Beschlussvorlage - 0470/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Kooperationsgemeinschaft Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet (EAMR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kornelia Suelberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.06.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EAGesetz NRW) mit der Stadt Bochum dauerhaft mit einer Kündigungsmöglichkeit zum 31.03. jeden Jahres mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres zu verlängern.
Der Beschluss wird bis zum 31.12.2012 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 25.03.2010 wurde das Eingehen einer Kooperation mit der Stadt Bochum und weiteren Beteiligten zur Bildung eines Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet beschlossen. Gem. § 8 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem EAGesetz NRW ist dieser Vertrag befristet bis zum 31.12.2012, und die Vertragspartner verpflichten sich bis zum 30.06.2012, eine Verständigung über die Fortführung dieser Vereinbarung zu treffen. Daher muss zum jetzigen Zeitpunkt über die Verlängerung der Kooperation EAMR entschieden werden, da die Aufgabenwahrnehmung des EA eine gesetzl. Verpflichtung darstellt.
Bereits im ersten Arbeitsjahr des EAMR sind die Fallzahlen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Im Jahr 2011 war die Entwicklung mit insgesamt 20 Informationsanfragen weiter rückläufig. Der Kostenanteil der Stadt Hagen konnte aufgrund dieser Entwicklung von 17.048,92 auf 11.510,79 gesenkt werden.
Unter dem Aspekt der Kostenersparnis wird daher die Beauftragung der Wirtschaftsmetropole Ruhr (WMR) in Erwägung gezogen, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden und die WMR ein wesentlich kostengünstigeres Angebot zur Wahrnehmung der Aufgabe EAMR unterbreiten kann. Da ein entsprechendes Angebot der WMR zurzeit noch nicht vorliegt, ist zunächst die Fortführung der bisherigen Kooperation angezeigt.
Im Rahmen der bisherigen Kooperation ist angesichts der geringen Nachfrage dieses Dienstleistungsangebotes eine weitere Kostenreduzierung wie nachfolgend beschrieben angedacht.
Die Arbeiten zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wie etwa der Verbesserung des Internetauftritts und der Weiterentwicklung des Leistungsbeschreibungsregisters sind inzwischen abgeschlossen, sodass in diesem Bereich ein Einsparpotential vorliegt. Danach kann in Verbindung mit den geringen Fallzahlen eine Kostenreduzierung sowohl im technischen als auch im personellen Bereich umgesetzt werden. Diese ergibt sich aus der Reduzierung des Personalumfanges von einer Mitarbeiterkapazität (MAK) von 1.5 auf eine MAK von 0,5 sowie einer Einsparmöglichkeit im Bereich der technischen Ausstattung auf das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß. (Portal mit elektronischem Zugang und Virtuelle Poststelle)
Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit der Stadt Bochum sollen unbefristet mit einer Kündigungsmöglichkeit zum 31.03. jeden Jahres mit Wirkung zum 01. 01. des Folgejahres verlängert werden. Dadurch wird es der Stadt Hagen ermöglicht, zügig auf ein verbessertes Angebot der WMR zu reagieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5710 | Bezeichnung: | Wirtschaftsförderung |
Produkt: | 1.57.10.02.5 | Bezeichnung: | EAMR (ab 09/2010) |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 543901 | 11.510,79 | 11.510,79 | 11.510,79 | 11.510,79 |
Eigenanteil |
| 11.510.79 | 11.510,79 | 11.510,79 | 11.510,79 |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. |
Jörg Dehm |
Oberbürgermeister |
