Beschlussvorlage - 0772/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mittel für die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Saarlandstraße

(170.000,-- €) und Heinrichstraße (12.000,-- €) werden umgehend zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Die  Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben der Maßnahme „Bahnhofshinterfahrung“.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Diese Verwaltungsvorlage hat das Ziel, eine Entscheidung über die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Jahr 2012 vorzubereiten. Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung der politischen Gremien die sofortige Anschaffung und Aufstellung der Anlagen realisieren.

 

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 für den Neubau von 5 Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und für eine Kamera am Märkischen Ring (Höhe Finanzamt) Haushaltsmittel für 2012 in Höhe von 370.000 € bereitgestellt.

Bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen wurde festgestellt, dass mit den eingeplanten Mitteln nur drei Maßnahmen (Enneper Straße, Becheltestraße, Weststraße) und die Kamera am Märkischen Ring realisiert werden können.

 

Es besteht ein zusätzlicher Mittelbedarf in 2012 für die Anlage Saarlandstraße (170.000 €) und die Anlage Heinrichstraße (12.000 €).

 

Die Deckung der zusätzlichen Mittel kann über eine Minderausgabe bei der Maßnahme „Bahnhofshinterfahrung“ erfolgen, da nach Informationen des beauftragten Ingenieurbüros der für 2012 geplante und finanzierte Baubeginn des Gleisbaus sich bis zum Frühjahr 2013 verzögert, sodass entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung  empfiehlt,  Haushaltsmittel in Höhe 182.000,-- € außerplanmäßig bereitzustellen. Durch die Realisierung wird einerseits die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert und andererseits den Forderungen eines effizienteren Lärmschutzes in der Saarlandstraße Rechnung getragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.05

Bezeichnung:

Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

Kostenstelle:

56000

Bezeichnung:

Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

 

 

Kostenart

2012

2013

2014

2015

Aufwand (+)

524104

€

2.730€

2.730€

2.730€

Aufwand (+)

571500

€

26.000€

26.000€

26.000€

Eigenanteil

 

€

28.730€

28.730€

28.730€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

x

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraße

Finanzstelle:

5000085

Bezeichnung:

Anschaffung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2012

2013

2014

2015

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

783100

€

182.000€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

182.000€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Anschaffung der beiden Geschwindigkeitsmessanlagen in Höhe von insgesamt 182.000,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Die jährliche Abschreibung beträgt bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren 26.000,-- € und stellt einen Aufwand dar.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

8.190,--€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

2.730,--€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

26.000,-- €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

36.920,--€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

36.920,--€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.09.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen