Beschlussvorlage - 0766/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderungsantrag: geplantes Wettbüro in Teil einer Gaststätte auf dem Grundstück Stresemannstraße 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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18.09.2012
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:
Geplantes Wettbüro in Teil einer Gaststätte auf dem Grundstück Stresemannstraße 20
Gemarkung Hagen, Flur 45, Flurstück 21.
Das Vorhaben wird unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0063/12 bei der Verwaltung geführt.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt als M-Fläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/86 Bahnhofsviertel Teil 1 u.a. mit den Festsetzungen MK (Kerngebiet) und der textlichen Festsetzung Nr. 3: . Ausnahmsweise zulässig sind Spielhallen, Nachtclubs, Discotheken.
Da die Zulässigkeit von Wettbüros im o.g. Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist sie somit in einem Kerngebiet lt. Baunutzungsverordnung zulässig.
In der Fachbereichsbesprechung am 22.8.12 wurde vorab folgendes festgestellt und vereinbart:
· Der o.g. Nutzungsänderungsantrag ist z.Z. planungsrechtlich genehmigungsfähig.
· Die Verwaltung prüft allerdings noch einmal über spezialisierte Rechtsanwälte, ob nicht doch eine Ablehnung des Antrages auf der Grundlage des Spielhallenkonzeptes möglich ist.
· Die Vielzahl der Anträge für Vergnügungsstätten Spielhallen u. Wettbüros hat dazu geführt, dass in der Fachverwaltung ein erhöhter Aufwand bei der Durchsetzung der Ziele des Spielhallenkonzeptes der Stadt Hagen entstanden ist. Zurückstellungen, Veränderungssperren, Bebauungsplanänderungen und tlw. gerichtliche Verfahren binden zurzeit viel Personal. Das führt bei Beachtung der Fristen (Veränderungssperren) zu Engpässen.
Eine personelle Verstärkung im Fachbereich für Stadtentwicklung, - planung und Bauordnung oder eine Vergabe von Arbeitsaufträgen werden geprüft und vorbereitet, können jedoch für diesen Fall noch nicht angewendet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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18.09.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes zu fassen, mit dem Ziel, die Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros zu verhindern.
Die Entscheidung über die Nutzungsänderung wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |