Beschlussvorlage - 0183/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Friedwaldes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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15.03.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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16.03.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.03.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.04.2005
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.04.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.04.2005
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Beschlussvorschlag
1.
Der Einrichtung eines FriedWaldes in Hagen nach dem vorgestellten
Konzept wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine
Friedhofssatzung und die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat
zur Beschlußfassung vorzulegen.
3.
Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und
eine Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und
dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Einrichtung und Betrieb
eines FriedWaldes in Hagen
Zusammenfassung
Zum 01.09.2003 trat das Gesetz über das Friedhofs- und
Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in Kraft. Im Gesetz werden neben
bewährten friedhofsrechtlichen Regelungen auch zahlreiche Neuerungen
aufgegriffen, die mit großer Offenheit auf veränderte gesellschaftliche
Anschauungen im Umgang mit dem Tod reagieren. So wird unter anderem die
Möglichkeit geschaffen, die Asche von Verstorbenen in einer naturbelassenen
Waldgrabstätte beizusetzen. Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.07.2004 mit Beschluss des 1. Nachtrages zur
Friedhofssatzung der Stadt Hagen vom 05. Dez. 2001 das neue Bestattungsgesetz NRW
in örtliches Recht umgesetzt.
Forstamt, Grünflächenamt und Werkhof beabsichtigen, im
Rahmen einer Public Private Partnership, gemeinsam mit der FriedWald
GmbH in Hagen einen Friedwald zu errichten und zu betreiben.
Zusammengefasst stellt sich das Konzept folgendermaßen dar:
- Als
öffentlicher Träger des FriedWaldes regelt die Stadt Hagen den Betrieb
über eine Friedhofssatzung und stellt eine geeignete zusammenhängende
Waldfläche von ca. 50 ha als gewidmete Friedhofsfläche zur Verfügung.
- Die
grundbuchrechtlich geschützte Nutzungsdauer soll 99 Jahre betragen.
- Die
FriedWald GmbH betreibt den
FriedWald und übernimmt den Vertrieb, die allgemeinen Kundenkontakte und
die vertragliche Abwicklung.
- Das
Forstamt der Stadt Hagen als Vertreter der Waldeigentümerin Stadt Hagen
führt die Kundengespräche vor Ort (Kundenbetreuung im FriedWald und
Verkauf der Bäume), übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und
die notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten zur Herstellung und
Aufrechterhaltung des FriedWaldes.
- Die
Beisetzungen werden in Regie des Forstamtes durchgeführt.
- Das
Forstamt beauftragt den Werkhof
mit den Arbeiten zur Verkehrssicherungspflicht und der Durchführung
der forstwirtschaftlichen Arbeiten.
Durch die Bereitstellung einer städtischen Waldfläche für
einen FriedWald würde die nach Landesforstgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße
und nachhaltige Forstwirtschaft in keiner Weise behindert. Vielmehr würden
schlecht zu vermarktende Bäume als Bestattungsbaum ausgewiesen, während
qualitativ höherwertige Bäume dem Holzmarkt zugeführt werden könnten. Darüber
hinaus bestünde auch auf den als FriedWald ausgewiesenen Flächen die
Möglichkeit, ein Ökopunktekonto einzurichten. Im Resultat wäre damit eine
dreifache Nutzung der Waldfläche möglich.
Nach den
Erfahrungswerten der FriedWald GmbH kann davon ausgegangen werden, dass die
Stadt Hagen pro Hektar FriedWald - ohne die sonstigen Waldnutzungen -
durchschnittlich einen Überschuss von rund 80.000 € erzielen wird.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass pro Jahr ca. 1 ha mit durchschnittlich 100
FriedWald Bäumen verkauft wird.
Das Risiko,
dass die Bestattung im Hagener FriedWald zu einer Konkurrenz für die eigenen
städtischen Friedhöfe werden könnte, wird von der Verwaltung als gering
angesehen. Darüber hinaus würden die Einnahmeausfälle an anderer Stelle
kompensiert.
Die
Überlegung, mit einem eigenen Bestattungswald ohne die FriedWald GmbH an den
Markt zu gehen, wird von der Verwaltung als wirtschaftlich nicht vertretbar
angesehen. Insbesondere wäre der Aufbau eines erfolgreichen, eigenständigen
Marketing- und Vertriebskonzeptes zeitaufwendig und teuer, und auch ohne die
Beteiligung der Stadt Hagen würde im Großraum Rhein/Ruhr oder östliches
Westfalen wahrscheinlich schon in den nächsten
2 Jahren ein FriedWald entstehen, der die Erfolgsaussichten eines
eigenen Hagener Angebotes erheblich behindern würde.
Im übrigen
weist die FriedWald GmbH darauf hin, daß sie die privaten oder städtischen
Betreiber in Eigenregie nicht als Konkurrenz ansieht.
An dieser
Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass die Fürstlich
Bentheim-Tecklenburgische Forstverwaltung in den Laubholzbeständen um das
Schloss einen eigenen Bestattungswald einrichten möchte.
Ungeachtet
dessen betrachtet sich die Stadt Hagen nicht als Konkurrenz zu anderen privat
betriebenen Bestattungswäldern und wird diese in ihrer Geschäftstätigkeit in
keiner Weise behindern.
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Einrichtung und Betrieb
eines FriedWaldes in Hagen
Vorlauf:
Die Projektidee, in Hagen einen FriedWald anzusiedeln, wurde
gemeinsam zwischen dem Werkhof und der Firma Priller, einem langjährigen
Kooperationspartner des Werkhofs, bereits im Herbst 2003 entwickelt und mit dem
Forstamt der Stadt Hagen erörtert.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde zwischen dem Werkhof und dem
Forstamt die Frage diskutiert, ob und wie im städtischen Forst sinnvolle
Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose / Sozialhilfeempfänger
geschaffen werden könnten.
Von Seiten des städtischen Forstamtes wurde als Problem in
die Diskussion eingebracht, dass teilweise deutliche Pflegerückstände im
städtischen Forst zu beklagen seien und bei der auf absehbare Zeit nicht besser
werdenden Personalausstattung die Pflegerückstände auch nicht aufgearbeitet
werden könnten. Auch die Erträge aus der Forstwirtschaft selbst werden als
unbefriedigend angesehen. Teilweise decken die Erlöse aus Holzverkauf nicht
einmal die Werbungskosten.
Zum 01.09.2003 trat das Gesetz über das Friedhofs- und
Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in Kraft. Im Gesetz werden neben
bewährten friedhofsrechtlichen Regelungen auch zahlreiche Neuerungen
aufgegriffen, die mit großer Offenheit auf veränderte gesellschaftliche
Anschauungen im Umgang mit dem Tod reagieren. So wird unter anderem die
Möglichkeit geschaffen, die Asche von Verstorbenen in einer naturbelassenen
Waldgrabstätte beizusetzen. Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.07.2004 mit Beschluss des 1. Nachtrages zur
Friedhofssatzung der Stadt Hagen vom 05. Dez. 2001 das neue Bestattungsgesetz
NRW in örtliches Recht umgesetzt.
Bei dem Waldreichtum der Stadt Hagen lag es nunmehr nahe,
mit der Einrichtung eines FriedWaldes für die Bürger und Bürgerinnen auf
veränderte gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren und darüber hinaus
zusätzliche Waldnutzungen anzustreben, die die Kostenbelastung einer
nachhaltigen Forstwirtschaft deutlich verbessern könnten. Durch die
Bereitstellung einer städtischen Waldfläche für einen FriedWald würde die nach
Landesforstgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße und nachhaltige
Forstwirtschaft in keiner Weise behindert. Vielmehr würden schlecht zu
vermarktende Bäume als Bestattungsbaum ausgewiesen, während qualitativ
höherwertige Bäume dem Holzmarkt zugeführt werden könnten. Darüber hinaus
bestünde auch auf den als FriedWald ausgewiesenen Flächen die Möglichkeit, ein
Ökopunktekonto einzurichten. Das würde die Möglichkeit schaffen, im Vorgriff
Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren zu können. Im Resultat wäre
damit eine dreifache Nutzung der Waldfläche möglich.
Im Mai 2004 wurden vom Werkhof erste Kontakte zur FriedWald
GmbH aufgenommen. Ziel der Gespräche war eine Grobklärung der Frage, unter
welchen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen aus Sicht der FriedWald GmbH ein
FriedWald in Hagen denkbar wäre. Als Ergebnis der Gespräche mit der FriedWald
GmbH wurde festgestellt, dass die Stadt Hagen über sehr gut geeignete
städtische Waldflächen verfügt und unter Beachtung der Größe des potentiellen Einzugsgebietes (die potentiellen
Kunden kommen überwiegend aus der Region mit einem Radius von ca. 1 Autostunde
Fahrtzeit) ein wirtschaftlich attraktiver Betrieb eines FriedWaldes in Hagen
mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich ist.
Die FriedWald GmbH bekundete ihr Interesse, mit der Stadt Hagen
einen FriedWald zu realisieren. In der
Folge wurden zusammen mit dem Forstamt, dem Grünflächenamt und der FriedWald GmbH die weiteren
Möglichkeiten und Planungsschritte konkretisiert.
Das Konzept:[1]
Bei
einem Begräbniswald (FriedWald) handelt es sich begrifflich um einen Friedhof,
auf dem ausschließlich Totenasche (biologisch abbaubare Urnen gelten nicht als
Urnen im Sinne des Bestattungsgesetzes NRW, sind somit Totenasche) im
Wurzelbereich des Bewuchses beigesetzt wird.
Die
gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb eines
FriedWald-Friedhofes bildet der § 1 Abs. 4 Satz 2 des Bestattungsgesetzes NRW.
Eine solche Beisetzungsstätte ist nach der vg. Vorschrift nur insoweit
zulässig, als öffentlich rechtliche Vorschriften oder öffentliche oder
private Interessen nicht entgegenstehen, sie öffentlich zugänglich sind und die
Nutzungsdauer grundbuchrechtlich (Dienstbarkeit) gesichert ist.
Die
Trägerschaft eines solchen Friedhofes liegt grundsätzlich bei den Kommunen oder
Kirchen (juristische Personen öffentlichen Rechts). Die Friedhofsträger können
die Errichtung und den Betrieb derartiger Friedhöfe aber auch privaten
Rechtsträgern (Übernehmer) übertragen.
In dem Gespräch am 04.01.05 mit der FriedWald GmbH wurde
deutlich, dass diese keine vollständige Trägerschaft anstrebt, sondern
lediglich der Betrieb des FriedWaldes soll auf sie übertragen werden. Zu den
Aufgaben der FriedWald GmbH zählen der Vertrieb, die Kundenkontakte sowie die
vertragliche Gestaltung und deren Abwicklung. Darüber hinaus wird für bestimmte
administrative Aufgaben eine so genannte Verwaltungshelferschaft, wie sie
nach § 1 Abs. 4 Satz 1 des Bestattungsgesetzes NRW möglich ist, angestrebt.
Die öffentliche Trägerschaft durch die Stadt Hagen hat zur
Folge, dass der FriedWald als Bestattungsort gemäß den gesetzlichen Regelungen
langfristig geschützt ist und nicht von der unternehmerischen Zukunft der
FriedWald GmbH abhängt. Die Stadt Hagen bleibt nach außen mit allen Rechten und
Pflichten verantwortlich. Als öffentlicher Träger des FriedWaldes regelt die
Stadt Hagen den ordnungsgemäßen Betrieb über die Friedhofssatzung (Aufgabe des
Fachbereiches für Grünanlagen und Straßenbetrieb). Die Nutzungsdauer des
FriedWaldes soll grundbuchrechtlich auf 99 Jahre geschützt werden.
Darüber hinaus stellt die Stadt Hagen als Waldbesitzerin,
vertreten durch das Forstamt, den Wald zur Verfügung. Sie übernimmt die
Kundenbetreuung vor Ort, führt die Beisetzungen durch und übernimmt die
allgemeine Unterhaltung (Verkehrssicherung) und Pflege des
FriedWald-Friedhofes. Mit der Durchführung dieser Arbeiten soll der Werkhof (im
Rahmen einer Verwaltungshelferschaft gem § 1 Abs. 4 BestG NRW) beauftragt
werden.
Errichtung
und Unterhaltung öffentlicher Friedhöfe wie auch die Vornahme der Beisetzungen
sind hoheitliche Aufgaben. Umsatzsteuerfrei sind daher die Gebühren für die
Bereitstellung der Grabstellen, für die Beisetzung der Urnen, für die
Bezeichnung der Gräber mit Grabzeichen und für das Führen einer
Grabstättendatei. Diese Gebühren sind vom Friedhofsträger unter
Berücksichtigung aller entstehenden Kosten zu kalkulieren und durch eine
Gebührensatzung einschließlich Tarif vom Rat zu beschließen.
Alle nicht unmittelbar mit der Beisetzung zusammenhängenden
Leistungen unterliegen dagegen der Steuerpflicht. Hierzu zählen insbesondere
die Verpachtung der Bäume, unter denen beigesetzt wird. Diese Bäume sind
vergleichbar mit einem Grabmal, das auf Friedhöfen vom Steinmetz hergestellt
und aufgestellt wird.
Die Ertragsaussichten für die Stadt Hagen:
Nach den
Erfahrungswerten der FriedWald GmbH kann von folgenden Einnahmen und Ausgaben
pro Hektar FriedWald ausgegangen werden, wobei die aufgeführten Beträge den auf
die Stadt Hagen entfallenden Anteil darstellen:
Einnahmen pro Hektar (für die Stadt Hagen):
aus dem
Verkauf von FriedWald Bäumen 40.000
50.000 €
aus
Dienstleistung wie Besetzung der Urne,
Verkehrssicherungspflicht
usw.
60.000 80.000 €
Summe pro
ha 100.000
130.000 €
Ausgaben pro Hektar (für die Stadt Hagen):
Personal /
Förster 20.000 35.000 € Sachkosten 2.000 10.000 €
Summe pro
ha 22.000 45.000 €
Somit ergibt sich für die Stadt Hagen ein Überschuss pro
Hektar von rund 80.000 €.
Diese
einfache Einnahme / Ausgabe Betrachtung geht davon aus, dass pro Jahr ca. 1 ha
mit durchschnittlich 100 FriedWald Bäume verkauft wird. Bei 50 ha würden damit über 50 Jahre
entsprechende Einnahmen anfallen. Für die
restlichen 49 Jahre der
FriedWald Lebensdauer sollten aus den zuvor erzielten Erlösen Rückstellungen
gebildet werden, um die Pflege und Verkehrssicherungspflicht sicher
zustellen. Zusätzliche
forstwirtschaftliche Nutzungen / Erträge sind zudem auch weiterhin möglich.
Das Risiko,
dass die FriedWaldbestattung zu einer Konkurrenz und damit zu einem
Einnahmeausfall für die eigenen städtischen Friedhöfe werden könnte, lässt sich
folgendermaßen abschätzen:
Die FriedWald GmbH strebt mittelfristig einen Marktanteil
von rd. 2 % aller Urnenbestattungen an. Sollte dieser Marktanteil erreicht
werden, würde dies bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen für die Stadt
Hagen bedeuten können, dass 2 % der
Urnenbestattungen auf Hagener Friedhöfen stattdessen im FriedWald beigesetzt
würden. Aus Sicht der Verwaltung ein begrenztes Risiko, das zudem durch
entsprechend höhere städtische Einnahmen an anderer Stelle kompensiert würde.
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Jahr 2004
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Sterbefälle
Hagener insgesamt |
2.107 |
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Davon
eingeäschert |
1.157 (55 %) |
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Einäscherungen
Krematorium Hagen insgesamt |
5.220 |
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Davon
Hagener |
1.157 (22 %) |
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Urnenbeisetzung
im FriedWald
|
2 % |
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Bezogen
auf die Einäscherungen insgesamt |
104 Beisetzungen |
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Bezogen
auf die Hagener |
23 Beisetzungen |
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Urnenbeisetzungen
Friedhöfe städtisch |
649 (56 %) |
|
Urnenbeisetzungen
im FriedWald (2 %) |
13 |
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Urnenbeisetzungen
Friedhöfe kirchlich |
414 (36 %) |
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Urnenbeisetzungen
Friedhöfe außerhalb |
94 (8 %) |
Die
durchschnittliche Grabgebühr für Urnenbeisetzungen auf städtischen Friedhöfen
beläuft sich auf 728,-€. Hinzu kommt die Beisetzungsgebühr von 165,-€, so dass
sich ein Gesamtbetrag von 893,-€ pro Urnenbeisetzung auf städtischen Friedhöfen
ergibt. Bei angenommenen 13 Beisetzungen Hagener im FriedWald würde sich der
Einnahmeverlust auf ca. 11.609,-€ belaufen. Hier sind dann aber die ersparten
Aufwendungen abzuziehen.
Die
Einnahmeausfälle im städtischen Friedhof führen allerdings zu Mehreinnahmen im
FriedWald, so dass aus gesamtstädtischer Sicht eine Kompensation erreicht
werden kann.
Darüber
hinaus ist davon auszugehen, dass zusätzliche Einäscherungen im Krematorium zu
erwarten sind.
Die
FriedWald GmbH bot im Gespräch am 04.01.05 zudem an, gegenüber ihren Kunden
eine Empfehlung für das Hagener Krematorium auszusprechen. Hierüber könnte eine Auslastung freier Kapazitäten
erreicht werden. Bei 30 zusätzlichen Einäscherungen Auswärtiger im Hagener Krematorium würde eine
zusätzliche Einnahme von rd. 9.500 € entstehen und damit die Einnahmeausfälle
im Bereich der Bestattungen fast kompensieren.
Alternative ohne die FriedWald GmbH:
Bei den
bisher geführten Gesprächen mit der FriedWald GmbH ergab sich, dass von den
gesamten Erträgen aus dem Baumverkauf rd. 36 % (=100 bis 130 T€ pro Hektar, vgl. oben) beim Waldbesitzer
verbleiben, 64 % (entsprechend 278 bis
361 T€) gehen an die FriedWald GmbH für
Lizenzgebühren und den Vertrieb.
Bei dieser
Aufteilung der Erträge drängt sich förmlich die Frage auf, warum das ganze
Konzept nicht in Eigenregie betrieben werden sollte?
Neben der
Tatsache, dass FriedWald ein geschützter Markenname ist, ist zu
berücksichtigen, dass
- der Aufbau eines erfolgreichen,
eigenständigen Marketing- und Vertriebskonzeptes zeitaufwendig und teuer
ist,
- der Etablierung eines eigenen
Markennamens und die eigene Akquirierung von ca. 100 Baumkäufern pro Jahr
mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden sind,
- die Zeit bis zum Markteintritt
eines Hagener Bestattungswaldes der wesentliche erfolgskritische Faktor
ist, da auch ohne die Beteiligung der Stadt Hagen im Großraum Rhein/Ruhr
oder östliches Westfalen in den nächsten (max.) 2 Jahren ein FriedWald
entstehen wird, der die Erfolgsaussichten eines Hagener Angebotes
erheblich behindern würde,
- der Markteintritt mit Hilfe der
FriedWald GmbH noch im Jahr 2005 erfolgen kann.
Hingewiesen
sei auf das Modell der Stadt Remscheid, die einen Bestattungswald seit Anfang
2004 in eigener Regie betreibt. Bislang fand dort keine einzige Beisetzung
statt.
Im übrigen
weist die FriedWald GmbH darauf hin, dass sie die privaten oder städtischen
Betreiber in Eigenregie nicht als Konkurrenz ansehe. An dieser Stelle wird
bereits darauf hingewiesen, dass die Fürstlich Bentheim-Tecklenburgische Forstverwaltung
in den Laubholzbeständen um das Schloss einen eigenen Bestattungswald
einrichten möchte.
Ungeachtet
dessen betrachtet sich die Stadt Hagen nicht als Konkurrenz zu anderen privat
betriebenen Bestattungswäldern und wird diese in ihrer Geschäftstätigkeit in
keiner Weise behindern.
- Eine prägnante und ausführliche Darstellung des FriedWald-Konzeptes ist dem beiliegenden Artikel aus der AFZ-DerWald 14/2004 zu entnehmen (Anlage 1).
· Vgl. die Folienpräsentation der FriedWald GmbH (Anlage 2).

15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der
Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der
Einrichtung eines FriedWaldes in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird
zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und
die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung
vorzulegen.
21.04.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in Abänderung der
Originalvorlage folgenden Beschluss gefasst und empfiehlt diesen dem Rat der
Stadt Hagen:
1.
Der
Einrichtung einer
Waldbegräbnisstätte in Hagen nach dem vorgestellten Konzept wird
zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und
die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung
vorzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine
Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem
Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.
28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Einrichtung einer Waldbegräbnisstätte in Hagen nach dem vorgestellten Konzept
wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge, eine Friedhofssatzung und
die Beauftragung des Werkhofes vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung
vorzulegen.
3.
Die
Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die notwendigen Verträge und eine
Friedhofsatzung für den Wald um das Schloß Hohenlimburg vorzubereiten und dem
Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.