Beschlussvorlage - 0894/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der III. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0894/2012) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2013

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan der Stadt Hagen, der Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen vom 15.07.2011 ist, wird aufgrund der in der Begründung dargestellten Änderungen angepasst.

 

 

Begründung

 

Erläuterungen zu den Änderungen und Ergänzungen des Straßenreinigungs- und Winterdienstplanes

 

Die Erläuterungen erfolgen in der im III. Nachtrag (Anlage 1) dargestellten Reihenfolge der Straßen und Wege:

 

Zu Teil I: Straßenverzeichnis

 

1.      Nach Überprüfung des Straßenverzeichnisses muss die Straße „Am Dubberg“ im Winterdienst angepasst werden. Somit ist der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan entsprechend zu berichtigen.

 

2.      Die Carl-Diem-Straße wurde umbenannt. Die Straße „ An der Turnhalle“ muss somit neu, aber unverändert, in den Plan aufgenommen werden.

 

3.      Der Forstweg und die Handwerkerstraße sind gewidmete öffentliche Verkehrsflächen und müssen in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden.

 

4.      Die Hermesstraße ist eine kleine Anwohnerstraße inmitten Einfamilienhäusern und wird seit Fertigstellung von den Anliegern sauber gehalten. Diese Regelung soll nun formell in der Satzung festgeschrieben werden.

 

5.      Nach Überprüfung des Straßenverzeichnisses muss die Straße „In der Welle“ angepasst werden, da es sich bei der einen Stichstraße um eine Privatstraße handelt. Somit ist der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan entsprechend zu berichtigen.

 

6.      Die Straßen „Neuer Kronocken“ und Thünenstraße sind kleine Anwohnerstraßen inmitten Einfamilienhäusern und werden seit Fertigstellung von den Anliegern sauber gehalten. Diese Regelungen sollen nun formell in der Satzung festgeschrieben werden.

 

7.      Nach Überprüfung des Straßenverzeichnisses muss die Westfalenstraße im Winterdienst angepasst werden. Somit ist der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan entsprechend zu berichtigen.

 

 

Zu Teil II: Wegeverzeichnis

 

1.              Nach Überprüfung des Wegeverzeichnisses müssen der Weg zwischen der Nordhellestraße und Homertstraße sowie der Weg zwischen der Homertstraße und Kohlbergstraße redaktionell angepasst werden. Somit ist das Wegeverzeichnis entsprechend zu berichtigen.

 

2.              Der Weg zwischen der Kipperstraße 48-54 zu Haus Nummer 50 ist eine öffentliche Verkehrsfläche und muss mit in das Wegeverzeichnis aufgenommen werden.

 

 

 

Die entsprechenden Änderungen sind aus der Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung gemäß Anlage 2 der Vorlage ersichtlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.10.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.10.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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31.10.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der III. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird vorbehaltlich des Beschlusses der Bezirksvertretung Hohenlimburg beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0894/2012) ist.

 

Realisierungstermin: 01.01.2013

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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21.11.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen