Beschlussvorlage - 0807/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines Anbaus und einer Laderampe, Erweiterung Verkaufsfläche Nettomarkt, Nutzungsänderung und Umbau des ehem. Schleckermarktes zu Lager auf dem Grundstück Alemannenweg 21

hier: Zurückstellung nach § 15 BauGB

zur Kenntnis.  

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung eines Anbaus und einer Laderampe, Erweiterung Verkaufsfläche Nettomarkt, Nutzungsänderung und Umbau des ehem. Schleckermarktes zu Lager auf dem Grundstück Alemannenweg 21

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 10, Flurstück 794.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/A/0062/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 30.8.12.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt.

Es liegt teilweise im Geltungsbereich der eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Alemannenweg –Reher Weg- und teilweise im Bebauungsplan Nr. 1 Auf dem Somborn u.a. mit den Festsetzungen

GE( Gewerbegebiet).

 

Dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ liegt die Bau­nutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 zugrunde. Zu den Zielen des Bebau­ungsplanes gehört die Ansiedlung von Gewerbe- bzw. Industriebe­trieben.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ ist rechtsverbindlich seit dem 18.12.1967. Er setzt die Art der baulichen Nutzung überwiegend als Industrie­gebiet fest. Lediglich in einem kleinen Teilbereich des Alemannenweges, östl. des Syburgweges, werden die Flächen als Gewerbegebiet festgesetzt. Westlich der

El­seyer Straße befin­det sich eine Fläche, die als Baugrundstück für den Gemeinbedarf festgesetzt ist.

 

 

Um das geplante Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb eines Gewerbe- und Industriegebietes zu gewährleisten, bzw. zu erreichen, sollen mit dem Änderungsverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wer­den. (Ratsbeschluss vom 12.2.09)

Dieses geschieht durch die Änderung der Baunutzungsverordnung von der Fassung der BauNVO 1962 auf die Fassung der aktuellen BauNVO 1990 in der zurzeit gülti­gen Fas­sung.

 

Das Änderungsverfahren kann nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Die Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur un­wesentlich aus, da der Bestand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ale­mannenweg – Reher Weg“ der beabsichtigten Änderung bereits größtenteils entspricht. Das Planungsziel Industriegebiet, Gewerbegebiet und die Flächen für Gemeinbedarf westlich der Elseyer Straße bleiben erhalten.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

 

Aus der Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Auswirkungen in Bezug auf den Bedarf von Ausgleich und Ersatz, da sich keine Veränderung der überbaubaren Flächen ergibt.

 

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ 1. Änderung erfolgte im Frühjahr 2009

 

 

Da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, soll  die Entscheidung hierüber für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten nach § 15 BauGB ausgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Zurückstellung der Bauvoranfrage nach §15 BauGB findet nicht die Zustimmung der Bezirksvertretung Hohenlimburg.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, eventuelle weitere Bauanträge auf Vergrößerung der jetzt beantragten Verkaufsfläche abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1