Beschlussvorlage - 0607/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen vom 20.06.2012 über die Wiederbestellung des Sparkassendirektors Klaus Oberliesen zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hagen wird genehmigt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 20.06.2012 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Wiederbestellung des Sparkassendirektors Klaus Oberliesen zum Mitglied des Vorstandes.

 

1.      Der Sparkassendirektor Klaus Oberliesen wird gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe a) in Verbindung mit § 19 Abs. 2 SpkG für die Zeit vom 01. Februar 2013 bis 31. Januar 2018 wiederbestellt.

 

2.      Der Verwaltungsrat ersucht den Rat der Stadt Hagen, die durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung vom 20.06.2012 beschlossene Wiederbestellung des Herrn Klaus Oberliesen zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hagen gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) SpkG zu genehmigen.

 

Entsprechend der Empfehlung der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter vom 18.09.1996 ist im Dienstvertrag geregelt, dass „dem Vorstandsmitglied frühestens ein Jahr und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich unter Angabe der Bedingungen mitzuteilen ist, ob eine Wiederbestellung erfolgen soll.“

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen