Beschlussvorlage - 0601/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfragen auf dem Grundstück Am Hasper Bahnhof(Gemarkung Haspe, Flur 30, Flurstück 184 tlw.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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30.08.2012
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Sachverhalt
Begründung:
Vorbemerkung:
Bei dem Grundstück Am Hasper Bahnhof (Gemarkung Haspe, Flur 30, Flurstück 184) handelt es sich um ein ca. 14.000 qm großes Grundstück, das im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft steht.
Die Teilfläche, für die jetzt Bauvoranfragen vorliegen, steht zum Verkauf.
Folgende Bauvoranfragen liegen nunmehr der Verwaltung vor:
? Errichtung einer Fertighalle (12mx30m) zum Abstellen von Fahrzeugen u.a. auch für Schausteller (Anlage 1)
AZ: 2/63/A/0025/12 und
? Errichtung eines Reisemobilstellplatzes (kein Dauercamping) sowie je eines
Containers für Sanitäreinrichtungen und Büronutzung (Anlagen 2 und 3)
AZ: 2/63/A/0039/12.
Beide Vorhaben waren letztmalig Gegenstand der Baugesuchsbesprechung vom 14.6.12.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Bei dem zum Verkauf stehenden Grundstücksstreifen handelt es sich in der Örtlichkeit um Straßenbegleitgrün. Der mit Gehölzen bewachsene Streifen liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Dem Wunsch der Verwaltung, diese Fläche durch die Stadt zu erwerben und als Grünstreifen zu erhalten, ist der Verwaltungsvorstand nicht nachgekommen.
Beide Bauvoranfragen sind planungsrechtlich möglich und wurden somit in der o.g. Baugesuchskonferenz positiv behandelt.
Anmerkung:
Lt. telefonischer Auskunft mit der (BEG) Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW am 20.7.12 soll ein Kaufvertrag ohne weitere Bedingungen und Auflagen Ihrerseites mit dem Antragsteller für die Errichtung eines Reisemobilstellplatzes Ende August 2012 geschlossen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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640,2 kB
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2
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726 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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