Beschlussvorlage - 0323/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

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Der Verwaltung  (23) liegt ein “Erwerb-“Antrag vom Hohenlimburger Bauverein zur Um­nutzung der städtischen Flächen der VHS unter Einbeziehung der angrenzenden öffent­lichen Stellplatz- sowie der Spielplatzfläche vor.

 

Projektinhalte sind der Bau eines Behindertenheims (Bodelschwinghsche Anstalten Be­thel) mit 24 Heimplätzen und betreutes Wohnen.

 

 

Für den Bereich gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan mit teilweise entgegenste­henden Festsetzungen:

 

-         nur für den Bereich der ehemaligen VHS ist eine Baufläche mit der Festsetzung
MK III, teilweise mit Denkmalschutz

 

-         im Anschluss daran Fläche für Parken (Parkpalette II). Die Fläche kann insgesamt überbaut werden mit:

-         EG – GSt /GGa

-         OG – P

 

-         öffentliche Grünfläche: Spielplatz

 

 

Der Hohenlimburger Bauverein (HBV) hat einen städtebaulichen Entwurf auf dem im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück erarbeitet, der auch den Abriss des Ge­bäudes Grünrockstr. 2 vorsieht (Anlage 1). Für die überplante Stellplatzanlage und den Spielplatz muss ein gleichwertigen Ersatz geschaffen werden.

 

 

Zur Herbeiführung einer endgültigen Entscheidung ob das Bauvorhaben des Hohenlim­burger Bauvereins in der vorgelegten Form realisiert werden kann, müssen verschie­dene städtebauliche Aspekte genauer geprüft werden.

 

-         Das Thema des Denkmalschutzes ist grundsätzlich zu diskutieren und zu klären.

Nach Aussage der unteren Denkmalbehörde wurde am 20.01.2005 mit dem Gebiets­referenten des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Eintragungskriterien für das Gebäude – unabhängig vom derzeitigen, noch konkret zu ermittelnden Schadensbild nach wie vor bestehen.

 

-         Weiterhin muss das Thema der Stellplatzanlage genauer betrachtet werden. Eine ersatzlose Streichung des öffentliches Parkplatzes ist nicht möglich. Ein alternativer Standort ist nicht benannt worden. Für das Hohenlimburger Zentrum ist es außeror­dentlich wichtig im Eingangsbereich der Hohenlimburger City öffentliche Stellplätze vorzuhalten.

 

-         Der öffentliche Spielplatz soll auf Kosten des HBV verlegt werden. Auch hierbei ist ein geeigneter Standort noch zu definieren.

 

Sollten diese o.g. Punkte einvernehmlich zwischen der Stadtverwaltung und dem In­vestor geklärt werden können, müsste zunächst zwingend eine Änderung des Bebau­ungsplanes erfolgen, da wie oben beschrieben die Festsetzungen des Bebauungsplanes einer Umsetzung des vorgelegten Entwurfes entgegenstehen.

 

 

Die Verwaltung hat ein städtebauliches  Alternativkonzept erarbeitet, dass das beste­hende ehemalige VHS –Gebäude vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes erhält (Anlage 2).

 

Alle anderen o.g. städtebaulichen Aspekte müssen ebenfalls im weiteren Verfahren ge­klärt werden.

 

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Beschlüsse

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20.04.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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26.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt des Hohenlimburger Bauvereins (Alterna-

tive 1) positiv zu begleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen