Beschlussvorlage - 0712/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12/86 (429)Altenhagen-Mitte (Wohnumfeldverbesserung)hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/86 (429) Altenhagen-Mitte (Wohnumfeldverbesserung) sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 22.10.1986.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Gebiet zwischen Boeler Straße, Brinkstraße, Röntgenstraße, Pettenkoferstraße und Alleestraße.
In dem Lageplan, der im Sitzungssaal aushängt, ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen..
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hatte in seiner Sitzung am 22.10.1986 die Aufstellung des Bebauungsplanes 12/86 (429) Altenhagen-Mitte (Wohnumfeldverbesserung) beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 28.10.1986.
Zielsetzung für den Planbereich war die Umsetzung des Gesamtkonzeptes aus 1979, dass eine Neugestaltung und Beruhigung der Verkehrsflächen sowie die Begrünung von Blockinnenhöfen vorsah. Die Verkehrsberuhigung war 1986 bereits zum größten Teil verwirklicht. Zur Umsetzung der weiteren Inhalte des Gesamtkonzeptes sollte der Bebauungsplan aufgestellt werden. In der Beschlussvorlage wurden deshalb folgende Ziele aufgeführt:
- Keine Neuansiedlungen, die ein größeres Verkehrsaufkommen in dieses Gebiet ziehen
- Anlage und Gestaltung von Nebenanlagen
- Sicherung von Grünflächen
Nach dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass zur Regelung der städtebaulichen Ordnung ein Bebauungsplan nicht erforderlich ist. Mehrere Baulücken und aufgegebene Gewerbeflächen wurden seit 1986 bebaut. Die Neubautätigkeit ist damit weitestgehend abgeschlossen. Weitere Bauanträge und Nutzungsänderungen können ausreichend nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll deshalb eingestellt werden.
Anlage:
Aktueller Übersichtsplan zum Geltungsbereich des einzustellenden Bebauungsplanes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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849,6 kB
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