Beschlussvorlage - 0536/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Hagen beteiligt sich an dem von der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH koordinierten regionalen Projekt einer stadtverträglichen LKW-Navigation und stimmt der Vereinbarung zur Projektbeteiligung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit speziellen Navigationsangeboten sollen dem Straßengüterverkehr geeignete Routen im Straßennetz empfohlen werden, die einerseits Hinweise auf Beschränkungen für LKW enthalten, andererseits als stadtverträglich gelten und empfindliche Bereiche (z. B. Wohngebiete) soweit wie möglich meiden.

 

 

Begründung

 

1. Ausgangslage

 

Der motorisierte Verkehr stellt noch immer eine der größten Herausforderungen für die Stadtentwicklungs-, Verkehrsentwicklungs- und Umweltplanung in den dicht besiedelten Räumen wie dem Ruhrgebiet dar. Während der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Gesamtverkehrsaufkommen stagniert, ist durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs eine weitere Verschärfung dieser Situation zu erwarten. Die allgemein prognostizierte Zunahme des LKW-Verkehrs und die damit verbundene Zunahme von Emissions- und Immissionsbelastungen werden vor allem in den (innerörtlichen) Siedlungsräumen bei gleichzeitig verschärften Umweltauflagen (Luftqualität, Lärm) den Handlungsdruck erhöhen. Instrumente der Verkehrslenkung und -beeinflussung können einen Beitrag leisten, diese negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs abzumildern.

 

 

2. Lösungsbeitrag: LKW-Navigation

 

Ein Instrument ist in diesem Zusammenhang die stadtverträgliche LKW-Navigation. 2010 haben die Städte Dortmund und Hamm, die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH ein Pilotprojekt angestoßen. Ziel war es, Informationen über das Navigationsverhalten der LKW-Fahrer zu ermitteln und dieses mit kommunal definierten und gewünschten LKW-Vorrangrouten zu vergleichen. Die Ergebnisse zeigen, dass die tatsächlich gefahrenen Routen erheblich von jenen abweichen, die die Kommunen aus Sicht der Stadtverträglichkeit definiert haben. Hierdurch bietet sich ein Potenzial für ein ökonomisch und ökologisch verbessertes Routing. Vor diesem Hintergrund betreibt die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern und den Ruhrgebietskommunen /-kreisen das Projekt „Stadtverträgliche LKW-Navigation“.

 

Die Stadt Hagen war in dieses Projekt zur Schaffung einer regionalen Datenbasis für ein spezifisches Navigationssystem im Straßengüterverkehr frühzeitig einbezogen, hat ihre Bereitschaft erklärt hieran mitzuarbeiten und gehört damit zu den teilnehmenden Städten im Ruhrgebiet.

 

 

3. Ausgangslage Hagen

 

Im Rahmen der Luftreinhalteplanungen für Hagen und der Einrichtung eines statisch-dynamischen LKW-Leitsystems hatte die Verwaltung bereits ein Vorrangnetz für den LKW-Verkehr unter Berücksichtigung der Gewerbestandorte im Stadtgebiet erarbeitet, das jetzt auch Grundlage für eine stadtverträgliche LKW-Navigation ist. Ergänzt werden für den LKW-Verkehr relevante Informationen (Brückendurchfahrtshöhen, Tonnage-Beschränkungen etc.), die bereits auf aktuellem Stand ermittelt sind, so dass die benötigten Datengrundlagen für Hagen vollständig vorliegen.

 

 

4. Luftreinhalteplan 2008

 

Im von der Bezirksregierung erlassenen und vom Rat zugestimmten Luftreinhalteplan 2008 sind verbindliche Maßnahmen enthalten, die auf eine die Umwelt entlastende Steuerung und Lenkung des Straßengüterverkehrs gerichtet sind:

 

·         Eine in der Örtlichkeit ausgeschilderte LKW - Routenempfehlung über den sogenannten „erweiterten Innenstadtring“ als Ausweichstrecke bei einer…

 

·         temporären Sperrung des Märkischen Rings (Finanzamt) und Graf-von-Galen-Rings bei hohen Luftschadstoff-Konzentrationen;

 

·         eine weiträumige Hinweisbeschilderung auf empfohlene Strecken zu den Gewerbegebieten, beginnend jeweils an den Autobahnausfahrten;

 

·         ein LKW-Stadtplan, der neben den empfohlenen Routen weitere Informationen für die Verkehrsteilnehmer enthält.

 

Auf die Herstellung eines konventionellen, gedruckten LKW-Stadtplans soll nun – auch in Abstimmung mit der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer – zugunsten einer digitalen, für die Verwendung in speziellen LKW - Navigationsangeboten geeignete Variante verzichtet werden, die darüber hinaus durch eine regionale Vernetzung einen größeren Nutzen aufweist.

 

 

5. Sachstand „Stadtverträgliche LKW-Navigation in der Metropole Ruhr

 

Die Bundesautobahnen sind als LKW-Vorrangrouten gesetzt. Aus diesem überregionalen Netz heraus werden über die Anschlussstellen die örtlichen, stadtverträglichen Vorrangrouten durch Kommunen und Kreise nach den Gesichtspunkten ausgewählt, dass

 

·         mindestens eine Route je Gewerbegebiet, großem Verkehrserzeuger und Vorortzentrum vorgegeben wird;

 

·         eine Abstimmung mit der örtlichen Wirtschaft über die zuständige Industrie- und Handelskammer) erfolgt;

 

·         eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen / Kreisen über die grenzüberschreitenden Routen erfolgt;

 

·         überörtliche Transfertrassen (insbesondere Autobahnen) Bestandteile des Vorrangnetzes sind und

 

·         ein bindender politischer Beschluss auf kommunaler bzw. Kreisebene erfolgt.

 

Für die so von den beteiligten Kommunen und Kreisen definierten Empfehlungsrouten für den Straßengüterverkehr wurden darüber hinaus folgende Merkmale und Restriktionen vereinbart, die als Zusatzinformationen den Navigations-Nutzern bereitgestellt sollen:

 

·         Höhenbeschränkungen

·         Durchfahrtsbreiten

·         Gewichtsbeschränkungen

·         Durchfahrtsverbote.

 

 

6. Umsetzung, Nutzen und Effekte

 

Als gemeinsame Grundlage für die Datenerfassung dient das Stadtplanwerk des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der RVR stellt den Kommunen eine für dieses Projekt erstellte, internetbasierte Eingabemöglichkeit zur Verfügung. Die von den Städten erarbeiteten LKW-Vorrangrouten und Restriktionen werden so in ein gemeinsames Geoinformationssystem eingepflegt.

 

Diese Daten sollen den Navigationskartenherstellern zur Verfügung gestellt werden. Zur Zeit läuft eine Testphase mit der Firma TOMTOM, bei der Ausschnitte der beiden Karten „aufeinandergelegt“ und miteinander verknüpft werden. Im Ergebnis wird keine isolierte, nur auf die speziellen Anforderungen des Straßengüterverkehrs beschränkte Software, vielmehr eine Zusatzleistung marktüblicher Navigationssysteme angeboten.

 

Die Daten sollen dauerhaft gepflegt, die Navigationskarten zweimal pro Jahr aktualisiert werden. Die eingepflegten Daten können nicht nur mit dem Stadtplanwerk eingesehen, sondern können auch über eine Schnittstelle in die städtischen GIS-Programme übernommen und weiterverarbeitet werden.

 

 

7. Besonderheiten für Hagen

 

In Hagen wird ein sog. dynamisches Verfahren zur Steuerung des LKW-Verkehrs angewendet. Dabei werden bei extremen Immissionsbedingungen (Grenzwertüberschreitungen bei NO2 und „Feinstaub“) zeitweilig Märkischer Ring und Graf-von-Galen-Ring (Finanzamt) für LKW über 3,5 t gesperrt. Beide Straßen

(-abschnitte) sind als Bundesstraßen zwar Bestandteil des LKW-Vorrangnetzes, im Falle einer Sperrung werden die LKW mit Hilfe eines Systems von dynamischen und statischen Beschilderungen über weiträumige Umleitungen geführt. Grundsätzlich gilt auch bei Fahrten nach Navigationssystem, dass die Straßenverkehrsordnung, die Durchfahrtsverbotsschilder, zu beachten sind. Dennoch soll in der weiteren Projektarbeit geklärt werden, ob eine temporäre Sperrung an den genannten Streckenabschnitten als „Staumeldung“ mit Umleitungsempfehlung in die Navigation aufgenommen werden kann.

 

Im Übrigen besteht das Hagener Vorrangnetz – ausgehend von 6 BAB-Anschlussstellen im Stadtgebiet und 2 weiteren außerhalb – aus klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen), ergänzt um die Bandstahl-/Feldmühlen-/Hohensyburg-/Schultenstraße im Lennetal und Straßen zur Anbindung der peripheren Bereiche Nahmertal / Oege.

 

 

8. Verfahren

 

Die Projektleitung hat die beteiligten Kommunen darum gebeten, bis Ende Juni 2012 ein Vereinbarung zu unterzeichnen, die die oben beschriebenen Zielsetzungen, Standards, Datensätze, Datenpflege und Verfahrensschritte zum Gegenstand hat. Zu den noch ausstehenden Verfahrensschritten gehört insbesondere die Abstimmung mit den Nachbarkommunen und -kreisen (Dortmund, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Kreis Unna), mit denen ein einvernehmliches, grenzüberschreitendes und lückenloses Vorrangnetz bestimmt werden soll. Darüber hinaus soll das Projekt mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern vor Ort abgestimmt werden. Beides kann und soll nach der Sommerpause erfolgen.

 

 

Anlage: Vorrangnetz LKW (Hagen)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.06.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.09.2012 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen