Beschlussvorlage - 0757/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau von Spielgeräten auf dem Spielplatz Am Obergraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Horst Vosshall
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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05.09.2012
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Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 22.03.2012 stellte die BV Eilpe-Dahl 500 zur Verfügung, um abgebaute Spielgeräte des ehemaligen Spielplatzes Ribbertstraße auf dem Spielplatz Am Obergraben wieder aufzubauen. Dazu kamen weitere 500 , die als Spende seitens der Sparkasse bereitgestellt wurden.
Im Rahmen eines Ortstermins mit Vertretern aus Politik, Bürgerschaft und Verwaltung am 18.04.2012 wurde entschieden, das sogenannte Magische Haus am Spielplatz Obergraben wieder aufzustellen und außerdem das Sitzplatzangebot durch 2 Bänke aus dem Bestand des Bauhofs zu ergänzen. Die Maßnahme sollte bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt werden.
Seitens der anwesenden Bürger wurde außerdem der Wunsch geäußert, das vorhandene Sandspielpodest in seiner Funktionsweise zu optimieren, um eine bessere Nutzbarkeit zu erreichen. Außerdem wurde angeregt, einen Sitz der Doppelschaukel gegen einen Kleinkindersitz auszutauschen, um kleinen Kindern ein gefahrloseres Schaukeln zu ermöglichen. Durch die Verwaltung wurde eine Prüfung der Vorschläge zugesagt.
Über den Stand der Maßnahme informiert die Verwaltung nun wie folgt:
Das Magische Haus sowie die beiden Bänke wurden, nach vorheriger Renovierung durch die Dahler Feuerwehr, am 27.06.2012 durch eine Fachfirma aufgebaut. Am Sandspielpodest erhielt schließlich der Sandaufzug durch die Herstellerfirma eine etwas verlängerte Kette, um den direkten Transportweg des heraufgezogenen Sandes wieder nach unten zu ermöglichen. Der bautechnisch eigentlich einfache Schritt wurde allerdings erst möglich, nachdem der TÜV dieser Änderung, die vom Serienzustand des Gerätes abweicht, zustimmte. Da die Änderung seitens der Herstellerfirma auf dem Wege der Kulanz erfolgte, fielen keine Kosten für die Stadt Hagen an.
Damit sind 2 Teilmaßnahmen aus der Liste des Ortstermins vom 18.04.2012 noch nicht erledigt.
1. Der Austausch des Seilaufstiegs auf das Sandspielpodest gegen einen Leiteraufstieg. Über einen starren Leiteraufstieg könnten kleinere Kinder leichter auf das Spielpodest gelangen als über die etwas nachgiebige vorhandene Seilkonstruktion. Da offenbar einige Kinder altersbedingt mit dem vorhandenen Aufstieg Probleme haben, wäre eine Änderung zu erwägen. Der Leiteraufstieg kostet einschließlich Montage brutto ca. 1.200 .
2. Die Auswechselung eines Schaukelsitzes gegen einen Kleinkindersitz. Sofern ein Austausch des vorhandenen Schaukelsitzes gegen einen Kleinkindersitz gewünscht ist, sollte berücksichtigt werden, dass dieser Schaukelsitz dann nur noch von sehr kleinen Kindern benutzt werden kann. Für einen Kleinkindersitz sind ca. 400 zu rechnen.
Diese beiden Maßnahmen können nicht durchgeführt werden, da es hierfür keine Finanzierung gibt.

05.09.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage zum Umbau der Spielgeräte, auf dem Kinderspielplatz Am Obergraben, wird zur Kenntnis genommen.
Für die noch ausstehenden Maßnahmen - Leiteraufstieg sowie Kleinkindersitz - stellt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl einen Betrag in Höhe von 1.600 Euro zur Verfügung.
Der Zuschuss wird bis zum 15.11.2012 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen des Zuschusses ist durch Vorlage der Rechnung bis dahin sicher zu stellen. Ansonsten gilt der Zuschuss als widerrufen.