Beschlussvorlage - 0708/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Verwaltungsvorlage vom 13.06.2012 (Drucksachennummer:0450/2012) vorgestellte Ausbaumaßnahme wird erweitert um den Bereich Brusebrinkstraße von Lerchenfeld bis Büddingstraße.

 

Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagebegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

 

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssanierungsplans des Doppelhaushalts 2012/2013 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aufgrund des Beschlusses vom 21.06.2012 ist der Straßenzustand der Brusebrinkstraße von der Straße Lerchenfeld bis Büddingstraße geprüft worden.

Der Unterbau entspricht nicht mehr den heutigen Regeln der Technik, was zur Rissbildung an der Fahrbahn führt.

Die Kanalerneuerung in offener Bauweise würde ca. 527.000,-- € kosten. Aus wirtschaftlichen und gebührenrechtlichen Gesichtspunkten soll daher eine Inlinersanierung mit Kosten in Höhe von ca. 151.700,-- € erfolgen.

Die ENERVIE erneuert Versorgungsleitungen und würde sich mit 22.300,-- € an den Kosten der Fahrbahnerneuerung beteiligen. 

 

 

Begründung

 

Die Brusebrinkstraße von Lerchenfeld  bis Büddingstraße soll im Zusammenhang mit der in der Verwaltungsvorlage vom 13.06.2012 (Drucksachennummer: 0450/2012) vorgestellten Ausbaumaßnahme erneuert werden. Ebenfalls sollen in diesem Bereich die Straßenentwässerung erneuert und Versorgungsleitungen der ENERVIE ausgetauscht werden. 

 

Die Fahrbahn wird auf einer Länge von ca. 150m und in bisheriger Breite von ca. 5,50 m erneuert. Der Ausbau erfolgt mit einer

 

47 cm Frostschutzschicht,

14 cm bituminösen Tragschicht und

  4 cm Asphaltdecke.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 99.500,-- €, woran  sich ENERVIE mit ca. 22.300,-- € beteiligt, sodass ein Aufwand von ca. 77.200,-- € verbleibt. Der Anteil der Anlieger hieran beträgt 40 % = 30.880,-- €.

 

Die Gehwege werden ebenfalls auf einer Länge von ca. 150 m erneuert. Die nördliche Gehwegbreite beträgt durchschnittlich  2,90 m, die südliche 1,60 m.

 

Der Ausbau erfolgt mit einer

 

30 cm  Frostschutzschicht,

7 cm  bituminösen Tragschicht und

  3 cm Asphaltdecke.

 

Die Kosten hierfür betragen ca. 99.300,-- € und sind zu 60% = 59.580,-- € von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Der Regenwasserkanal wird auf einer Länge von ca. 160 m im Inlinersystem erneuert. Von den Gesamtkosten in Höhe von ca. 151.700,-- € entfallen 50 % =

 

75.850.- € auf die Straßenentwässerung, wovon 40 % = 30.340,-- € von den

Anliegern zu zahlen sind.

Hinzu kommen die Kosten für Sinkkästen in Höhe von ca. 17.600,-- € wovon 40 % = 7.040,-- € der Anliegeranteil ist. Der gesamte Straßenentwässerungsanteil beträgt daher 37.380,-- €

 

Da eine einheitliche Abrechnung als Gesamtmaßnahme erfolgen soll, müssen die vorgenannten Anliegerkosten zu den in der Vorlage vom 13.06.2012 bezifferten Kosten hinzugerechnet werden. Es ergibt sich somit folgendes  Kostengefüge:

 

Fahrbahnanteil lt. Vorlage vom 13.06.2012                                                         5.430,-- €

Zuzüglich neuer Bereich Brusebrinkstraße                                                    30.880,-- €

                                                                                                                                       36.310,-- €

 

Gehweganteil lt. Vorlage vom 13.06.2012                                                   53.835,-- €

Zuzüglich neuer Bereich Brusebrinkstraße                                                   59.580,-- €

                                                                                                                                     113.415,-- €.

 

Straßenentwässerungsanteil lt. Vorlage vom 13.06.2012                     130.800,-- €

Zuzüglich neuer Bereich Brusebrinkstraße                                                37.380,-- €

                                                                                                                                     168.180,-- €.

 

Anteil Parkbuchten lt. Vorlage vom 13.06.2012                                                   11.067,-- €.

 

Anliegeranteil insgesamt                                                                                            328.972,-- €

                                                                                                                                     =========

 

 

Der Beitrag für die jeweiligen Eigentümer der Wohnhausgrundstücke beläuft sich zwischen ca. 1.300,-- € und ca. 6.700,-- €. Umgerechnet sind dies 6,38 €/qm Grundstücksfläche. Den größten Beitragsanteil (mehr als die Hälfte) hat die Evangelische Stiftung Volmarstein für das Krankenhausgrundstück zu zahlen. Hier fallen - bedingt durch die 4-geschossigen Bauten - 10,31 €/qm an.

 

Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in neuer Gesamthöhe von

161.140,-- € wird von der Stadt erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) weitergeleitet.

 


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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung von Gemeindestraßen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2012

2013

2014

2015

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

524201

€

€

8.272€

8.272 €

Eigenanteil

 

€

€

8.272€

8.272 €

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

X

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

neu

Bezeichnung:

Erneuerung Brusebrinkstr./Lerchenfeld

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2012

2013

2014

2015

Einzahlung(-)

688 200

328.972€

€

328.972 €

€

€

Auszahlung (+)

785 200

476.986€

€

476.986 €

€

€

Eigenanteil

 

148.014€

€

148.014 €

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Brusebrinkstraße auf einer Länge von rd. 150 m und der Straße Lerchenfeld auf gesamter Länge führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands in Höhe von 134.701 € + 124.519 € = 259.220 €.

Weitere Vermögensgegenstände, wie z. B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder, sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Brusebrinkstraße und Lerchenfeld sind in der Bilanz in Höhe von 548.442 € (312.400 € + 189.026 € + 18.445 + 28.571 € = Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Straße) zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 9.972 € zu rechnen.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen in Höhe von 167.832 € als Sonderposten zu passivieren.

Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 178.500 € und der Enervie in Höhe von 43.125 € zur Wiederherstellung der Straße. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 7.081 €.

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

6.661 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

8.272 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.972 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

24.905 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 7.081 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

17.824 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen