Beschlussvorlage - 0708/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Ausbaumaßnahme Brusebrinkstraße/Lerchenfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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30.08.2012
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Beschlussvorschlag
Die in der Verwaltungsvorlage vom 13.06.2012 (Drucksachennummer:0450/2012) vorgestellte Ausbaumaßnahme wird erweitert um den Bereich Brusebrinkstraße von Lerchenfeld bis Büddingstraße.
Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagebegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.
Die Realisierung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssanierungsplans des Doppelhaushalts 2012/2013 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund des Beschlusses vom 21.06.2012 ist der Straßenzustand der Brusebrinkstraße von der Straße Lerchenfeld bis Büddingstraße geprüft worden.
Der Unterbau entspricht nicht mehr den heutigen Regeln der Technik, was zur Rissbildung an der Fahrbahn führt.
Die Kanalerneuerung in offener Bauweise würde ca. 527.000,-- kosten. Aus wirtschaftlichen und gebührenrechtlichen Gesichtspunkten soll daher eine Inlinersanierung mit Kosten in Höhe von ca. 151.700,-- erfolgen.
Die ENERVIE erneuert Versorgungsleitungen und würde sich mit 22.300,-- an den Kosten der Fahrbahnerneuerung beteiligen.
Begründung
Die Brusebrinkstraße von Lerchenfeld bis Büddingstraße soll im Zusammenhang mit der in der Verwaltungsvorlage vom 13.06.2012 (Drucksachennummer: 0450/2012) vorgestellten Ausbaumaßnahme erneuert werden. Ebenfalls sollen in diesem Bereich die Straßenentwässerung erneuert und Versorgungsleitungen der ENERVIE ausgetauscht werden.
Die Fahrbahn wird auf einer Länge von ca. 150m und in bisheriger Breite von ca. 5,50 m erneuert. Der Ausbau erfolgt mit einer
47 cm Frostschutzschicht,
14 cm bituminösen Tragschicht und
4 cm Asphaltdecke.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 99.500,-- , woran sich ENERVIE mit ca. 22.300,-- beteiligt, sodass ein Aufwand von ca. 77.200,-- verbleibt. Der Anteil der Anlieger hieran beträgt 40 % = 30.880,-- .
Die Gehwege werden ebenfalls auf einer Länge von ca. 150 m erneuert. Die nördliche Gehwegbreite beträgt durchschnittlich 2,90 m, die südliche 1,60 m.
Der Ausbau erfolgt mit einer
30 cm Frostschutzschicht,
7 cm bituminösen Tragschicht und
3 cm Asphaltdecke.
Die Kosten hierfür betragen ca. 99.300,-- und sind zu 60% = 59.580,-- von den Anliegern zu zahlen sind.
Der Regenwasserkanal wird auf einer Länge von ca. 160 m im Inlinersystem erneuert. Von den Gesamtkosten in Höhe von ca. 151.700,-- entfallen 50 % =
75.850.- auf die Straßenentwässerung, wovon 40 % = 30.340,-- von den
Anliegern zu zahlen sind.
Hinzu kommen die Kosten für Sinkkästen in Höhe von ca. 17.600,-- wovon 40 % = 7.040,-- der Anliegeranteil ist. Der gesamte Straßenentwässerungsanteil beträgt daher 37.380,--
Da eine einheitliche Abrechnung als Gesamtmaßnahme erfolgen soll, müssen die vorgenannten Anliegerkosten zu den in der Vorlage vom 13.06.2012 bezifferten Kosten hinzugerechnet werden. Es ergibt sich somit folgendes Kostengefüge:
Fahrbahnanteil lt. Vorlage vom 13.06.2012 5.430,--
Zuzüglich neuer Bereich Brusebrinkstraße 30.880,--
36.310,--
Gehweganteil lt. Vorlage vom 13.06.2012 53.835,--
Zuzüglich neuer Bereich Brusebrinkstraße 59.580,--
113.415,-- .
Straßenentwässerungsanteil lt. Vorlage vom 13.06.2012 130.800,--
Zuzüglich neuer Bereich Brusebrinkstraße 37.380,--
168.180,-- .
Anteil Parkbuchten lt. Vorlage vom 13.06.2012 11.067,-- .
Anliegeranteil insgesamt 328.972,--
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Der Beitrag für die jeweiligen Eigentümer der Wohnhausgrundstücke beläuft sich zwischen ca. 1.300,-- und ca. 6.700,-- . Umgerechnet sind dies 6,38 /qm Grundstücksfläche. Den größten Beitragsanteil (mehr als die Hälfte) hat die Evangelische Stiftung Volmarstein für das Krankenhausgrundstück zu zahlen. Hier fallen - bedingt durch die 4-geschossigen Bauten - 10,31 /qm an.
Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in neuer Gesamthöhe von
161.140,-- wird von der Stadt erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1.54.10.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung von Gemeindestraßen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 524201 | | | 8.272 | 8.272 |
Eigenanteil |
| | | 8.272 | 8.272 |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
X | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | neu | Bezeichnung: | Erneuerung Brusebrinkstr./Lerchenfeld |
| Finanzpos. | Gesamt | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Einzahlung(-) | 688 200 | 328.972 | | 328.972 | | |
Auszahlung (+) | 785 200 | 476.986 | | 476.986 | | |
Eigenanteil |
| 148.014 | | 148.014 | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Brusebrinkstraße auf einer Länge von rd. 150 m und der Straße Lerchenfeld auf gesamter Länge führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands in Höhe von 134.701 + 124.519 = 259.220 . Weitere Vermögensgegenstände, wie z. B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder, sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut. Die erneuerte Brusebrinkstraße und Lerchenfeld sind in der Bilanz in Höhe von 548.442 (312.400 + 189.026 + 18.445 + 28.571 = Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Straße) zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 9.972 zu rechnen.
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen in Höhe von 167.832 als Sonderposten zu passivieren. Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 178.500 und der Enervie in Höhe von 43.125 zur Wiederherstellung der Straße. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren. Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 7.081 . |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 6.661 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 8.272 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 9.972 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 24.905 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 7.081 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 17.824 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. |
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Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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