Beschlussvorlage - 0865/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen stimmt der Einführung eines Sozialtickets zum 01.01.2013 in ihrem Zuständigkeitsbereich unter den vom VRR formulierten Bedingungen zu, dass

 

1.      es mit einer Übernahme des Sozialtickets in das Regelsortiment nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Stadt als Aufgabenträger, des Verkehrsunternehmens Hagener Straßenbahn AG und der Kunden des weiteren Ticketsortiments kommt;

 

2.      bei nicht auskömmlicher Landesförderung der Preis des Sozialtickets zeitnah – auch unterjährig – entsprechend nach oben angepasst wird;

 

3.      mit einem Wegfall der Landesförderung das Sozialticket nach Ablauf des Folgemonats ab Kenntnis durch den VRR AöR entfällt.

 

Die Vertreter der Stadt Hagen in der Verbandsversammlung der VRR AöR werden ermächtigt, entsprechend zu votieren.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat hat am 06.10.2011 beschlossen, dass die Stadt Hagen sich nicht an der Einführung eines Sozialtickets im VRR beteiligt (Vorlage „Einführung eines Sozialtickets in Hagen“, Drucksachen-Nr. 0718/2011). Er begründete dies mit geschätzten Mindereinnahmen beim Verkehrsunternehmen in Höhe von € 0,5 Mio. – trotz zugesagter Landesförderung. Im Übrigen sei die Stadt Hagen nach § 82 GO NRW an der Übernahme neuer freiwilliger Leistungen gehindert.

 

Nach Auswertung der Erfahrungen in der einjährigen Pilotphase mit dem tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme und der Mindereinnahmen sollen in der Zwecksverbandsversammlung des VRR nunmehr Beschlüsse gefasst werden, das Sozialticket verbundweit zu den bisherigen Konditionen einzuführen. In einer vom VRR in Auftrag gegebenen Studie „Defizitabschätzung für Sozialticket im Regeltarif“ wird für die Stadt Hagen eine Inanspruchnahme von 6% der 32.400 Berechtigten prognostiziert, die zu Einnahmeausfällen von € 0,29 Mio. führen würden. Insgesamt wird mit der Übernahme des Sozialtickets in den Regeltarif in 2013 mit einem verbundweiten Finanzbedarf in Höhe von ca. € 14,6 Mio. bis 15,4 Mio. gerechnet.

 

Es ist absehbar, dass es in der Verbandsversammlung des VRR eine breite Mehrheit für die Einführung unter den genannten Bedingungen geben wird.

 

Zur Finanzierung dieses Finanzbedarfs werden in 2013 ca. € 15,0 Mio. aus dem Landeshaushalt erwartet. Zusätzlich stehen die noch aus 2012 übertragbaren Mittel zur Verfügung. Beide Landeshaushalte sind noch nicht verabschiedet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen