Beschlussvorlage - 0601/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bauvoranfragen auf dem Grundstück Am Hasper Bahnhof (Gemarkung Haspe, Flur 30, Flurstück 184 tlw.) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Bei dem Grundstück Am Hasper Bahnhof (Gemarkung Haspe, Flur 30, Flurstück 184) handelt es sich um ein  ca. 14.000 qm großes Grundstück, das  im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft steht.

Die Teilfläche, für die jetzt Bauvoranfragen vorliegen, steht zum Verkauf.

 

Folgende Bauvoranfragen liegen nunmehr der Verwaltung vor:

 

?         Errichtung einer Fertighalle (12mx30m) zum Abstellen von Fahrzeugen u.a. auch für Schausteller  (Anlage 1)

AZ: 2/63/A/0025/12  und

?         Errichtung eines Reisemobilstellplatzes (kein Dauercamping) sowie je eines

Containers für Sanitäreinrichtungen und Büronutzung (Anlagen 2 und 3)

AZ: 2/63/A/0039/12.

 

Beide Vorhaben waren letztmalig Gegenstand der Baugesuchsbesprechung vom 14.6.12.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Bei dem zum Verkauf stehenden Grundstücksstreifen handelt es sich in der Örtlichkeit um Straßenbegleitgrün. Der mit Gehölzen bewachsene Streifen liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.

 

Dem Wunsch der Verwaltung, diese Fläche durch die Stadt zu erwerben und als Grünstreifen zu erhalten, ist der Verwaltungsvorstand nicht nachgekommen.

 

Beide Bauvoranfragen sind planungsrechtlich möglich und wurden somit in der o.g. Baugesuchskonferenz positiv behandelt.

 

Anmerkung:

Lt. telefonischer Auskunft mit der (BEG) Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW am 20.7.12 soll ein Kaufvertrag ohne weitere Bedingungen und Auflagen Ihrerseites  mit dem Antragsteller für die Errichtung eines Reisemobilstellplatzes Ende August 2012 geschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen