Beschlussvorlage - 0707/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss erteilt die Zustimmung nach § 14 (2) BauGB

-Ausnahme von der Veränderungssperre- zum Neubau von 4 x 13 barrierefreien Wohnungen auf dem Grundstück Körnerstraße (ehemaliger Betriebshof der Stadt Hagen).

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegen folgende Anträge vor:

Neubau von 4 x 13 barrierefreien Wohnungen auf dem Grundstück Körnerstraße

(ehemaliger Betriebshof der Stadt Hagen)

Gemarkung Hagen, Flur 43, Flurstücke 123-126.

 

Die Vorhaben waren unter den Aktenzeichen 1/63/BG/277-280/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 9.8.12.

 

Zum Planungsrecht:

Die Grundstücke liegen teilweise im Geltungsbereich der eingeleiteten 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/86 Volmeaue Teil II (Beschluss vom 10.6.10) und der Veränderungssperre vom 16.6.11 (Rechtskraft seit dem 21.6.11) und teilweise im Beurteilungsbereich nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet).

Der Bebauungsplan beinhaltet in diesem Bereich u.a. die Festsetzungen MK (Kerngebiet) mit der textlichen Festsetzung Nr. 4: zulässig sind sonstige Wohnungen ab 1. Obergeschoss. Grund- und Geschossflächenzahlen sowie Baugrenzen sind nicht festgesetzt.

 

Auf den o.g. Grundstücken befand sich der Betriebshof der Stadt Hagen.

Über den Abbruchantrag dieser Gebäude wurde in der Vorlage 0527/2012 informiert.

Die  Flurstücke wurden an vier verschiedene Investoren verkauft.

Die nun eingereichten Bauvorlagen entsprechen  den Abstimmungs- und Beratungsgesprächen innerhalb der Verwaltung.

 

Beantragt  sind 4 x 13 barrierefreie Wohnungen in zwei Wohnblocks mit vier Geschossen -jeweils drei Wohnungen pro Etage und eine Dachgeschosswohnung- mit Tiefgaragenanteilen und Stellplätzen im Freien.

Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Springmannstraße. Weitere Zufahrten erfolgen über Durchfahrten an der Körnerstraße.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde den Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt und eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 4 in Aussicht gestellt.

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB ist somit noch erforderlich.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

Grothe

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.09.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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18.09.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen