Beschlussvorlage - 0904/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendungen gem. der beiliegenden Anlage für das Haushaltsjahr 2012 zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

Begründung

 

Im Haushaltsjahr 2012/2013 sind jeweils 75.000 € = 150.000 € aus der Sport-pauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten vorgesehen.

 

Die Verwaltung hat alle hierzu eingegangenen Anträge geprüft.

 

Die vom Sportausschuss eingesetzte Sportkommission hat am 30.10.2012 die Anträge nach Vortrag durch die Verwaltung bewertet und empfiehlt dem Sport-

und Freizeitausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Die beigefügte Anlage wird Gegenstand des Beschlusses.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

Konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Allg. Verwaltung und Förderung des Sports

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

220900

Bezeichnung:

Leitung/VZ 52

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

416940

3.750€

5.283€

5.283€

5.283€

Aufwand (+)

548500

3.750€

5.283€

5.283€

5.283€

Eigenanteil

 

0 €

0 €

0 €

0 €

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Finanzstelle:

5.000240.740

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

785100

105.659,99€

75.000€

30.659,99€

€

€

Eigenanteil

 

105.659,99€

75.000€

30.659,99€

€

€

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe in Höhe von 150.000 € an die vereinseigenen Sportstätten zur Förderung von Investitionsmaßnahmen stellen Investitionskostenzuschüsse dar und sind somit als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.

 

In Abhängigkeit davon, ob bewegliches oder unbewegliches Vermögen angeschafft wird, sind diese über eine Zweckbindungsdauer von 10, bzw. 20 Jahren (siehe Allgemeine Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Hagen)  als Aufwendungen in der Ergebnisrechnung abzugrenzen.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung über die Sportspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender  passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen der Aktivseite und stellt in gleicher Höhe Erträge dar.

 

Für die Bewilligung von Investitionskostenzuschüsse an Dritte gelten die „Allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Hagen (Zuschussrichtlinien)“, sowie das dafür entwickelte Bescheidmuster über die Gewährung von Zuschüssen.

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2012 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen