Beschlussvorlage - 0236-1/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stellenpläne 2012 und 2013 werden gemäß der aktualisierten Anlagen 1 und 3 beschlossen.

 

Die Vorlage enthält folgende Anlagen:

 

Anlage 1:              a) Globale Ausweisung aller Stellen für Beamte, Angestellte* und Arbeiter* getrennt nach Kernverwaltung und Sondervermögen (Eigenbetriebe und Jobcenter)

* nach TVöD Tarifbeschäftigte

b) Stellenübersicht aller Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

Anlage 2:              Veränderungsliste (Stellenplanvorlage) zu den Stellenplänen 2012 und 2013

Anlage 3:              Stellenübersicht – Aufteilung nach Produktbereichen

 

Die Vorlage wird am 29.06.2012 realisiert.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Stellenplan 2012/2013 wird parallel zum Haushalt 2012/2013 in die Ratssitzung am 29.03.2012 als erste Lesung eingebracht. Bis zur beabsichtigten Beschlussfassung über den Stellenplan am 24.05.2012 besteht die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Änderungen in die Vorlage einzubringen. Der Stellenplan wird der Haushaltsvorlage, die in der Ratssitzung am 28.06.2012 beschlossen werden soll, als Anlage beigefügt.

Grundlage für den Stellenplan 2012/2013 ist der Stellenplan 2011. Auf dieser Basis und  den in der Anlage 2 dargestellten Änderungen beabsichtigt die Verwaltung, folgende Veränderungen vorzunehmen:

 

Aufgrund der im Haupt- und Finanzausschuss am 14.06.2012 beschlossenen Ergänzungen ist eine Anpassung der Anlagen 1 – 3 erfolgt.

 

 

Art der Veränderung

Anzahl 2012

Anzahl 2013

Mehrstellen

20

 

Einrichtung von befristeten Planstellen

17

 

Wenigerstellen

357

20

Wegfall von befristeten Planstellen

2

1

Auslösung von kw-Vermerken

10

2

Neubewertung/Hebung

13

 

Neubewertung/Abwertung

20

 

Auslösung von ku-Vermerken

3

 

Ausbringung eines kw-Vermerks

1

8

Aufhebung von kw-Vermerken

1

 

Aufhebung des ku-Vermerks

1

 

Umwandlungen

4

 

Umwandlung einer befristeten Planstelle in eine unbefristete Planstelle

4

 

Umwandlung einer unbefristeten Planstelle in eine befristete Planstelle

1

 

 

Begründung

Die Basis für die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen bildet der Stellenplan 2011. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in den Stellenplan einzuarbeiten.

 

Gliederung

 

A)     Vorbemerkungen

B)     Sollbestandsrelevante Änderungen

C)    Finanzielle Auswirkungen

D)    Details

 

A)    Vorbemerkungen

 

 

Der Stellenplan stellt als Teil des Haushaltsplanes den personellen Ermächtigungsrahmen für das kommunale Handeln dar.

 

Der vorgestellte Stellenplanentwurf trägt dabei den beschlossenen Sparvorgaben Rechnung. Gleichzeitig ist die Reduzierung von Planstellen vorgesehen, die in jedem Stellenplanjahr sukzessive realisiert wird.

 

 

B)    Sollbestandsrelevante Änderungen

 

 

Art der Veränderung

Anzahl 2012

Anzahl 2013

Mehrstellen

20

 

Einrichtung von befristeten Planstellen

17

 

Wenigerstellen

357

20

Wegfall von befristeten Planstellen

2

1

Auslösung von kw-Vermerken

10

2

Neubewertung/Hebung

13

 

Neubewertung/Abwertung

20

 

Auslösung von ku-Vermerken

3

 

Ausbringung eines kw-Vermerks

1

8

Aufhebung von kw-Vermerken

1

 

Aufhebung des ku-Vermerks

1

 

Umwandlungen

4

 

Umwandlung einer befristeten Planstelle in eine unbefristete Planstelle

4

 

Umwandlung einer unbefristeten Planstelle in eine befristete Planstelle

1

 

 

 

C)    Finanzielle Auswirkungen

 

 

Der Stellenplan als Ermächtigungsgrundlage ermöglicht keine belastbare Aussage über die tatsächlichen Auswirkungen auf die Personalkosten. In der Vergangenheit wurde versucht, unter Zuhilfenahme von Durchschnittspersonalkosten je Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe, Personalkostenänderungen darzustellen.  Dieses ist lediglich annäherungsweise möglich. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung  am 17.01.2012 beschlossen, auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Stellenplanvorlage zu verzichten, da der Stellenplan lediglich den Ermächtigungsrahmen für personelle Ressourcen der Kommune bildet und in dieser Vorlage ausschließlich auf die Entwicklung der Stellen abzustellen.

 

 

 

 

D)    Details

 

Erläuterung der Fortfälle

 

Fortschreibung der Einsparquote 2010 - 2014

Für den Zeitraum 2010 bis 2014 wurde jeweils eine Einsparquote von 91 Stellen als Konsolidierungsziel  pro Stellenplanjahr rechnerisch ermittelt. Die zwischenzeitlich erfolgten Ausgliederungen von Verwaltungseinheiten (Amt 24, FB 67, Teile von FB 66) sind mit 213 Stellen (212 Wenigerstellen und 1 Realisierung kw-Vermerk) von der Startbasis abzuziehen.

Als bereinigtes Ergebnis verbleibt eine Anzahl von durchschnittlich 82,7 Planstellen, die bis 2014 abzubauen sind. Im o.g. Konsolidierungszeitraum konnte mit den Stellenplänen 2010 und 2011 eine Reduzierung um 118,8 Planstellen erzielt werden. Mit dem Stellenplan 2012/2013 ist eine weitere Reduzierung um 83 Planstellen vorgesehen. Für den Stellenplan 2014 verbleibt ein Einsparungssoll von 129 Stellen.

 

Ist-Einsparung 2010 - 2014

In den Stellenplänen 2012 und 2013 sind insgesamt 166 Stellen zum Fortfall vorgesehen, 145 davon in 2012. Darin enthalten sind 83 Stellen für Auszubildende und Zivildienstleistende, die zwar im Stellenplan enthalten, jedoch nicht in der Summe der Planstellen ausgewiesen werden.

Die verbleibenden 83 Stellenfortfälle, die Auslösung von 12 kw-Vermerken und der Fortfall von drei befristeten Planstellen sind nach den Maßgaben der Stellenkonsolidierung als Einsparung anrechenbar.

Im Stellenplan 2013 sind insgesamt 24,5 Stellen mit einem kw-Vermerk zum künftigen Fortfall vorgesehen. Sofern diese in 2014 realisiert werden können, verbleiben 104,5 Stellen, die zum Stellenplan 2014 im Rahmen der Konsolidierung abzubauen sind.

 

Begründung der Mehrstellen

 

Gesamtpersonalrat
Die Anzahl der freizustellenden Personalratsmitglieder erhöht sich durch die Änderung des LPVG zum 01.07.2011 um eine Stelle.

 

Fachbereich Jugend und Soziales (55)

·      Umsetzung des refinanzierten Landesprojekts Schulsozialarbeit bei 55
14 befristete Stellen und 1 befristete Koordinatorenstelle

·      2 Stellen für die Sachbearbeitung von Bildung und Teilhabe und 1 befristete Koordinatorenstelle mit Refinanzierung (Jobcenter)

·      Zusätzliche U-3 Pauschale für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Ki-Biz-Änderungsgesetz) 10 Stellen

·      Anpassung des Betreuungsschlüssels für Amtsvormundschaften/Beistandschaften aufgrund gesetzlicher Änderung (3 Stellen)

·      Eingliederungshilfe, 1 Stelle aufgrund gestiegener Fallzahlen und vorausgegangener Organisationsuntersuchung

 

 

 

 

Umweltamt (69)

·      Projekt Energiewende, Ratsbeschluss 0574/2011 v. 29.06.2011, 1 Stelle

 

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (61)

·      Zusätzlicher Bedarf für bauordnungsrechtliche Sonderaufgaben (z. B. Campingplätze): 1 befristete Planstelle

 

Gebäudewirtschaft Hagen - GWH

·      2 Stellen für Beamte in der GWH. Die Stellen werden für bereits vorhandenes Personal zur Verfügung gestellt. Es erfolgt keine Ausweitung des Personalbestandes. Im Gegenzug entfällt eine Tarifbeschäftigtenstelle in der Stellenübersicht GWH und eine überplanmäßige Beschäftigung

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen (Erläuterung siehe Vorlage Teil C)

 

1.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

Die Stellenmehrbedarfe zum Stellenplan 2012 sind in der Anlage 2 der Vorlage dargestellt.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen