Beschlussvorlage - 0250/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entgegen dem Bürgerantrag des Herrn Otto Ahr vom 29.11.2004 und dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften vom 10.02.2005 soll die Verwaltung weiterhin entsprechend

§ 133 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit der Erhebung von Vorausleistungen voll ausschöpfen und es somit bei der bisherigen Erhebungspraxis belassen.

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Sachverhalt

Herr Otto Ahr hat mit Schreiben vom 21.11.2004 einen Bürgerantrag gestellt, die Vorausleistungen entsprechend den Abschlagszahlungen aufzuteilen.  Der dementsprechende Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften vom 10.02.2004 ist verwaltungstechnisch nicht praktikabel und entspricht nicht der gesetzlichen Möglichkeit, die Einnahmen rechtzeitig und in vollem Umfang zu realisieren.


In der Vergangenheit wurden zur rechtzeitigen Einnahmebeschaffung und zur Vermeidung von Fremdfinanzierungskosten bei Ausbaubeginn von Straßenneubaumaßnahmen Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlich endgültig entstehenden Kosten erhoben. Die gesetzliche Ermächtigung zur Vorausleistungserhebung ist in § 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches verankert. Danach können für ein Grundstück Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlich endgültigen Erschließungsbeitrages verlangt werden, wenn u.a. mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden ist.

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Friedrichstraße sollen ebenfalls Vorausleistungen in Höhe des Ausschreibungsergebnisses von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Diesbezüglich hat sich mit Schreiben vom  29.11.2004 Herr Otto Ahr, Friedrichstr. 49, 58135 Hagen, an den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften gewandt und gebeten, die Vorausleistungen in 3 bis 4 Raten entsprechend den Abschlagszahlungen an die Baufirma aufzuteilen.

 

Daraufhin hat dieser Ausschuss am 10.02.2005 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.      Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, über die Möglichkeit der Teilzahlung für die Anlieger der Friedrichstraße eine Entscheidung zu treffen, mit der Zielrichtung, die Ratenzahlung im Rahmen des voraussichtlichen Abflusses der tatsächlichen Gesamtkosten zu gestalten.

 

2.      Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, Baumaßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger mindestens zwei Jahre vor Beginn der Maßnahme anzukündigen und nach Möglichkeit Teilzahlungen einzuräumen.

 

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Umsetzung dieser Maßnahmen dem Beschwerdeausschuss nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses würde bedeuten, dass die Verwaltung bei jeder Abschlagszahlung die Grundstückseigentümer auffordern müsste, entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Dies ist verwaltungstechnisch nicht durchführbar und entspricht auch nicht der gängigen Praxis, Vorausleistungen zeitnah und im gesetzlich erlaubten vollem Umfang zu erheben.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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21.04.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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12.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Zukünftig wird der Gesamtbetrag der Vorausleistungen auf den endgültigen Erschließungsbeitrag von den beitragspflichtigen Anwohnern zu dem Zeitpunkt erhoben, wenn die Hälfte der durch Ausschreibung und Submission ermittelten Baukosten der Maßnahme tatsächlich von der Stadt gezahlt worden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 18

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0