Beschlussvorlage - 0323/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Städtisches Grundstück Grünrockstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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26.04.2005
|
Sachverhalt
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Der
Verwaltung (23) liegt ein
“Erwerb-“Antrag vom Hohenlimburger Bauverein zur Umnutzung der
städtischen Flächen der VHS unter Einbeziehung der angrenzenden öffentlichen
Stellplatz- sowie der Spielplatzfläche vor.
Projektinhalte
sind der Bau eines Behindertenheims (Bodelschwinghsche Anstalten Bethel) mit
24 Heimplätzen und betreutes Wohnen.
Für den
Bereich gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan mit teilweise entgegenstehenden
Festsetzungen:
-
nur
für den Bereich der ehemaligen VHS ist eine Baufläche mit der Festsetzung
MK III, teilweise mit Denkmalschutz
-
im
Anschluss daran Fläche für Parken (Parkpalette II). Die Fläche kann insgesamt
überbaut werden mit:
-
EG
– GSt /GGa
-
OG
– P
-
öffentliche
Grünfläche: Spielplatz
Der
Hohenlimburger Bauverein (HBV) hat einen städtebaulichen Entwurf auf dem im
Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück erarbeitet, der auch den Abriss des
Gebäudes Grünrockstr. 2 vorsieht (Anlage 1). Für die überplante
Stellplatzanlage und den Spielplatz muss ein gleichwertigen Ersatz geschaffen
werden.
Zur
Herbeiführung einer endgültigen Entscheidung ob das Bauvorhaben des Hohenlimburger
Bauvereins in der vorgelegten Form realisiert werden kann, müssen verschiedene
städtebauliche Aspekte genauer geprüft werden.
-
Das
Thema des Denkmalschutzes ist grundsätzlich zu diskutieren und zu klären.
Nach Aussage der unteren Denkmalbehörde wurde am 20.01.2005
mit dem Gebietsreferenten des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege eine
Ortsbesichtigung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Eintragungskriterien
für das Gebäude – unabhängig vom derzeitigen, noch konkret zu
ermittelnden Schadensbild nach wie vor bestehen.
-
Weiterhin
muss das Thema der Stellplatzanlage genauer betrachtet werden. Eine ersatzlose
Streichung des öffentliches Parkplatzes ist nicht möglich. Ein alternativer
Standort ist nicht benannt worden. Für das Hohenlimburger Zentrum ist es
außerordentlich wichtig im Eingangsbereich der Hohenlimburger City öffentliche
Stellplätze vorzuhalten.
-
Der
öffentliche Spielplatz soll auf Kosten des HBV verlegt werden. Auch hierbei ist
ein geeigneter Standort noch zu definieren.
Sollten
diese o.g. Punkte einvernehmlich zwischen der Stadtverwaltung und dem Investor
geklärt werden können, müsste zunächst zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes
erfolgen, da wie oben beschrieben die Festsetzungen des Bebauungsplanes einer
Umsetzung des vorgelegten Entwurfes entgegenstehen.
Die
Verwaltung hat ein städtebauliches
Alternativkonzept erarbeitet, dass das bestehende ehemalige VHS
–Gebäude vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes erhält (Anlage 2).
Alle
anderen o.g. städtebaulichen Aspekte müssen ebenfalls im weiteren Verfahren geklärt
werden.
