Beschlussvorlage - 0836/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederbestellung des Sparkassendirektors Herrn Rainer Kurth
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 12.09.2012 folgende Beschlüsse gefasst:
Wiederbestellung des Sparkassendirektors Rainer Kurth zum Mitglied des Vorstandes.
1. Der Sparkassendirektor Rainer Kurth wird gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe a) in Verbindung mit § 19 Abs. 2 SpkG für die Zeit vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2018 wiederbestellt.
2. Der Verwaltungsrat ersucht den Rat der Stadt Hagen, die durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung vom 12.09.2012 beschlossene Wiederbestellung des Herrn Rainer Kurth zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hagen gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) SpkG zu genehmigen.
Entsprechend der Empfehlung der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter vom 18.09.1996 ist im Dienstvertrag geregelt, dass dem Vorstandsmitglied frühestens ein Jahr und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich unter Angabe der Bedingungen mitzuteilen ist, ob eine Wiederbestellung erfolgen soll.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
