Beschlussvorlage - 0904/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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06.11.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Begründung
Im Haushaltsjahr 2012/2013 sind jeweils 75.000 = 150.000 aus der Sport-pauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten vorgesehen.
Die Verwaltung hat alle hierzu eingegangenen Anträge geprüft.
Die vom Sportausschuss eingesetzte Sportkommission hat am 30.10.2012 die Anträge nach Vortrag durch die Verwaltung bewertet und empfiehlt dem Sport-
und Freizeitausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die beigefügte Anlage wird Gegenstand des Beschlusses.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | Konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Allg. Verwaltung und Förderung des Sports |
Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | 220900 | Bezeichnung: | Leitung/VZ 52 |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 416940 | 3.750 | 5.283 | 5.283 | 5.283 |
Aufwand (+) | 548500 | 3.750 | 5.283 | 5.283 | 5.283 |
Eigenanteil |
| 0 | 0 | 0 | 0 |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 4240 | Bezeichnung: | Sportstätten und Bäder |
Finanzstelle: | 5.000240.740 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse an Vereine |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) | 785100 | 105.659,99 | 75.000 | 30.659,99 | | |
Eigenanteil |
| 105.659,99 | 75.000 | 30.659,99 | | |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe in Höhe von 150.000 an die vereinseigenen Sportstätten zur Förderung von Investitionsmaßnahmen stellen Investitionskostenzuschüsse dar und sind somit als aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.
In Abhängigkeit davon, ob bewegliches oder unbewegliches Vermögen angeschafft wird, sind diese über eine Zweckbindungsdauer von 10, bzw. 20 Jahren (siehe Allgemeine Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Hagen) als Aufwendungen in der Ergebnisrechnung abzugrenzen.
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Da die Finanzierung über die Sportspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen der Aktivseite und stellt in gleicher Höhe Erträge dar.
Für die Bewilligung von Investitionskostenzuschüsse an Dritte gelten die Allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Hagen (Zuschussrichtlinien), sowie das dafür entwickelte Bescheidmuster über die Gewährung von Zuschüssen.
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
gez. | gez. |
Dr. Christian Schmidt Erster Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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