Berichtsvorlage - 0319/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung des Fachbereichs Kultur (49)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Christian Lazar
- Beteiligt:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.06.2012
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Einrichtung des Fachbereichs Kultur zum 01.07.2012 zur Kenntnis.
b) Gem. § 19 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Hagen (i.V.m. § 73 Abs. 3 Gemeindeordnung) besteht Einvernehmen zwischen Rat und Oberbürgermeister, dass die Fachbereichsleitung Herrn Dr. Tayfun Belgin übertragen werden soll.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 der Neuordnung der Vorstandsbereiche zugestimmt. Ferner hat er die Fachbereichsbildungen zur Kenntnis genommen.
Zum 01.07.2012 wird der Fachbereich Kultur mit der Organisationskennziffer 49 gegründet und dem Vorstandsbereich 4 zugeordnet. Der Zuschnitt der Vorstandsbereiche wird durch diese Maßnahme nicht verändert, da die betroffenen Organisationseinheiten
· Kulturbüro (41)
· Osthaus-Museum (45) und
· Historisches Centrum (47)
bereits dem Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Kultur zugeordnet sind.
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 die vorgesehene Bildung von Fachbereichen zur Kenntnis genommen. Entgegen der damaligen Beschlussvorlage ist nach aktuellem Stand nicht mehr vorgesehen, die Musikschule (44) und das Theater/Orchester Hagen (46) in den Fachbereich Kultur zu integrieren. Die Musikschule ist zwischenzeitlich in den Fachbereich Bildung integriert worden. Für das Theater/Orchester Hagen laufen die Bestrebungen der Fortführung in einer anderen Rechtsform.
Die Bildung des Fachbereichs Kultur stützt sich im Wesentlichen auf den als Anlage 1 beigefügten Bericht des Instituts für Verwaltungswissenschaften ifV zur Organisationsberatung der Kultureinrichtungen der Stadt Hagen vom 20.02.2012.
Der in dem Bericht ausgesprochenen Empfehlung eine Fachbereichsleitung mit 4 Fachdiensten auf der Ebene unterhalb der Fachbereichsleitung einzurichten, wird gefolgt, so dass sich zunächst folgendes Organigramm als Startversion für den Fachbereich Kultur ergibt:

Aufgrund der Zusammenführung der bisherigen Ämter 41, 45 und 47 sind im kulturellen Aufgabenbereich durch die vertikale und horizontale Vernetzung Synergien zu erwarten, die es in einem weiteren Optimierungs- und Ausgestaltungsprozess zu heben gilt.
Die drei Fachdienste Kulturbüro (KB), Historisches Zentrum (HCH) und Osthaus Museum Hagen (OMH) behalten im Rahmen dieser additiven Zusammenführung zunächst ihre Identität als selbstständig agierende Institute.
Auf gleicher Ebene zugeordnet ist ein Verwaltungsbereich, in dem die Verwaltungstätigkeiten, die bisher in den einzelnen Ämtern getrennt wahrgenommenen wurden, gebündelt werden sollen. Durch diese Bündelung organisatorischer Querschnittsaufgaben können Arbeitsabläufe verbessert, Schnittstellen vermindert und Optimierungspotenziale unmittelbar gehoben werden.
Festzuhalten bleibt ferner, dass, wie bei allen anderen gegründeten Fachbereichen, neben anderen Effekten auch Synergien durch die Bündelung von Fachlichkeiten gehoben werden sollen. Ebenfalls erfolgt eine Bündelung von Verantwortlichkeiten gegenüber der Verwaltungsführung. Dem Fachbereichsleiter obliegt sowohl die Verantwortung für das Gesamtergebnis gegenüber der Verwaltungsspitze als auch innerhalb seines Fachbereiches für die Umsetzung der Zielvorgaben.
Für diese Aufgabenwahrnehmung benötigt der Fachbereichsleiter eine übergreifende Verwaltungsabteilung, so dass die Einrichtung dieses Stranges unumgänglich ist.
Unabdingbar ist weiterhin, dass dem Fachbereichsleiter die fachdienstübergreifende Gesamtressourcenverantwortung obliegt.
Die Leitung des Fachbereichs wird Herrn Dr. Tayfun Belgin übertragen. Die stellvertretende Fachbereichsleitung wird durch Frau Beate Hauck wahrgenommen.
Die Fortentwicklung der dargestellten Startbasis in Form einer Ausgestaltung endgültiger Strukturen wird dem Fachbereichsleiter als Kernaufgabe übertragen.
Das Ziel eines zukünftigen Fachbereichs Kultur ist die Optimierung von Personal- und Fachressourcen. Dies soll durch eine engere Verknüpfung aller drei Institute erreicht werden, welche sich perspektivisch in einer fachdienstübergreifenden Zusammenarbeit an wissenschaftlichen wie nichtwissenschaftlichen Projekten ausdrückt. Die inhaltliche Ausgestaltung dieses Prozesses bleibt dem Fachbereichsleiter nach einer fachbereichsinternen Diskussion überlassen. Somit liegt die Wertung der wissenschaftlichen Arbeit jetzt bei den Kulturschaffenden selbst. Die Fachbereichsleitung soll hierzu ein Personal- und Organisationskonzept erarbeiten, welches die Grundlage für die weitere Entwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation im FB Kultur bilden soll. Hinsichtlich des Kunst- bzw. Museumsquartiers wird die Fachbereichsleitung beauftragt ein Marketingkonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Ferner ergeht der Auftrag an die Fachbereichsleitung, die räumliche Zusammenführung der Fachdienste, welche auch als Maßnahme im Haushaltssanierungsplan (Maßnahme 12_47.002) vorgesehen ist, umzusetzen.
Hinsichtlich der Empfehlungen des Berichtes des ifV zum kulturellen Angebot (Muschelsalat, Wechselausstellungen, usw.) wird die Fachbereichsleitung beauftragt, entsprechende Vorlagen zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Der Bericht des ifV sollte insofern als Diskussionsgrundlage betrachtet werden, um in einem gemeinsamen Prozess sowohl ein Raumkonzept, als auch einen übergreifenden Kulturentwicklungsplan zu erarbeiten. Die bereits von den Organisationseinheiten erarbeiteten Stellungnahmen, die dieser Vorlage als Anlage 2-4 beiliegen, sollten in diesem Bericht Berücksichtigung finden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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137,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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139,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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124,4 kB
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