Beschlussvorlage - 0705/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/80 (429) Wohnumfeldverbesserung Altenhagen-Südhier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.09.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr.4/80 (370) Wohnumfeldverbesserung Altenhagen-Süd sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.02.1980.
Geltungsbereich :
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Altenhagener Straße, Treppenstraße, Dreieckstraße, Blumenstraße, Vinckestraße und Wittekindstraße.
In dem Lageplan, der im Sitzungssaal aushängt, ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hatte in seiner Sitzung am 28.02.1980 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/80 (370) Wohnumfeldverbesserung Altenhagen-Süd beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 21.03.1980.
Folgende städtebauliche Ziele wurden in der damaligen Beschlussvorlage aufgeführt:
- Verbesserung der Verkehrssituation
- Entkernung und Neugestaltung der Blockinnenhöfe
- Schaffung von Freiflächen
- Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen
Zur Diskussion und Information über die geplanten Maßnahmen hatte die Verwaltung am 18.08.1980 zu einer Bürgeranhörung in das Gemeindehaus Altenhagener Straße 60 eingeladen. Weitere Verfahrensschritte erfolgten nicht.
In den nachfolgenden Jahren wurden im Plangebiet Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Umbau des Bereiches Dreiecksplatz) und der Verkehrssituation durchgeführt. Weitere Maßnahmen stehen nicht mehr an.
Weil das Bebauungsplanverfahren seit Jahren ruht, eine Weiterführung nicht erforderlich ist und Bauanträge sowie Nutzungsänderung ausreichend nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt werden können, soll das Verfahren eingestellt werden.
Anlage:
Aktueller Übersichtsplan zum Geltungsbereich des einzustellenden Bebauungsplanes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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625,1 kB
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