Beschlussvorlage - 0954-2/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den V. Nachtrag zur Betriebssatzung, wie er als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Vorbemerkung:

 

Die Vorlage 0954-1/2011 wurde im Betriebsausschuss GWH am 28.02.2012 und im Rat am 15.03.2012 beraten. Dabei wurde der inhaltlichen Änderung der Betriebssatzung zugestimmt.

 

 

 

Begründung:

 

Die Verwaltung hat die am 15.03.2012 vom Rat beschlossene Satzungsänderung der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Anzeigeverfahrens gem. § 115 GO NRW vorgelegt.

 

Mit Datum vom 18.05.2012 forderte die Bezirksregierung die Aufnahme einiger bereits geltender Regelungen der Eigenbetriebsverordnung in die Betriebssatzung (Anlage 2). Die Bezirksregierung stellte in Aussicht, dass kein erneuter Ratsbeschluss eingeholt werden müsse.

Mit Schreiben vom 31.05.2012 wurde der entsprechend geänderte Satzungsentwurf erneut der Bezirksregierung vorgelegt. Diese beschied, dass gegen die geänderte Betriebssatzung keine kommunalaufsichtlichen Bedenken bestehen und die Anzeigefrist gem. § 115 GO NRW beendet sei (Anlage 3). Der Rat sei über die Änderungen zu informieren.

 

Bei dem im Schreiben der BR angegebenen Vorgehen ohne erneuten Ratsbeschluss handelte es sich um ein Entgegenkommen der BR zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung, da nur marginale Änderungen vorgenommen worden sind, die keine Veränderungen von rechtlichen Positionen nach sich ziehen. Die Information des Rates war für die Sitzung am 28.06.2012 vorgesehen.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit (Wirksamkeit der Betriebssatzung) hält die Verwaltung einen Beschluss des Rates für geboten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2012 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen