Beschlussvorlage - 0836/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen vom 12.09.2012 über die Wiederbestellung des Sparkassendirektors Rainer Kurth zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hagen wird genehmigt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 12.09.2012 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Wiederbestellung des Sparkassendirektors Rainer Kurth zum Mitglied des Vorstandes.

 

1.      Der Sparkassendirektor Rainer Kurth wird gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe a) in Verbindung mit § 19 Abs. 2 SpkG für die Zeit vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2018 wiederbestellt.

 

2.      Der Verwaltungsrat ersucht den Rat der Stadt Hagen, die durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung vom 12.09.2012 beschlossene Wiederbestellung des Herrn Rainer Kurth zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hagen gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) SpkG zu genehmigen.

 

Entsprechend der Empfehlung der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter vom 18.09.1996 ist im Dienstvertrag geregelt, dass „dem Vorstandsmitglied frühestens ein Jahr und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich unter Angabe der Bedingungen mitzuteilen ist, ob eine Wiederbestellung erfolgen soll.“

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

In Vertretung

Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen