Beschlussvorlage - 0222/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.) Sobald über die Zukunft der Realschule Emst entschieden worden ist, wird die Verwaltung den Vorschlag des Gutachters (Raumüberlassung des Neubaus für die Grundschule Emst) erneut aufgreifen.

Die Verwaltung unterstützt mögliche Initiativen beider Schulen, mit dem Ziel, einzelne Räume der Realschule Emst  im Neubau zeitnah der Grundschule Emst  zur Nutzung zu überlassen.

 

 

2.) Die Grundschulen Janusz-Korczak und Kuhlerkamp bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

 

3.) Die Grundschule Boloh bleibt als eigenständige Schule erhalten, wenn die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte erfolgt. Dies wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

4.) Die Grundschulen Meinolf, Funckepark und Erwin-Hegemann bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Erwin-Hegemann wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

Sofern die Förderschule inkludiert, sollten der Grundschule Meinolf zusätzliche Räume überlassen werden. Darüber hinaus sollte, bei Bedarf, ebenfalls die Unterbringung einer Kindertagesstätte geprüft werden.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Auf Basis der Vorschläge des Gutachters, der Stellungnahmen der Schulaufsicht und Schulen, den Diskussionen im Unterausschuss Schulentwicklungsplanung und zahlreicher Gespräche hat die Verwaltung die nachfolgenden Vorschläge für den Stadtbezirk Mitte entwickelt.

 

 

 

 

Begründung

Der externe Gutachter hat im Dezember 2011 den Schulentwicklungsplan für die Stadt Hagen vorgelegt.  Bereits im September 2011 wurden für alle Stadtteile Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, bei denen der Gutachter seine grundlegenden Erkenntnisse zur Schulentwicklungsplanung präsentiert und mit den Anwesenden diskutiert hat.

 

Der Schulausschuss hat zunächst Kriterien diskutiert, mit deren Hilfe der Schulentwicklungsplan beurteilt werden sollte. Für den Grundschulbereich lauten die Kriterien:

             

2-Zügigkeit

Mindestschülerzahl

Mindestraumanzahl

Mindestfachräume

OGS-Räume ausreichend sicherstellen

Erreichbarkeit im Stadtteil

Baulicher Zustand

Erweiterungsmöglichkeiten

Stadtteilbedeutung

 

 

Mit den katholischen  Grundschulen gab es im Januar 2012 unter Beteiligung des Dekanats und den benachbarten Gemeinschaftsgrundschulen Abstimmungsgespräche. Darüber hinaus wurde ein Abstimmungsgespräch unter dem Aspekt Integration mit den Grundschulen des Sozialraums Altenhagen durchgeführt.  Neben der Verwaltung haben an den Gesprächen auch Vertreter des Schulausschusses teilgenommen. Die Vorschläge des Gutachters waren auch Gegenstand mehrerer Sitzungen des Unterausschusses Schulentwicklungsplanung.

 

Mit dieser Vorlage wird auf die Maßnahmevorschläge des Gutachters im Stadtbezirk Mitte eingegangen. Die der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen sind jeweils dokumentiert. Um allen               Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme (falls erwünscht) zu bieten, ist diese Vorlage parallel zur Verschickung an die Fraktionen an alle Grundschulen versandt worden mit der Bitte, sich nach Möglichkeit bis zur Einbringung in den Schulausschuss (13. März 2012) im Rahmen einer Ersteinschätzung zur Vorlage zu äußern. Auch danach eingehende Stellungnahmen werden in die nachfolgenden Beratungen einbezogen.

 

Sofern möglich, werden aus Sicht der Verwaltung bereits konkrete schulorganisatorische Maßnahmen aufgezeigt.

Hierzu liegt auch die schulfachliche Stellungnahme der Schulaufsicht vor (Anlage 6).

 

Unter dem Aspekt „Haus des Kindes“ sind noch Gespräche mit dem Fachbereich Jugend und Soziales zu führen, um Bedarfe und deren Realisierungsmöglichkeiten ---unter Einbeziehung der GWH-  konkreter einschätzen zu können.

 

Einige Vorschläge können aus heutiger Sicht als Zielvorgaben angesehen werden. Hier sind teilweise die Schülerentwicklungen abzuwarten, die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen oder auch die zukünftigen  Auswirkungen der Inklusion.  Daher wird in den nächsten Jahren die regelmäßige Prüfung, ob diese Faktoren eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung erfordern, notwendig sein.

 

Nach Vorlage des Gutachtens haben sich die Rahmenbedingungen seitens des Landes durch die gemeinsamen Eckpunkte von CDU, SPD und Grünen zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW verändert. Nach den Eckpunkten können einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden; bis zu einer Größe von 46 Kindern als Teilstandort einer anderen Grundschule. Der Klassenfrequenzrichtwert wird von 24 auf 22,5 abgesenkt. Die Regelung, dass im Ausnahmefall auch Eingangsklassen mit mindestens 15 Schülern gebildet werden können, setzt eine Gesamtzahl von mindestens 92 (eigenständig), bzw. 46 (Teilstandort)  Schülern voraus. Auf dieser Grundlage weichen die Verwaltungsempfehlungen vor allem bei der Bildung von Grundschulverbünden von den Vorschlägen des Gutachters ab.  Die Verwaltung hat sich  den Vorschlägen  in den Fällen angeschlossen, in denen aufgrund des Schülerrückgangs die Mindestzügigkeit von einem Zug unterschritten wird, und infolgedessen aufgrund rechtlicher Vorgaben entsprechender schulorganisatorischer Handlungsbedarf besteht. Da in den Verbundfällen Standorte in der Regel nicht aufgegeben werden und damit aus Sicht der Stadt keinerlei Kosteneinsparung erzielt werden, sollen Verbünde eher unter schulorganisatorischen Kriterien beurteilt werden. Deutlich hingewiesen wird auf offensichtliche Nachteile in der Lehrerausstattung und Lehrervertretung bei einzügigen Grundschulen. Dagegen waren Ortsnähe und Schulwege abzuwägen, ebenso der bauliche Zustand.

 

Sofern benachbarte Grundschulen einvernehmlich einen Grundschulverbund anstreben, wird dies von der Verwaltung aktuell und zukünftig positiv begleitet.

Sollte zukünftig an einzelnen Grundschulen die Größe eines Zuges unterschritten werden, würde die Verwaltung  die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig vor der Schließung einer Schule prüfen. 


Nachfolgend der mögliche  Zeitplan für den Bereich der Grundschulen

Möglichst bis 13.03.2012

Ersteinschätzung der Grundschulen

13.03.2012

1. Lesung und Beratung im Schulausschuss

14.03. bis 15.05. 2012

Beratung in den Bezirksvertretungen

22.05.2012

2. Lesung und Beratung im Schulausschuss

14.06.2012

Haupt- und Finanzausschuss

28.06.2012

Rat

 

 

26.04. bis 18.05.2012

Abschließende Stellungnahmen der Grund-schulen einholen

26.04. bis 18.05.2012

Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern

August und September

Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung

Anfang November

Schüleranmeldeverfahren der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014

 

      

 

Durch die nachfolgend einzeln dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wird vorhandener Schulraum teilweise reduziert oder optimaler genutzt. Im Hinblick auf die finanziellen Veränderungen können erst dann abschließende Aussagen getroffen werden, wenn die mit den Beschlussvorschlägen verbundenen Prüfaufträge abgearbeitet wurden. Die Verwaltung wird dann die finanziellen Auswirkungen gesondert darstellen.

 

 


1. Grundschule Emst

 

1.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): „In das Gebäude der Realschule Emst sollte das Varnhagen-Kolleg (in den alten Bestand mit der neuen Mensa) einziehen. Den Neubau nutzt die heute bereits raumarme Grundschule Emst, deren Ganztagsräume im Untergeschoss zudem aus der Nutzung genommen werden könnten.

 

1.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

1.2.1. Raumressourcen:

Die Schule verfügt über 12 Klassenräume und über den OGS-Bereich im Untergeschoss (2 Gruppen).

Mehrzweck- / Differenzierungsräume sind daneben kaum vorhanden. In diesem Bereich fehlen 2 Mehrzweckräume für eine 3-zügige Grundschule.

 

1.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 296 Schüler/innen diese Schule. Für 2016/2017 wird nur ein geringer Rückgang auf 273 (3,0 Züge) Schüler/innen prognostiziert.

 

1.3. Einschätzung der Fachverwaltung:

Der heutige Bedarf wird mittelfristig bestehen bleiben. Mit der Nutzung von Räumen der Realschule Emst für den OGS-Bereich könnten im Grundschulgebäude die bisherigen OGS-Räume als Mehrzweck- / Differenzierungsräume genutzt werden.

Der Vorschlag des Gutachters steht unter dem sachlichen und zeitlichen Vorbehalt der Zukunft der Realschule Emst. Sobald darüber entschieden worden ist, wird die Verwaltung den Vorschlag erneut aufgreifen.

