Beschlussvorlage - 0909/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Gabionenwand am Spielplatz im Volkspark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Horst Vosshall
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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23.10.2012
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Sachverhalt
Begründung
Der Spielplatz im Volkspark grenzt an eine Wegefläche, die entlang der Rückseite der Häuser Elberfelder Straße 32 38 verläuft und als Anlieferungszufahrt genutzt wird. Es handelt sich dabei überwiegend um eine Privatfläche im Besitz einer Eigentümergemeinschaft. Die Fläche ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Lt. Bebauungsplan besteht allerdings ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadtentwässerung Hagen.
Herr Erbse ist als Miteigentümer der privaten Grundstücksfläche Gemarkung Hagen, Flur 42, Flurstück 116 an die Stadt herangetreten, mit dem Vorschlag, den Spielplatz gegenüber der Anlieferungszufahrt abzugrenzen. Dadurch soll eine evtl. Gefährdung spielender Kinder durch den Anlieferungsverkehr ausgeschlossen werden.
Aus optischen Gründen ist vorgesehen, die Begrenzung nicht in Form eines Zaunes sondern mit einer freistehenden Zaungabionenwand zu erstellen. Die Wand hätte eine Höhe von ca. 100 cm und wäre ca. 25 cm stark. Sie würde im Anschluss an die vorhandene Holzpalisadenwand beginnen und diese bis zum Wegezugang vom Adolf-Nassau-Platz in den Volkspark fortführen.
Die Außenseiten der Gabionen werden durch Drahtmatten mit einer Maschenweite von 50x200 mm gebildet. Die Matten werden an jeweils 2 Stahlprofilpfosten befestigt, die im Abstand von 260 cm in Betonfundamente versetzt sind. Als Steinfüllung ist Grobschotter, z. B. Grauwacke, mit einer Korngröße von 60-100 mm geeignet.
Die Kosten für die Erstellung der Wand wurden mit 6.300 ermittelt. Herr Erbse erklärte sich bereit diese zu übernehmen. Die Annahme dieser Spende würde nach einer evtl. positiven Beschlussfassung der BV Mitte zur Durchführung dieser Maßnahme durch eine weitere Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss vorbereitet.
Die Durchführung der Maßnahme soll im Zusammenhang mit der geplanten Wegesanierung im Frühjahr 2013 erfolgen.
