Beschlussvorlage - 0488/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienkarte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.09.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.11.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.09.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.09.2012
|
Beschlussvorschlag
1. Familien mit Wohnsitz in Hagen und mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten die Hagener Familienkarte.
2. Die Stadt Hagen gewährt bereits die in der Anlage aufgeführten
familienfreundlichen Vergünstigungen und bündelt diese zukünftig unter dem Signet der Familienkarte.
3. Hinzu kommt nun außerdem die Einräumung eines zehnprozentigen Rabatts beim Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entgeltordnung der VHS als Beschlussvorlage zu erarbeiten.
4. Eine Anwendung der Familienkarte ist in der Regel nur gemeinsam und gleichzeitig durch mindestens ein (Groß-)Elternteil mit mindestens einem (Enkel-)Kind beim selben Anlass möglich. Ausnahmen hiervon bilden die Preisnachlässe für Kinder und Jugendliche.
5. Andere Sondertarife bzw. Ermäßigungen z. B. für Schüler/innen oder Inhaber/innen der Berechtigungskarte bleiben unberührt. Sie genießen jedoch in der Anwendung Vorrang vor der Familienkarte und können nicht mit dieser kombiniert werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen möchte in dieser gebündelten Form einmal mehr ihre Familienfreundlichkeit hervorheben und Eltern mit ihren Kindern über die Nutzung der dauerhaften Familienkarte ein übersichtlich erreichbares, attraktives Angebot für ihre Freizeitgestaltung unterbreiten.
Es wird erwartet, dass die finanziellen Einbußen durch die vorgeschlagenen Ermäßigungen durch Erhöhung der Teilnehmerzahlen kompensiert werden.
Begründung:
Die Vorlage verfolgt ein wichtiges Ziel:
Die Stadt Hagen möchte in dieser gebündelten Form einmal mehr ihre Familienfreundlichkeit hervorheben und Eltern mit ihren Kindern über die Nutzung der dauerhaften Familienkarte ein übersichtlich erreichbares, attraktives Angebot für ihre Freizeitgestaltung unterbreiten.
Das Kunstquartier Hagen (mit dem Osthaus Museum und dem Emil Schumacher Museum) bietet eine eintrittsbezogene (Tages-)Familienkarte" für Eltern/Großeltern mit ihren eigenen Kindern/Enkelkindern (6-17 Jahre) an. Bei Kauf dieser Familien-karte durch z. B. zwei Erwachsene mit drei eigenen (Enkel-)Kindern, ergibt sich ein hundertprozentiger Preisnachlass für die Kinder.
Der Hohenhof als Teil des Osthaus Museums bietet eine eintrittsbezogene (Tages-)"Familienkarte" für Eltern/Großeltern mit eigenen Kindern/Enkelkindern (6-17 Jahre) an. Auch hier genießen bei Kauf der Karte durch zwei Erwachsene die eigenen begleitenden (Enkel-)Kinder einen hundertprozentigen Preisnachlass.
Beim Theater/Orchester wird eine eintrittsbezogene, preisgünstige Familienkarte für Familienkonzerte ausgegeben, an die sich auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt eine Führung durch das Haus anschließen lässt.
Das Wasserschloss Werdringen gibt neben fünfzigprozentigem Preisnachlass für Kinder und Jugendliche ebenfalls eine einmalige eintrittsbezogene Familienkarte aus, die je nach Personenanzahl Familien deutliche Preisvorteile einräumt.
Auch das Stadtmuseum gewährt Kindern und Jugendlichen einen fünfzig-prozentigen Preisnachlass.
Die Stadtbücherei begünstigt Familien neben einem fünfzigprozentigen Preisnachlass für Jugendliche mit einem ermäßigten Familienausweis sowie einem kostenlosen Elternausweis (für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren). Kinder zwischen sieben und dreizehn Jahren erhalten einen kostenlosen Büchereiausweis.
Bei den meisten Veranstaltungen des Kulturbüros werden besucher- und damit auch familienfreundlich keine Eintrittsgelder verlangt (z. B. Muschelsalat) - und wenn, dann deutlich unterhalb des üblichen Preisrahmens.
Diese familienfreundlichen Angebote und das mit vorliegendem Beschlussvorschlag nun zusätzlich unterbreitete Rabatt-Angebot zur Nutzung der Volkshochschule ergänzen im Rahmen eines Kooperationsvertrages des Hagener Bündnisses für Familie mit der Stadt Hagen die umfangreichen bisherigen Angebote (vgl. www.familienkarte-hagen.de) für Inhaber/innen der jetzt neu aufgelegten Familienkarte, aktualisieren ihren Einsatz und den Umfang ihrer Nutzungs-möglichkeiten.
Der Kooperationsvertrag sieht u. a. vor, dass der Förderverein des lokalen Bündnisses für Familie in Hagen e. V. die Familienkarte für die Stadt Hagen kostenfrei erstellt. Über diese Familienkarte sollen den Familien Rabatte und besondere Angebote Hagener Firmen und der Stadt offeriert werden.
Über Vergünstigungen, die von den genannten städtischen Einrichtungen auch über den Rahmen der Familienkarte hinaus gewährt werden, informiert der Anhang.
Anhang:
Übersicht der Vergünstigungen in den aufgeführten städtischen Einrichtungen
1. Vergünstigungen Volkshochschule
Auszug aus der Entgeltordnung der Volkshochschule Hagen:
§ 4 Individuelle Entgeltermäßigungen, Ratenzahlungen, Erstattungen
(1) Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine Ermäßigung von 50 % auf die Entgeltzahlung.
(2) Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie
a) Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I
b) Schüler/in, Student/in oder Auszubildende/r nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
sind, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine Ermäßigung von 25 % auf die Entgeltzahlung.
(3) Nicht ermäßigungsfähig sind alle Entgelte nach § 3 Abs. 5, Abs. 6 und Veranstaltungen, die als solche im Programmheft ausgewiesen sind. ( )
2. Vergünstigungen Kunstquartier Hagen
Basiseintrittsgeld Erwachsene: 6,00
Sondertarife:
Gruppentarif Erwachsene (ab 12 Personen) pro Person: 4,00
Kinder bis zum 6. Lebensjahr: Frei
Schüler/innen, Jugendliche, Student/innen, Behinderte mit Merkzeichen G und a G sowie Alg II-Empfänger mit der sozialen Berechtigungskarte: 2,00
Schulklassen pro Schüler/in: 1,50
Begleitperson Schwerbehinderter (mit dem Vermerk G und a G): Frei
Familienkarte (Eltern/Großeltern mit ihren eigenen (Enkel-)Kindern: 12,00
Hohenhof Hagen:
Gruppentarif Erwachsene (ab 12 Personen) pro Person: 2,50
Basiseintrittsgeld Erwachsene Person: 3,00
Kinder bis zum 6. Lebensjahr: Frei
Schüler/innen, Jugendliche, Student/innen, Behinderte mit Merkzeichen G und a G sowie Alg II-Empfänger mit der sozialen Berechtigungskarte: 2,00
Begleitpersonen Schwerbehinderter (mit dem Vermerk G und a G): Frei
Schulklassen pro Schüler/in: 1,50
Familienkarte Hohenhof (Eltern/Großeltern mit ihren eigenen (Enkel-)Kindern): 6,00
3. Vergünstigungen Theater/Orchester
Fünfzigprozentige Ermäßigungen erhalten Schüler/innen, Student/inn/en, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr
Fünfundsiebzigprozentige Ermäßigungen erhalten Inhaber der sozialen Berechtigungskarte der Stadt Hagen
Hundertprozentige Ermäßigungen erhalten Begleiter von behinderten Personen mit 'B'-Vermerk im Schwerbehindertenausweis.
theaterhagenCard
Mit der neuen theaterhagenCard erhalten Besucher am Tag der Veranstaltung alle vorhandenen Karten zum halben Preis.
Diese fünfzigprozentige Ermäßigung gibt es an der Theaterkasse in den Theater-Preisklassen 1 bis 4, K (einschließlich Opus und lutz) und für die Sinfoniekonzerte des philharmonischen orchesterhagen; ausgenommen sind Aufführungen des Märchens zur Weihnachtszeit, Silvester- und Sondervorstellungen.
Die theaterhagenCard kostet 50,- Euro, gilt während der ganzen Spielzeit und kann beliebig oft eingesetzt werden.
Einzige Bedingung: Die theaterhagenCard ist personengebunden und muss beim Kauf sowie beim Einlass zusammen mit der ermäßigten Eintrittskarte vorgezeigt werden.
Einen Anspruch auf ermäßigte Karten gibt es nicht, deshalb auch keine Reservierungen. Wer jedoch sicher gehen will, schaut am Veranstaltungstag einfach ein bisschen früher bei der Theaterkasse vorbei.
Gruppenermäßigungen
Besuchergruppen ab 20 Personen erhalten 10% Rabatt auf alle Preise der Preisgruppen 1-4, Märchen, Konzerte; die jeweils 21. Karte wird als Freikarte gewährt.
Besuchergruppen ab 50 Personen erhalten 20% Rabatt in den Preisgruppen 1-4, Märchen, Konzerte; die jeweils 51. und 52. Karte wird als Freikarte gewährt.
Last-Minute-Preis
Schülerinnen und Schüler erhalten Restkarten für alle Veranstaltungen im Großen Haus und im Opus, jeweils eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn zum Preis von 2,50 Euro
4. Vergünstigungen Historisches Centrum
Museum für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen
Basiseintrittsgeld Erwachsene Person: 3,20
Sondertarife:
Gruppentarif Erwachsener (ab 10 Personen): 2,90
Kinder + Jugendliche bis 17 Jahre: 1,80
Ermäßigte (Schüler, Studenten, Behinderte, Alg II) 2,00
Familienkarte (Eltern oder teil mit Kindern: 7,00
Stadtmuseum Hagen
Dauerausstellung: freier Eintritt
Wechselausstellung:
für jede Wechselausstellung wird der Eintrittspreis neu kalkuliert.
z. Zt. Basiseintrittsgeld erwachsene Person: 2,00
Sondertarife:
Kinder + Jugendliche bis 17 Jahre: 50 %
Ermäßigte (Schüler, Studenten, Behinderte, Alg II) 50 %
Stadtarchiv Hagen
Bestellung von Archivgut für die persönliche Benutzung pro Tag 2,50
Sondertarif:
Schüler, Schülerinnen, Studierende kostenlos
5. Vergünstigungen Stadtbücherei
Der Auszug aus der Gebührenordnung der Stadtbücherei weist als "normale" Jahresgebühr 12 Euro aus; bei den restlichen Gebührensätzen handelt es sich um Ermäßigungen (außer Superausweis).
§ 1 - Benutzungsgebühr
Für die Inanspruchnahme der Bücherei werden folgende jährliche Benutzungs-gebühren (Grundgebühren) erhoben:
· Erwachsene: 12,- ,
· Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: 6,-
· Familienausweis (gültig für: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und für Eltern sowie allein Erziehende mit minderjährigen Kindern mit gemeinsamer Wohnadresse): 15,-
· Schüler und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 6,-
· Wehr- und Ersatzdienstleistende: 6,-
· Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familien-angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,-
· Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,-
· Superausweis: 70,- . Die Inhaberinnen und Inhaber eines Superausweises sind berechtigt, kostenpflichtige Medien aus Sonderbeständen (nach § 6 dieser Gebührenordnung) ohne zusätzliche Kosten zu entleihen. Pro Besuch der Stadtbücherei ist die Ausleihe auf je 3 Medien der unterschiedlichen Angebote der Sonderbestände beschränkt.
· Elternausweis: Eltern minderjähriger Kinder unter 7 Jahren erhalten die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Elternausweis ausstellen zu lassen. Dieser Ausweis berechtigt lediglich zur Ausleihe der in der Kinderabteilung angebotenen Medien."
