strecke von Bedeutung, da hier langfristig auf einen Mindestabstand zwischen Baumkronen und Oberleitung geachtet werden muss. Im Zuge der Fällmaßnahme sollte daher auch der Wildaufwuchs von Eschen und anderen Baumarten deutlich zurückgenommen werden, der derzeit den Mindestabstand bereits unterschreitet. Zudem wird dadurch für die Ulmen-Neupflanzung die Licht- und Nährstoffkonkurrenz zurück gedrängt.

 

Die Ulme ist ein tief wurzelnder Baum. Sie bildet in der Jugend ein Pfahlwurzelsystem aus, im Alter entwickelt sich ein Senkerwurzelsystem mit einer Tendenz zur Herzwurzel, so dass davon ausgegangen werden kann, dass zukünftig nicht mit Wurzelaufbrüchen im Gehwegbereich zu rechnen ist. Der zusätzliche Einbau von Wurzelschutzfolien zur Ablenkung der Wurzeln auf eine Tiefe von 50 cm ist ggf. in gefährdeten Bereichen sinnvoll.

 

Die Neupflanzung der Ulmen-Hybriden wird durch die van Eupen-Stiftung finanziert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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30.10.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen