Beschlussvorlage - 0811/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf kommunaler Grundstücke zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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18.09.2012
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13.11.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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19.09.2012
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.09.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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23.10.2012
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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24.10.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.10.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 01.08.2013 tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr in Kraft. Ab diesem Datum haben Eltern das Recht einen Betreuungsplatz einzuklagen bzw. Schadensersatz für privat geschaffene Betreuungsplätze von der Stadt Hagen einzufordern. Zur Deckung der zu erwartenden Nachfrage von 38% Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen fehlen noch ca. 400 Betreuungsplätze. Aktuell können die im Weiteren beschriebenen, im kommunalen Besitz befindlichen Grundstücke, zur Veräußerung an Investoren für den Neubau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der Zeitschiene sollten die notwendigen Verfahren unverzüglich eingeleitet werden.
Begründung
Am 01.08.2013 tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr (für Kinder unter 1 Jahr gem. § 24 Abs. 1 -Neufassung ab 1.08.2013- in eingeschränkter Form) in Kraft.
Im Rahmen des Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 2013 und dem Einsatz von Mitteln aus der Bildungspauschale konnten bisher durch Um und Anbauten bei bestehenden Einrichtungen und den Bau von vier neuen Kindertageseinrichtungen insgesamt 379 neue U-3 Betreuungsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus musste für ca. 200 bereits bestehende U-3 Plätze das erforderliche Raumprogramm nachträglich umgesetzt werden. Aktuell sind 79 geplante Betreuungsplätze, für die eine Finanzierung gesichert ist, noch nicht fertig gestellt. Insgesamt werden dann ca. 460 neue Plätze geschaffen sein.
Wenn alle geplanten Maßnahmen zum 01.08.2013 umgesetzt sind, ergibt sich daraus eine Versorgungsquote von 24,5% (ohne Tagespflege) und 26,3% mit Tagespflege.
Eine im Mai durchgeführte stadtweite Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren hat für Hagen eine zu erwartende Nachfrage von 38% ergeben. Um dieses Ergebnis zu erreichen, fehlen in den Hagener Kindertageseinrichtungen noch ca. 400 Betreuungsplätze.
Durch die Einführung des uneingeschränkten Rechtsanspruches haben Eltern ab dem 01.08.2013 das Recht einen Betreuungsplatz einzuklagen bzw. Schadensersatz für privat geschaffene Betreuungsplätze von der Stadt Hagen einzufordern.
Zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze wurden in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Gesprächen mit den Hagener Wohnungsgesellschaften, Wirtschaftsbetrieben und privaten Investoren geführt. Als besonders problematisch stellte sich hierbei heraus, dass es insbesondere in den unterversorgten Sozialräumen an geeigneten Grundstücken fehlt.
Aktuell konnten zwei im kommunalen Besitz befindliche Grundstücke zur Veräußerung an Investoren für den Neubau von Kindertageseinrichtungen ermittelt werden.
1. Funckeparkschule
Es ist beabsichtigt einen Teil des Schulgeländes der Funckeparkschule zum Bau einer Kindertageseinrichtung zur weiteren Versorgung der Sozialräume Stadtmitte und Altenhagen zu verkaufen. Das restliche Schulgelände ist zur Nutzung als Schulhof ausreichend dimensioniert. Auf dem Grundstück befindet sich ein im Rahmen des Programms Soziale Stadt vom Land NRW geförderter Spielplatz. Die Zweckbindung besteht bis 2026. Nach erster Einschätzung kann dieser öffentliche Spielplatz auf dem Grundstück erhalten bleiben. Der Fachbereich Bildung sieht den Grundgedanken des Vorhabens positiv. Auf dem Grundstück besteht Baurecht, so dass die Teilfläche zeitnah zum Verkauf ausgeschrieben werden kann.
2. Am Bügel
Die städtische Kindertageseinrichtung Am Bügel ist äußerst sanierungsbedürftig. Weitere Investitionen in die schlechte Bausubstanz sind nicht mehr vertretbar. Andererseits kann auf die Kindertageseinrichtung an diesem Standort nicht verzichtet werden. Ein Neubau, der auch gleichzeitig eine Vergrößerung der Einrichtung auf 6 Gruppen zum Ziel hat, soll durch einen Investor erfolgen. Hierzu ist das Grundstück zu veräußern bzw. als Erbbaurechtsgrundstück zu verpachten. Obwohl sich die Kindertageseinrichtung bereits seit 30 Jahren an diesem Standort befindet, ist zunächst Baurecht zu schaffen. Der anschließende Verkauf erfolgt in Form einer Bauausschreibung nach Vergaberecht. Beide erforderlichen Schritte sind zeitnah einzuleiten.

18.09.2012 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle für einen etwaigen Verkauf erforderlichen Schritte und Berechnungen voranzutreiben. Weitergehende Entscheidungen sind im Rahmen einer Detailvorlage herbeizuführen. Hierbei sind die Belange der Grundschule Funckepark mit in die Planung einzubeziehen.
19.09.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle für einen etwaigen Verkauf erforderlichen Schritte und Berechnungen zeitnah und im beschleunigten Verfahren voranzutreiben. Weitergehende Entscheidungen sind im Rahmen einer Detailvorlage herbeizuführen. Hierbei sind die Belange der Grundschule Funckepark in die Planung einzubeziehen.
23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle für einen etwaigen Verkauf erforderlichen Schritte und Berechnungen zeitnah und im beschleunigten Verfahren (Empfehlung JHA) voranzutreiben. Dabei ist darzustellen, wie statt der Fläche auf dem Schulgrundstück der Funckeparkschule als favorisierter Standort die Fläche der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Schule am Rande des Funckeparks für eine Kindertageseinrichtung genutzt werden kann (Empfehlung BV Mitte). Weitergehende Entscheidungen sind im Rahmen einer Detailvorlage herbeizuführen. Hierbei sind die Belange der Grundschule Funckepark in die Planung einzubeziehen (Empfehlung SchulA).
25.10.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle für einen etwaigen Verkauf erforderlichen Schritte und Berechnungen zeitnah und im beschleunigten Verfahren (Empfehlung JHA) voranzutreiben. Dabei ist darzustellen, wie neben der Fläche auf dem Schulgrundstück der Funckeparkschule die Fläche der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Schule am Rande des Funckeparks für eine Kindertageseinrichtung genutzt werden kann. Weitergehende Entscheidungen sind im Rahmen einer Detailvorlage herbeizuführen. Hierbei sind die Belange der Grundschule Funckepark in die Planung einzubeziehen (Empfehlung SchulA).