Da der Raumbedarf der Grundschule aktuell besteht, könnten beide Schulen prüfen, ob die Überlassung von einzelnen Räumen zum jetzigen Zeitpunkt möglich und sinnvoll wäre.

 

1.4. Beschlussvorschlag

Sobald über die Zukunft der Realschule Emst entschieden worden ist, wird die Verwaltung den Vorschlag des Gutachters (Raumüberlassung des Neubaus für die Grundschule Emst) erneut aufgreifen.

Die Verwaltung unterstützt mögliche Initiativen beider Schulen, mit dem Ziel, einzelne Räume der Realschule Emst  im Neubau zeitnah der Grundschule Emst  zur Nutzung zu überlassen.

 


2. Grundschule Emil- Schumacher

 

2.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): „Die Grundschule Emil-Schumacher übernimmt (vgl. die Anregungen für Haspe) einen Teil der potenziellen Schüler der Grundschule Kückelhausen.

 

 

2.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

2.2.1. Raumressourcen:

Die Schule verfügt über Raumressourcen für eine 4-zügige Grundschule und über OGS- Räume für 4 Gruppen (100 Teilnehmer).

 

2.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 318 Schüler/innen diese Schule. Für 2016/2017 wird ein geringer Anstieg auf 337  Schüler/innen (3,7 Züge) prognostiziert.

 

1.3. Einschätzung der Fachverwaltung:

Es ist zu erwarten, dass sich bei Aufgabe der Grundschule Kückelhausen aufgrund der räumlichen Anbindung nur eine geringe Anzahl potenzieller Schüler/innen aus dem Wohnumfeld dieser Schule zukünftig zur Grundschule Emil-Schumacher orientieren werden. Die Raumressourcen an der Grundschule Emil-Schumacher sind dafür gegeben.

 


3. Grundschule Janusz-Korczak und Grundschule Kuhlerkamp

 

3.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): „Die Grundschule Janusz-Korczak sollte mit der Grundschule Kuhlerkamp einen Verbund bilden.

 

3..2. Stellungnahme der Schule:

Die Stellungnahme der Grundschule Kuhlerkamp vom 30.11.2011 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

3.3. Raumressourcen und Bedarf:

 

3.3.1. Raumressourcen:

Die erforderlichen räumlichen Ressourcen sind in beiden Grundschulen vorhanden (s. S. 236 des Gutachtens).

 

3.3.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 218 Schüler/innen die Janusz-Korczak-Grundschule. Für 2016/2017 wird ein Anstieg auf 267  Schüler/innen (3,0 Züge) prognostiziert.

Im laufenden Schuljahr besuchen 132 Schüler/innen die Grundschule Kuhlerkamp. Für 2016/2017 wird ein Rückgang auf 118 Schüler/innen (1,3 Züge) prognostiziert.

 

 

3.4. Einschätzung der Fachverwaltung:

Die Raumversorgung ist auch bei der möglichen Bildung eines Grundschulverbunds auf jeden Fall gegeben.

Notwendige schulorganisatorische Veränderungen werden von der Verwaltung aktuell nicht gesehen.

 

3.5. Beschlussvorschlag:

Die Grundschulen Janusz-Korczak und Kuhlerkamp bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 


4. Grundschule Boloh

 

4.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): „In der Grundschule Boloh werden im Erdgeschoss neben der großen Innenhalle rund 360 qm Hauptnutzfläche einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Hier kann auch eine Verlagerung und Vergrößerung einer schon bestehenden Einrichtung in den Blick genommen werden“.

 

4.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

4.2.1. Raumressourcen:

Die Schule verfügt über Raumressourcen für eine 4-zügige Grundschule und über OGS-Räume für 4 Gruppen (100 Teilnehmer).

 

4.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 205 Schüler/innen (2,3 Züge) diese Schule. Für 2016/2017 wird dieselbe Schülerzahl prognostiziert.

 

4.3. Einschätzung der Fachverwaltung:

Bei Unterbringung einer Kita im Schulgebäude würde die schulische Raumnutzung im Erdgeschoss größtenteils entfallen. Verbleiben würde der Speiseraum und ggf. ein Mehrzweckraum sowie die Verwaltung. Im 1. und 2. OG stünden der Schule insgesamt 14 Räume zur Verfügung. Nutzungsoption: 8 Klassenräume, 4 OGS-Gruppenräume sowie 2 Differenzierungsräume. Das verbleibende schulische Raumangebot wäre ausreichend für die prognostizierte Zügigkeit der Grundschule Boloh.

Bei Realisierung des Vorschlags käme es zu einer räumlichen Neuordnung im Gebäude. Ggf. müssten konkretisierende Planungen und deren kostenmäßige Darstellung erfolgen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine angemessene Raumausnutzung nur durch die ergänzende Unterbringung anderer Einrichtungen, wie hier die vorgeschlagene Kita, möglich sein wird.

 

 

4.4. Beschlussvorschlag:

Die Grundschule Boloh bleibt als eigenständige Schule erhalten, wenn die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte erfolgt. Dies wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 


5. Grundschule Meinolf (kath. Grundschule) und Grundschule Erwin-Hegemann (Gemeinschafts-GS) sowie Grundschule Funckepark (Gemeinschafts-GS)

 

5.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): „Die Förderschule Erich-Kästner (Sprache) wird möglicherweise sehr rasch inkludieren. Ihr Gebäudeteil könnte für die drei Grundschulen Erwin-Hegemann (diese ist eher einzügig und verfügt über 1.315 qm Hauptnutzfläche), Funckepark (zwei- bis dreizügig, nur 1.502 qm Hauptnutzfläche) und Meinolf (eher dreizügig, im gleichen Gebäude wie die Förderschule, die derzeit 8 Räume nutzt, und über 379 qm Hauptnutzfläche verfügt) interessant sein. Wie künftig mit dem Gebäude der Förderschule Erich-Kästner und der Meinolf-Grundschule verfahren wird, hängt von den Beschlüssen ab.

Am Ende der Überlegungen sollten in dieser Region mit perspektivisch zu viel Raum für zu wenige Kinder eher zwei als drei Grundschulen übrig bleiben. Die GS Erwin-Hegemann könnte, weil sie eine besondere Leistung erbringt, neben der GS Meinolf in die Räume der Förderschule umziehen. Dies aber nur dann, wenn die GS Meinolf parallel in ihrer Zügigkeit festgelegt wird, um der benachbarten Schule eine realistische Chance zu geben.

 

5.2. Stellungnahme der Schulen:

·         GS Meinolf vom 12.01.2012 (Anlage 2)

·         GS Funckepark vom 20.10.2011 (Anlage 3)

·         GS Erwin-Hegemann vom 21.10.2011 und 21.11.2011 (Anlage 4)

·         Stadtteilforum Altenhagen für GS Erwin-Hegemann (Anlage 5)

 

5.3. Raumressourcen und Bedarf:

 

5.3.1. Raumressourcen:

a.) Gebäude GS Meinolf und FÖ Erich-Kästner gesamt: 4,25 Züge

b.) Gebäude GS Funckepark 3,25 Züge

 

5.3.2. Bedarf:

 

Schuljahr

GS

Funcke-park

GS Meinolf

GS

Erwin-Hegemann

Schüler

Gesamt

Bedarf in Zügen bei

24er Kl.- Frequenz

Bedarf in Zügen bei

22,5er Kl.- Frequenz

2011/12

229

264

147

640

6,7

7,1

2016/17

247

266

142

655

6,8

7,3

 

5.4. Einschätzung der Fachverwaltung:

Bei Inklusion der Förderschule Erich-Kästner und der daraus resultierenden Freistellung des Gebäudeteils ist eine räumliche Unterbringung im Gebäude der Grundschule Meinolf möglich. Weitere Ressourcen existieren in der Grundschule Funckepark. Zudem wäre zu erwarten, dass sich aus dem bisherigen Einzugsbereich der Grundschule Erwin-Hegemann auch Schüler zur Grundschule Hermann-Löns, ggf. auch zur Grundschule Gebrüder-Grimm orientieren würden, somit noch größere Raumressourcen zur Verfügung stünden.

Folgendes Problem besteht jedoch: Die Förderschule Erich-Kästner stellt pro Schuljahr bei 45 bis 50 Schülern einen sonderpädagogischen Förderbedarf für den Förderbereich Sprache fest. Aufgrund der begrenzten Plätze (30 pro Schuljahr) werden ohnehin nur die Kinder aufgenommen, deren Eltern eine Beschulung an der Förderschule ausdrücklich wünschen. Ein Teil der Kinder wird hingegen im Rahmen des sog. „Gemeinsamen Unterrichts“ an Grundschulen beschult. Sofern nicht der Förderbereich der Erich-Kästner-Schule durch gesetzliche Vorgaben verbindlich inkludiert wird, sondern die Eltern von der Wahlmöglichkeit weiterhin Gebrauch machen können, wird die Förderschule weiterhin im bisherigen Umfang nachgefragt. Über die aufgeführte Raumressource kann bis zu einer Gesetzesentscheidung nicht verfügt werden, vielmehr bleibt diese in ihrer Auswirkung abzuwarten.

