Beschlussvorlage - 0827/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die  Bezirksvertretung Hagen-Mitte wird gebeten, einen Beschluss zur Namensgebung herbeizuführen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2/05 Teil1 weist eine öffentliche Verkehrsfläche, als Zufahrt zum Baugrundstück aus.

 

Mit Datum vom 3.9.2012 bittet Herr Rabe, Enervie-Objektmanagement, diese Zufahrt, sowie das Betriebsgelände vor dem zu errichtenden Betriebsgebäude der Enervie-Zentrale, mit „Platz der Impulse“ zu benennen

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2/05 Teil1 weist eine öffentliche Verkehrsfläche, als Zufahrt zum Baugrundstück aus.

Diese Zufahrt von ca. 20m erschließt das anliegende Baugrundstück der Enervie-Zentrale.

Für dies Baugrundstück ist bereits ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht und genehmigt worden.

 

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieses Vorhabens zur bestehenden Haßleyer Straße erschien zweckmäßig. So ist aus ordnungsrechtlicher Sicht dem Bauvorhaben am 29.3.2012 die amtliche Bezeichnung Haßleyer Straße 120 zugewiesen worden.

 

Mit Datum vom 3.9.2012 bittet Herr Rabe, Enervie-Objektmanagement, um Benennung dieser Zufahrt, sowie des Betriebsgeländes vor dem zu errichtenden Betriebsgebäude der Enervie-Zentrale.

Vorgeschlagen wird die Bezeichnung „ Platz der Impulse „ (siehe Anlage).

 

Da ein Platz im städtebaulichen Kontext eine von Gebäuden umbaute, freie Fläche in Städten darstellt, ein Platz Brennpunkt des öffentlichen Lebens, sowie zentral in der Stadt gelegen ist, bestehen hier aus fachlicher Sicht Bedenken.

 

Ferner sieht das Fachamt keine zwingende Notwendigkeit und somit keinen Handlungsbedarf für eine entsprechende Straßenbenennung der Zufahrt.

Das Grundstück ist gemäß §13 Gebietsordnung ausreichend bezeichnet.

Danach ist eine Benennung der Zufahrt aus ordnungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich.

 

Sollte in der Bezirksvertretung Hagen-Mitte der Vorschlag zur Namensgebung „Platz der Impulse“ eine Mehrheit finden, so bitte ich einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.

 

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen