Mitteilung - 0814/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

   

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Das Brückenbauwerk Hasselstraße besteht aus einem Zweifeldbogen mit einem Mittelpfeiler, der in der Volme gegründet ist.

Zum Schutz vor Ausspülungen wurde mit Herstellung der Brücke 1955 um den Mittelpfeiler eine Betonplatte auf dem Flussschotter hergestellt. Diese von Wasser überspülte Betonplatte ist sanierungsbedürftig. Im Zuge von Vorbereitungsmaßnahmen am 28.08.2012 zur Feststellung des Sanierungsumfanges durch Abpumpen des Wassers zeigte sich, dass die Betonplatte komplett bis an den Mittelpfeiler unterspült und der aus Mauerwerk bestehende Gründungskörper des Mittelpfeilers bereits schadhaft ist.

Durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen wurden am 30.08.2012 ein  Gutachter in Bezug auf die statische Standsicherheit und ein Gutachter in Bezug auf den Baugrund eingeschaltet.

Entsprechend der gutachterlichen Anweisungen wurde als Sofortmaßnahme am 30.08.2012 das  Brückenbauwerk auf 16 to herabgestuft und das Fundament mit sandgefüllten BigPacks gesichert. Nach Vorliegen des Baugrundgutachtens am 03.09.2012 konnte unter Aufrechterhaltung der durchgeführten Sofortmaßnahmen (BigPack) die Brückentragfähigkeit wieder auf 30 to zurückgesetzt werden. Das Brückenbauwerk ist somit ab dem 03.09.2012, 17:15 Uhr, wieder für den Kfz-Verkehr bis 30 to nutzbar.

Es ist im Zuge der zwingend durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen mit weiteren verkehrlichen Einschränkungen zu rechnen.

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

 

 

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Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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06.09.2012 - Haupt- und Finanzausschuss