 

In ihren Stellungnahmen schlägt die Grundschule Erwin-Hegemann eine enge räumliche aber auch inhaltliche Verzahnung mit Kindertageseinrichtungen an. Gemeinsam mit dem Fachbereich Jugend und Soziales soll dieser Aspekt geprüft werden.

Die Grundschule Meinolf (derzeit dreizügig mit 12 gebildeten Klassen) verfügt über die ausreichende Anzahl von Klassenräumen. Die sonstigen Raumressourcen, insbesondere Differenzierungsräume, sind hingegen knapp bemessen. Bei möglicher Inklusion der Förderschule Erich-Kästner könnte als Alternative die Grundschule Meinolf frei werdende Räume erhalten. Ggf. wäre darüber hinaus auch der Bedarf für eine Kindertagesstätte zu prüfen.

 

 

5.5. Beschlussvorschlag:

Die Grundschulen Meinolf, Funckepark und Erwin-Hegemann bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Erwin-Hegemann wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

Sofern die Förderschule inkludiert, sollten der Grundschule Meinolf zusätzliche Räume überlassen werden. Darüber hinaus sollte, bei Bedarf, ebenfalls die Unterbringung einer Kindertagesstätte geprüft werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2012 - Schulausschuss - vertagt

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18.04.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.05.2012 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Schulausschuss fasst die folgenden Beschlüsse (die gegenüber des Beschlussvorschlags geänderte Beschlussfassung ist fett hervorgehoben):

1.) Sobald über die Zukunft der Realschule Emst entschieden worden ist, wird die Verwaltung den Vorschlag des Gutachters (Raumüberlassung des Neubaus für die Grundschule Emst) erneut aufgreifen.

Die Verwaltung unterstützt mögliche Initiativen beider Schulen, mit dem Ziel, einzelne Räume der Realschule Emst  im Neubau zeitnah der Grundschule Emst  zur Nutzung zu überlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2.) Die Grundschulen Janusz-Korczak und Kuhlerkamp bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

3.) Die Grundschule Boloh bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte soll folgen. Dies wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

4.) Die Grundschulen Meinolf, Funckepark und Erwin-Hegemann bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Erwin-Hegemann wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

Sofern die Förderschule inkludiert, sollten der Grundschule Meinolf zusätzliche Räume überlassen werden. Darüber hinaus sollte, bei Bedarf, ebenfalls die Unterbringung einer Kindertagesstätte geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

 

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14.06.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.) Sobald über die Zukunft der Realschule Emst entschieden worden ist, wird die Verwaltung den Vorschlag des Gutachters (Raumüberlassung des Neubaus für die Grundschule Emst) erneut aufgreifen.

Die Verwaltung unterstützt mögliche Initiativen beider Schulen, mit dem Ziel, einzelne Räume der Realschule Emst  im Neubau zeitnah der Grundschule Emst  zur Nutzung zu überlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2.) Die Grundschulen Janusz-Korczak und Kuhlerkamp bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

3.) Die Grundschule Boloh bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte soll folgen. Dies wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

4.) Die Grundschulen Meinolf, Funckepark und Erwin-Hegemann bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Erwin-Hegemann wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

Sofern die Förderschule inkludiert, sollten der Grundschule Meinolf zusätzliche Räume überlassen werden. Darüber hinaus sollte, bei Bedarf, ebenfalls die Unterbringung einer Kindertagesstätte geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis:

X

Siehe Einzelabstimmungen

 

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.

 

1.) Sobald über die Zukunft der Realschule Emst entschieden worden ist, wird die Verwaltung den Vorschlag des Gutachters (Raumüberlassung des Neubaus für die Grundschule Emst) erneut aufgreifen.

Die Verwaltung unterstützt mögliche Initiativen beider Schulen, mit dem Ziel, einzelne Räume der Realschule Emst  im Neubau zeitnah der Grundschule Emst  zur Nutzung zu überlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

2.) Die Grundschulen Janusz-Korczak und Kuhlerkamp bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

3.) Die Grundschule Boloh bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte soll folgen. Dies wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

4.) Die Grundschulen Meinolf, Funckepark und Erwin-Hegemann bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Erwin-Hegemann wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend und Soziales geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den politischen Gremien vorgelegt.

Sofern die Förderschule inkludiert, sollten der Grundschule Meinolf zusätzliche Räume überlassen werden. Darüber hinaus sollte, bei Bedarf, ebenfalls die Unterbringung einer Kindertagesstätte geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen