Beschlussvorlage - 0700/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Parkplatz Rehstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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30.08.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2012
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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18.09.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Der im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatz an der Südumgehung Haspe/ Rehstraße soll mit dem Endausbau des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe ausgebaut werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Stellplatzablöse.
Vorbemerkungen:
Im Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter- Straße/ Rehstraße, 2. Änderung, 1. Nachtrag wurde im Bereich des Übergangs Konrad- Adenauer-Ring/ Rehstraße auf der Fläche zur Bahntrasse ein öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Der Bebauungsplan wurde am 18.09.2009 rechtskräftig.
Über die signalisierte Parkplatzzufahrt wird auch das Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Sportplatz Kückelhausen erschlossen.
Planung:
Vorhandene Situation:
Im Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Ring/ Rehstraße/ Minervastraße wurde seinerzeit mit dem Ausbau des 3. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe die Zufahrt für das Gewerbegebiet ehemaliger Sportplatz Kückelhausen sowie für die Parkplatzfläche hergestellt. Die Zufahrt wurde bereits auch signalisiert, die Parkplatzfläche aber nur provisorisch planiert, da diese Fläche für den 4. Bauabschnitt der SU Haspe als Lager- und Baustelleneinrichtungsfläche vorgehalten werden sollte. Auch die Zufahrt zur Gewerbefläche ist z. Z. quasi nur als Baustraße eingerichtet, eine Erschließungsmöglichkeit über den Konrad- Adenauer- Ring ist noch gegeben.
Künftiger Zustand:
Die Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet ist mit einer Breite von 7,50 m geplant, um auch größere Fahrzeuge (z.B. Autotransporter) zu berücksichtigen. Die Gehwege werden nur bis hinter die Signalanlage fortgeführt- darüber hinaus können die Fahrgassen des Parkplatzes mit benutzt werden. Außerdem ist das Gewerbegebiet durch den kombinierten Fuß-/ Radweg an der Südumgehung erschlossen.
Die Erschließungsstraße wird in Asphaltbauweise hergestellt.
Im südlichen Bereich wird eine Stellplatzleiste mit Senkrechtparkständen hergestellt, die durch einen Grünstreifen von der Südumgehung Haspe abgesetzt wird. Nördlich werden weitere Senkrechtstellplätze eingerichtet, die links und rechts einer 6,00 m breiten, asphaltierten Fahrgasse angeordnet werden. Alle Stellplätze werden als PKW- Plätze ausgebildet und in Pflasterbauweise hergestellt. Es entstehen ca. 50 öffentliche Stellplätze.
Der Parkplatz kann großzügig begrünt werden, da der Stellplatzbedarf ausreichend abgedeckt wird.
Das Oberflächenwasser wird der Kanalisation (Trennsystem) zugeführt.
Der Parkplatz und die Erschließungsstraße werden mit einer Beleuchtungsanlage versehen, wobei der Standard gering gehalten wird.
Kosten und Finanzierung:
Die Kostensituation muss für die Erschließung und den Parkplatz getrennt gesehen werden. Die Erschließungsstraße muss der Kostenmasse der Südumgehung Haspe zugeordnet werden, da diese als Veranlasser zu sehen ist.
Die Bausumme hierfür wird mit ca. 72.000,- brutto angesetzt.
Die Stellplatzanlage wird auf ca. 195.000,- brutto einschl. Kanal und Beleuchtung so wie Begrünung geschätzt.
Die Finanzierung ist durch vorhandene Stellplatzablösebeträge gesichert.
Bauzeiten:
Die o.g. Maßnahmen sollen im Zusammenhang mit dem letzten Teil des Endausbaus des 4. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe ausgeschrieben werden. Hier ist der Bereich nördlich und südlich des Bahnbrückenbauwerks angesprochen. Die Ausschreibung soll über Winter 2012/2013 erfolgen, so dass der Baubeginn für Frühjahr 2013 avisiert ist. Die Fertigstellung wäre dann entsprechend im Sommer 2013.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5460 | Bezeichnung: | Parkplätze |
Produkt: | 1.54.60.02 | Bezeichnung: | Unterhaltung Parkplätze |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 524201 | | | 4.005,-- | 4.005,-- |
Eigenanteil |
| | | 4.005,-- | 4.005,-- |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
X | Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5460 | Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: | 5000241 | Bezeichnung: | Verwendung Stellplatzablöse |
| Finanzpos. | Gesamt | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) | 785200 | 267.000 | | 267.000 | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Der Parkplatz ist in der Bilanz in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten von 267.000 zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 4.855 zu rechnen. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Eine Finanzierung der Maßnahme aus der Stellplatzablöse führt zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe von 267.000,-- . Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem Ertrag in Höhe von jährlich 4.855,-- . |
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 4,5% |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | - |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr 1,5% | 4.005 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) 55 Jahre | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | - |
Zwischensumme | 4.005 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 4.005 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |

18.09.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Ausbau der Erschließung im Zusammenhang mit dem Abschnitt der Südumgehung.
Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit benachbarten Gewerbetreibenden zu führen, ob von dort Bereitschaft und Interesse besteht, eine Flächenerweiterung durch Ankauf einer entsprechenden Teilfläche durchzuführen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Parkplatzkonzept zu erarbeiten und bis zur nächsten Sitzung eine überarbeitete Fassung vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |