Beschlussvorlage - 0517/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachtes Verfahrens gem. § 42 a Abs. 3 LG i.V.m. § 29 Abs. 2 LG zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012 im Stadtbezirk Hagen-Mitte.

 

 

Weiteres Verfahren

Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgt kurzfristig nach Ratsbeschluss. Die Überprüfung und Einmessung der Bäume soll im März 2013 abgeschlossen sein. Die Beteiligung der betroffenen Eigentümer und Träger öffentlicher Belange sowie der Verbände erfolgt bis zum Frühjahr 2013.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

Begründung

 

Im Sommer 2011 wurde ein Antrag auf Ausweisung von Bäumen als Naturdenkmal bei der unteren Landschaftsbehörde gestellt. Die Bäume befinden sich im Bezirk
Mitte. Es handelt sich um 7 Bäume und 1 mehrstämmige Eibe auf dem mit einer alten möglicherweise auch denkmalwürdigen Villa bestandenen Grundstück

Dorotheenstraße 18. Das geschätzte Alter der Bäume beträgt etwa 100 Jahre, das der Eibe etwa 60. Die Bäume haben Stammumfänge zwischen 220 und 300 cm.

 

Die Bäume konnten in der Naturdenkmalverordnung, die sich bei Antragstellung in der politischen Beratung befand, verfahrenstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden. Die nun innerhalb der Stadt Hagen geltende Naturdenkmalverordnung ist am 19.03.2012 in Kraft getreten.

 

Die zusätzlich beantragten Bäume sind zwischenzeitlich daraufhin überprüft, ob sie die Kriterien zur Ausweisung als Naturdenkmale erfüllen. Dies ist der Fall, so dass eine Ergänzung der ND-Verordnung vorgesehen ist.

 

In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Baum im Bezirk Mitte überprüft worden und als naturdenkmalwürdig eingestuft worden. Auf dem Grundstück Hochstraße 21 befindet sich eine Blutbuche im Innenhof mit einem Stammumfang von etwa 330 cm.

 

Es handelt sich somit um insgesamt 9 Bäume, einschließlich einer Eibe, die in die Naturdenkmalverordnung aufgenommen werden sollen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgt kurzfristig nach Ratsbeschluss. Danach erfolgt die Beteiligung der betroffenen Eigentümer und Träger öffentlicher Belange sowie der Verbände..

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.06.2012 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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26.06.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2012 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen