Beschlussvorlage - 0808/2012

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Beratungsfolge

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

230625

Bezeichnung:

Kita Boeler Str.

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2013

2014

2015

Ertrag (-)

414200

€

-59.017 €

- 143.423 €

-146.832 €

Aufwand (+)

501200

€

112.458 €

269.900 €

269.900 €

Eigenanteil

 

€

53.441 €

126.477 €

123.068 €

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Finanzstelle:

5.000.169

Bezeichnung:

Baukosten Neu- und Anbau Kita

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2013

2014

2015

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

785100

€

€

1.600.000 €

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Entkernung, Sanierung und der Umbau des gesamten Gebäudeteiles A, die Verbindung zur Grundschule, die Herrichtung des gemeinsamen Raumkonzeptes in der Schule und die Herrichtung des Außengeländes für die Kita in Höhe von 1,6 Mio. € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren.

Die entstehenden Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung stellt Aufwand dar.

Eine außerplanmäßige Abschreibung des alten Gebäudeteiles A erfolgt nicht, da dieser ohne Wert in die Bilanz aufgenommen wurde.

Die gesamte Außenfläche hat noch einen bilanziellen Wert von 35.316,-- €. Aus diesem Gesamtwert ist der Anteil für die neu errichtete Spielfläche in der Größe von 487 m² als außerplanmäßiger Abschreibungsaufwand auszubuchen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Bildungspauschale sind in Höhe von 1,6 Mio. € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

2

2

1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

S04

S06

S13

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

2014

2014

2014

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Schmidt

Erster Beigeordneter

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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13.11.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.

Räumliche und finanzielle Optimierungen und Teilfinanzierungen über Landes- und Bundesprogramme sind anzustreben.

 

Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

14

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße 39 zu einem „Haus der Bildung für Kinder“ in Altenhagen im Zusammenwirken mit der Grundschule Erwin-Hegemann.

Räumliche und finanzielle Optimierungen und Teilfinanzierungen über Landes- und Bundesprogramme sind anzustreben.

Die Maßnahme wird zum 01.08.2013 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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28.11.2012 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss GWH nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis und empfiehlt die Vorlage im Hinblick auf zusätzliche Kosten für Instandhaltung, Reinigung und Objektbetreuung sowie auf dem Hintergrund der beabsichtigten Kürzung der Bauunterhaltungsmittel neu zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0