Beschlussvorlage - 0640/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Untere Waldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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30.08.2012
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Sachverhalt
1. Vorbemerkungen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 09.05.2012 wurde die Verwaltung gebeten, die Kosten für eine eventuelle Verkehrsberuhigung der Waldstraße (zwischen den Häusern Nr. 5 und 6a) zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
1. Wie viele Parkplätze können dort angelegt werden?
2. Wie viele Parkplätze müssten entfallen?
3. Sind die Kosten dieser Maßnahme ggf. umlagefähig?
4. Wie hoch sind ggf. die Kosten pro Anlieger?
5. Können dort analog der Hestertstraße Fahrbahnschwellen eingebaut werden, um die Geschwindigkeit zu reduzieren?
2. Vorhandene Situation:
Der allgemein nutzbare Teilabschnitt der Waldstraße zwischen Am Karweg und Haus Nr. 6a zeigt eine Fahrbahnbreite von ca. 4,60 m. Bis Haus Nr. 5 sind seitliche Randeinfassungen mit Bordsteinen vorhanden, danach nur noch Pflasterbahnen ohne Auftritt.
Im westlichen Bereich (vor Haus Nr. 5 Am Karweg und Nr. 4 Waldstraße) ist die städtische Verkehrsfläche zwar breiter, wegen einiger Garagenzufahrten aber nicht nutzbar. Auch gegenüber auf der östlichen Seite sind 4 neue Garagen entstanden, so dass auch hier die entsprechenden Zufahrten frei gehalten werden müssen.
Parkplätze sind zur Zeit im öffentlichen Straßenraum offiziell nicht vorhanden, es wird aber faktisch auf der Ostseite 1 x längs und vor Haus Nr. 4 3 x senkrecht geparkt.
3. Mögliche Planungsansätze:
Wegen der vorhandenen Garagenzufahrten ist der Planungsspielraum äußerst begrenzt. Allenfalls könnte die Straßentrasse im Eingangsbereich etwas nach Westen verlagert werden, um östlich einen Längsstellplatz oder ein Pflanzbeet zu errichten. Dazu müsste aber die gesamte Straße umgebaut werden. Dieser Aufwand (grob geschätzt ca. 70.000,- ) steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Erschwerend kommt dazu, dass die bisher genutzten Senkrechtstellplätze entfallen würden, da diese nicht normgerecht sind.
Nicht zuletzt müsste über die Anlage einer Wendemöglichkeit nachgedacht werden, da die Durchfahrt ja verboten ist.
In Bezug auf die Straßenplanung können somit die Fragen 1 und 2 folgendermaßen beantwortet werden:
Zu 1:
Nur ein einzelner Längsparkstand wäre offiziell möglich.
Zu 2:
Es entfielen 3 bisher genutzte Senkrechtstellplätze (mit dem Eigentümer des Hauses Nr. 4 müsste Kontakt aufgenommen werden, da optisch der Anschein erweckt wird, dass die Parkmöglichkeit privat ist).
An dieser Stelle soll auch gleich die Frage 5 beantwortet werden:
Fahrbahnschwellen (wie z.B. in der Hestertstraße) werden grundsätzlich als Planungselement abgelehnt, da hierdurch vermehrt Brems- und Anfahrvorgänge mit erhöhter Lärmentwicklung auftreten.
Außerdem sind seitens des Gesetzgebers niemals Musterwerte über die Abmessungen solcher Schwellen niedergelegt worden, wodurch in der Vergangenheit diverse Rechtsstreitigkeiten wegen Fahrzeugbeschädigungen auftraten.
Die Fahrbahnschwelle an der Hestertstraße war nach Bauarbeiten im Straßenraum auch zunächst entfernt worden, musste aber aus Bestandsschutzgründen wiederhergestellt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen:
Beantwortung der Fragen 3 und 4:
Wie bereits oben erwähnt, wird eine Umbausumme von ca. 70.000,- zu Grunde gelegt.
Die Straße gilt als erstmalig hergestellt- Beiträge nach dem Baugesetzbuch (90%) können demnach nicht erhoben werden.
Da es sich bei dem Umbau um keine nennenswerte Verbesserung handelt (es wird nur ein Stellplatz angelegt- die Fahrbahnoberfläche ist z.Z. relativ gut), ist eine Abrechnung gem. KAG auch nicht möglich.
Es entstehen keine Kosten für die Anlieger.
Die Stadt Hagen müsste die Summe im investiven Haushalt für die kommenden Jahre einplanen. Da es sich um keine Pflichtaufgabe oder eine Maßnahme mit vertraglichen Bindungen handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Maßnahme dort keine Berücksichtigung finden wird.
5. Fazit:
Aus den o.g. Ausführungen ergibt sich der Verwaltungsvorschlag, den Berech der Waldstraße zwischen Am Karweg und Haus Nr. 6a so zu belassen, wie er sich heute darstellt.
Ein erhebliches Gefährdungspotential für die Anlieger wird nicht gesehen, da die beobachteten Geschwindigkeiten wegen des reinen Anliegerverkehrs sehr gering sind
Auswirkungen
Verfügung / Unterschriften
Veröffentlichung | |||||||
| Ja | ||||||
| Nein, gesperrt bis einschließlich |
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Oberbürgermeister |
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Gesehen: | |||||||
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Stadtkämmerer |
| Stadtsyndikus |
| Beigeordnete/r | |||
| Die Betriebsleitung | ||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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| Gegenzeichen: | |||
61 Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung 32 Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandwesen |
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Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an: | |||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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