Beschlussvorlage - 0827/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Haßleyer Insel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.10.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2/05 Teil1 weist eine öffentliche Verkehrsfläche, als Zufahrt zum Baugrundstück aus.
Mit Datum vom 3.9.2012 bittet Herr Rabe, Enervie-Objektmanagement, diese Zufahrt, sowie das Betriebsgelände vor dem zu errichtenden Betriebsgebäude der Enervie-Zentrale, mit Platz der Impulse zu benennen
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2/05 Teil1 weist eine öffentliche Verkehrsfläche, als Zufahrt zum Baugrundstück aus.
Diese Zufahrt von ca. 20m erschließt das anliegende Baugrundstück der Enervie-Zentrale.
Für dies Baugrundstück ist bereits ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht und genehmigt worden.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieses Vorhabens zur bestehenden Haßleyer Straße erschien zweckmäßig. So ist aus ordnungsrechtlicher Sicht dem Bauvorhaben am 29.3.2012 die amtliche Bezeichnung Haßleyer Straße 120 zugewiesen worden.
Mit Datum vom 3.9.2012 bittet Herr Rabe, Enervie-Objektmanagement, um Benennung dieser Zufahrt, sowie des Betriebsgeländes vor dem zu errichtenden Betriebsgebäude der Enervie-Zentrale.
Vorgeschlagen wird die Bezeichnung Platz der Impulse (siehe Anlage).
Da ein Platz im städtebaulichen Kontext eine von Gebäuden umbaute, freie Fläche in Städten darstellt, ein Platz Brennpunkt des öffentlichen Lebens, sowie zentral in der Stadt gelegen ist, bestehen hier aus fachlicher Sicht Bedenken.
Ferner sieht das Fachamt keine zwingende Notwendigkeit und somit keinen Handlungsbedarf für eine entsprechende Straßenbenennung der Zufahrt.
Das Grundstück ist gemäß §13 Gebietsordnung ausreichend bezeichnet.
Danach ist eine Benennung der Zufahrt aus ordnungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich.
Sollte in der Bezirksvertretung Hagen-Mitte der Vorschlag zur Namensgebung Platz der Impulse eine Mehrheit finden, so bitte ich einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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828,3 kB
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