Beschlussvorlage - 0718/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/06 (580) "Schlackenmühle" hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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30.08.2012
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Bereit
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/06 (580) "Schlackenmühle" sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens vom 22.06.2006.
Geltungsbereich/Plangebiet (gemäß Einleitungsbeschluss)
Die nördliche Grenze des Plangebietes bildet der Konrad-Adenauer-Ring. Im Osten endet das Plangebiet an der östlichen Grenze des Flurstückes 36, Flur 15, Gemarkung Haspe. Die Straße "Schlackenmühle" ist die südliche Begrenzung und die Rolandstraße die westliche des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 12, 46, 45 und 21, Flur 15, Gemarkung Haspe liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Das Verfahren wurde eingeleitet, um in diesen bislang ausschließlich gewerblich genutzten Bestandsimmobilien, die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen zu unterbinden.
Dies sollte vor dem Hintergrund der nach wie vor erforderlichen Stärkung des Hasper Zentrums, d. h. zum Schutz und Erhalt des dort ansässigen Einzelhandels verhindert werden.
In Frage kam seinerzeit die Immobilie Schlackenmühle 4. Hier hat sich in der Zwischenzeit mit einer befristeten Baugenehmigung eine Spedition niedergelassen, diese Befristung wurde inzwischen für weitere 5 Jahre verlängert.
In der Immobilie Hördenstraße 33 befinden sich inzwischen Ausstellungsräume eines renommierten Hagener Handelsunternehmens.
Diese Grundstücke liegen jeweils "vor Kopf" des Gewerbegebietes und waren dadurch für Einzelhandelsnutzungen besonders attraktiv.
Die Voraussetzungen unter denen das Bebauungsplanverfahren im Jahre 2006 eingeleitet wurde, liegen nicht mehr vor. Das Bebauungsplanverfahren muss nicht mehr durchgeführt werden und kann deshalb eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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794 kB
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