Beschlussvorlage - 0616/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/11 (630) –Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Entscheidung über den Bauantrag: Errichtung einer Spielstätte mit Ausschank (ohne Alkohol) im Gebäude auf dem Grundstück Lange Straße 32

Gemarkung Hagen, Flur 29, Flurstück 159

AZ.: 2/63/BA/0043/11 wurde mit Schreiben vom 25.11.11 bis zum 25.11.12 ausgesetzt.

Ein Klageverfahren ist anhängig.

 

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6.10.11 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/11 (630) –Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße- beschlossen.

Desweiteren wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Einzelhandels und der Entwicklung der Versorgungszentren im Mai 2009 beschlossen. Die im Einzelhandelskonzept verankerten städtebaulichen Zielsetzungen sind Entscheidungsgrundlagen für die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Das Konzept beschreibt die räumliche und funktionale Zuordnung der Versorgungszentren und eine konkrete Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, so dass eine aktive Zuweisungsplanung erfolgen kann. Ziel des Konzeptes ist somit die langfristige Stärkung bestehender zentraler Angebotsstrukturen und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung im Stadtgebiet, die sich auf bestehende Stadtbezirks- und Ortsteilzentren stützt.

In diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird der Zentrale Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Wehringhausen namentlich aufgeführt. Es werden u. a. folgende Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen aufgeführt: „Künftige städtebauliche und einzelhandelsrelevante Entwicklungen sind auf die Sicherung der Versorgungsfunktion des Zentrums in Wehringhausen auszurichten.“

Als eine für den Einzelhandel relevante negative Entwicklung wird die zunehmende Bestrebung zur Einrichtung von Spielhallen und Wettbüros mit Spielhallencharakter angesehen. Mit dieser Tendenz gehen negative Begleiterscheinungen des „trading-down Effektes“ einher und letztlich sogar die Verdrängung des Einzelhandels, der der zentralen Versorgungsfunktion dient. 

Zur Sicherung der Versorgungsfunktion des Wehringhauser Stadtteilzentrums soll dieser für den Einzelhandel negativen Entwicklungstendenz durch Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros mit Spielhallencharakter entgegengewirkt werden.

Das „Vergnügungsstättenkonzept“ für das gesamte Stadtgebiet, das  vom Rat der Stadt am 28.6.12 beschlossen wurde, soll ein weiteres Instrument sein, um u.a. als Grundlage für die zukünftige planungs- und bauordnungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten zu dienen.

 

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/11 (630) –Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße- ist somit erforderlich.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Dr. Schmidt

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.09.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.09.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen