Beschlussvorlage - 0690/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Nutzungsänderungsanträge mit dem Ziel Spielhallen o.ä. werden zur Kenntnis genommen. Hier: Zurückstellungen nach § 15 BauGB

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegen vermehrt Nutzungsänderungsanträge mit dem Ziel: Spielhallen o.ä. auf folgenden Grundstücken vor:

 

1.      Hindenburgstraße 19

AZ.: 1/63/A/0050/12

2.      Graf-von-Galen-Ring 37

AZ.: 1/63/BA/0072/12

3.      Altenhagener Straße 28

AZ.: 1/63/BA/0036/12

4.      Altenhagener Straße 25

AZ.: 1/63/0037/12

 

Die Entscheidungen über die Anträge 1 und 2 werden nach § 15 BauGB zurückgestellt. Grundlage hierfür ist der Einleitungsbeschluss vom 15.3.12 zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/87 –Bahnhofstraße-.

 

Die Entscheidungen über die Anträge 3 und 4 sollen ebenfalls nach § 15 BauGB zurückgestellt werden, wenn die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 4/12 (641)

–Vergnügungsstätten Altenhagener Straße- am  20. September 2012 vom Rat beschlossen und anschließend veröffentlicht wurde.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

Grothe

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.09.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.09.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen