Beschlussvorlage - 0719/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 3. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd.

 

 

Geltungsbereich:

Die Änderung umfasst den Bereich des festgesetzten öffentlichen Parkplatzes incl. Zufahrt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die Vorlage mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes  soll im 2. Halbjahr  des Jahres 2012 zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

Anlass

 

Für das Arcadeon und für einen Haldener Gewerbebetrieb werden dringend zusätzliche Stellplätze benötigt. Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob der im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatz an der Lennestraße noch für die Entwicklung des Bereiches erforderlich ist.

Bereits mit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/79 (364) Südfeld Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden Bereich Süd wurde den städtebaulichen Ansprüchen Rechnung getragen und die Festsetzungen entlang der Lennestraße geändert. Diese Umplanung wurde 2006 rechtskräftig.

 

Auch in den inzwischen vergangenen sechs Jahren wurde kein Bedarf an öffentlichen Stellplätzen in diesem Bereich vorgebracht, sodass einem Verkauf der Fläche nichts entgegensteht.

 

Planung:

Die Festsetzung für den öffentlichen Parkplatz an der Lennestraße wird dahingehend überarbeitet, dass nun eine private Stellplatzanlage, die den Bedürfnissen der neuen Eigentümer entgegenkommt, ermöglicht wird. Die Zufahrt wird als öffentliche Straße festgesetzt, da dann drei Privateigentümer durch diese Zufahrt erschlossen werden.

 

Verfahren.

Die Änderung kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Die Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur un­wesentlich aus. Das grundsätzliche Planungsziel Parkplatz bleibt erhalten. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Die Vorlage mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes  soll im 2. Halbjahr  des Jahres 2012 zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

 

 

Anlage:

Übersichtsplan und Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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13.11.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen