Beschlussvorlage - 0615/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10/11 (634) -Augustastraße/Bergstraße-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10/11 (634) Augustastraße/Bergstraße-.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Vorbemerkung:
Die Entscheidung über die Bauvoranfrage: Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte in einem Wohn- und Geschäftshaus zu einer Spielhalle bis 100 qm und 10 Spielgeräten auf dem Grundstück Augustastraße 5-7
Gemarkung Hagen, Flur 28, Flurstück 175
AZ.: 1/63/A/0068/11 wurde mit Schreiben vom 10.11.11 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 10.11.12 ausgesetzt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6.10.11 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/ 11 (634) Augustastraße/Bergstraße- gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenstadtentwicklung beschlossen.
Im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Goldbergstraße und dem Bergischen Ring hat es in letzter Zeit einige städtebauliche Veränderungen und Neuplanungen gegeben.
Diese sind im Einzelnen:
- die Nutzungsüberlegungen für das Telekomgebäude am Bergischen Ring, das in seiner ursprünglichen Nutzung nicht mehr benötigt wird.
- die Überplanung und der Abriss des Willi-Weyer-Bades,
- o.g. Bauvoranfrage.
Parallel zu diesen Entwicklungen wurde für die Stadt Hagen ein Vergnügungsstättenkonzept für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Dieses Konzept, das vom Rat der Stadt am 28.6.12 beschlossen wurde, soll ein Instrument sein, um u.a. als Grundlage für die zukünftige planungs- und bauordnungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten zu dienen.
Inhaltliche Grundlage des neuen Bebauungsplanes wird der seit den achtziger Jahren eingeleitete Bebauungsplan Nr. 16/86. Dieses Plangebiet wird allerdings im Osten um die Hälfte verkleinert, da der Bereich Willi-Weyer-Bad bereits durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11 Barrierefreies Wohnen Bergstraße 83 überplant wird. Das Planverfahren Nr. 16/86 wird nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes eingestellt.
Die damals erarbeiteten Inhalte im Bereich der Mischnutzung Augustastraße/Bergstraße (bis Konkordiastraße) sollen im neuen Planverfahren modifiziert und weitergeführt werden.
Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10/11 (364) Augustastraße/Bergstraße ist somit erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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