Beschlussvorlage - 0725/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung einer/s stimmberechtigten Vertreter/in der Stadt Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung der HVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
Frau/Herr .. wird als stimmberechtigte(r) Vertreter(-in) der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsandt. Er/Sie wird angewiesen, dort den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG (HST) über den bestehenden Beherrschungsvertrag anzuweisen, den Direktvergabe-Beschluss des Rates vom 20.09.2012 (Drucksachen-Nr. 0702/2012) sowie die Inhalte der Anlagen zu diesem Ratsbeschluss verbindlich zu beachten.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die EU-Verordnung 1370/2007 bietet unter bestimmten Voraussetzungen dem ÖPNV-Aufgabenträger (hier: Stadt Hagen) die Möglichkeit, die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten direkt an einen sog. internen Bertreiber zu vergeben.
Diese Voraussetzungen sind auch nach eingehender rechtlicher Prüfung für das Verhältnis Stadt Hagen Hagener Straßenbahn AG (HST) erfüllt: Die Vergabe erfolgt durch die Stadt Hagen als zuständige Behörde, sie übt dabei eine Kontrolle über den Betreiber aus wie über eine eigene Dienststelle, der Betreiber wiederum wird nur innerhalb des Zuständigkeitsgebietes (Stadtgebiet Hagen, Ausnahme: ausbrechende Verkehre) tätig und erbringt den überwiegenden Teil der Verkehrsdienste selbst.
Die Direktvergabe ist Grundlage für die Übernahme von Verlusten, die durch die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (Nahverkehrsplan) dem Betreiber entstehen.
Zur Umsetzung der vom Rat beschlossenen ÖPNV-Direktvergabe (Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0702/2012) an die Hagener Straßenbahn AG muss ein Ratsmitglied für die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der HVG bestimmt werden.
