Beschlussvorlage - 0772/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
Die Mittel für die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Saarlandstraße
(170.000,-- ) und Heinrichstraße (12.000,-- ) werden umgehend zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben der Maßnahme Bahnhofshinterfahrung.
Sachverhalt
Kurzfassung
Diese Verwaltungsvorlage hat das Ziel, eine Entscheidung über die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Jahr 2012 vorzubereiten. Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung der politischen Gremien die sofortige Anschaffung und Aufstellung der Anlagen realisieren.
Begründung
Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 für den Neubau von 5 Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und für eine Kamera am Märkischen Ring (Höhe Finanzamt) Haushaltsmittel für 2012 in Höhe von 370.000 bereitgestellt.
Bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen wurde festgestellt, dass mit den eingeplanten Mitteln nur drei Maßnahmen (Enneper Straße, Becheltestraße, Weststraße) und die Kamera am Märkischen Ring realisiert werden können.
Es besteht ein zusätzlicher Mittelbedarf in 2012 für die Anlage Saarlandstraße (170.000 ) und die Anlage Heinrichstraße (12.000 ).
Die Deckung der zusätzlichen Mittel kann über eine Minderausgabe bei der Maßnahme Bahnhofshinterfahrung erfolgen, da nach Informationen des beauftragten Ingenieurbüros der für 2012 geplante und finanzierte Baubeginn des Gleisbaus sich bis zum Frühjahr 2013 verzögert, sodass entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung empfiehlt, Haushaltsmittel in Höhe 182.000,-- außerplanmäßig bereitzustellen. Durch die Realisierung wird einerseits die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert und andererseits den Forderungen eines effizienteren Lärmschutzes in der Saarlandstraße Rechnung getragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1.54.10.05 | Bezeichnung: | Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen |
Kostenstelle: | 56000 | Bezeichnung: | Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen |
| Kostenart | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Aufwand (+) | 524104 | | 2.730 | 2.730 | 2.730 |
Aufwand (+) | 571500 | | 26.000 | 26.000 | 26.000 |
Eigenanteil |
| | 28.730 | 28.730 | 28.730 |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
x | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraße |
Finanzstelle: | 5000085 | Bezeichnung: | Anschaffung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen |
| Finanzpos. | Gesamt | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 783100 | | 182.000 | | | |
Eigenanteil |
| | 182.000 | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für die Anschaffung der beiden Geschwindigkeitsmessanlagen in Höhe von insgesamt 182.000,-- sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die jährliche Abschreibung beträgt bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren 26.000,-- und stellt einen Aufwand dar. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 8.190,-- |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 2.730,-- |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 26.000,-- |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 36.920,-- |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 36.920,-- |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
