Beschlussvorlage - 0628/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin:

 

Frau Kerstin Eckhoff.

 

Die Umsetzung erfolgt zum 20.09.2012.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund einer personellen Veränderung im Fachbereich des Oberbürgermeisters wird vorgeschlagen, an Stelle von Frau Bärbel Ellinghaus Frau Kerstin Eckhoff zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen zu wählen.

Frau Melanie Langer bleibt Schriftführerin des Rates, Frau Gesine Specht ihre erste stellvertretende Schriftführerin.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen