Berichtsvorlage - 0518/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde die landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erstellung der Ausgleichsgewässer sowie zum Umbau des nördlichen Dammes zu erteilen.

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord und der Umweltausschuss nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) betreibt an den Buschbachteichen zwei Einleitungsstellen. Diese müssen im Rahmen der auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigung an den Stand der Technik und die geltenden gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Dies umfasst u.a. die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Buschbaches. Damit die Buschbachteiche aufgegeben werden können, muss ein Ausgleichsgewässer für die in den Buschbachteichen vorhandenen Amphibien geschaffen werden. Dieses soll in einem 1. Bauabschnitt in Zusammenhang mit dem Umbau des nördlichen Damms der Buschbachteiche im Sommer 2012 erfolgen.

 

 

 

Begründung

Die Buschbachteiche dienten ursprünglich als Klärteiche für das angrenzende Altenheim. Nachdem das Altenheim an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurde, hat die Stadtentwässerung Hagen die vorhandenen Dämme ertüchtigt und die Buschbachteiche zur Rückhaltung der Niederschlagswassereinleitungen aus Teilen der Feithstr. sowie der Baurothstr. genutzt.

 

Die dafür erforderlichen Erlaubnisse gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) laufen in den nächsten Jahren aus und stehen zur Verlängerung an. Dazu müsste der WBH neue Anträge stellen.

Die Einleitungen sind in diesem Rahmen an den Stand der Technik (siehe § 57 WHG) und an die geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. So ist die Rückhaltung von Regenwasser in einem Fließgewässer gem. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht mehr zulässig. Die WRRL fordert die Durchgängigkeit für alle Gewässer, auch für den Buschbach. Der WBH hat in einer Studie untersuchen lassen, wie eine Rückhaltung unter Berücksichtigung der WRRL zu erreichen ist. Zurzeit gibt es mehrere Lösungsvarianten für die Rückhaltung des Niederschlagswassers in dem Bereich.

Im Rahmen der Planung zum Rückbau der Teiche wurde eine Untersuchung der in und an den Buschbachteichen lebenden Tiere durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung zeigte, dass an den Buschbachteichen eine Amphibienpopulation von zurzeit 1028 Tieren vorhanden ist. Um einen Rückbau der Buschbachteiche umzusetzen, ist ein Ausgleichsgewässer für die Amphibien im unteren Verlauf des Buschbachs im Bereich Helfer Str./ Weidekampstr. geplant. Das Ausgleichsgewässer soll in Form von zwei Teichen, die gleichzeitig als notwendige Rückhaltung für eine bisher ungenehmigte Einleitungsstelle der Stadt Hagen dienen, neben dem dort verlaufenden Buschbach entstehen. Die Versorgung mit Wasser wird über die Zuleitung von Regenwasser aus dem Einzugsgebiet Weidekampstr. sichergestellt. Da der Buschbach in dem Bereich starke Erosionen aufweist, wird im Zuge der Erstellung der Ausgleichsgewässer auch der Buschbach in dem Bereich gem. WRRL angepasst. Ziel ist es, diesen Gewässerabschnitt zu einem Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) zu entwickeln.

Im Bereich der vorhandenen Teiche ist der Umbau des nördlichen Damms geplant.

Hier soll das vorhandene Mönchsbauwerk zurückgebaut und durch einen Durchlass mit natürlichem Sohlsubstrat ersetzt werden. Der Damm selbst soll ertüchtigt und eine flachere Böschung erhalten werden, um wieder als Wegeverbindung für Forst und Waldbesucher zu dienen.

Im 1. Bauabschnitt, der im Sommer/ Herbst 2012 umgesetzt werden soll, ist geplant, die Ausgleichsgewässer für die Amphibien zu erstellen und den unteren Lauf des Buschbachs und den nördlichen Damm der Buschbachteiche gem. WRRL umzubauen. Hierfür wurden vom WBH Anträge gem. § 8 WHG, § 68 WHG und § 99 LWG bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht sowie ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen gestellt. Abschließende Genehmigungen erfolgen im Rahmen der Anträge für den endgültigen Rückbau der Buschbachteiche. Die Kosten der Maßnahmen trägt der WBH.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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13.06.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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20.06.2012 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat fast den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage.

 

Zusatz:

 

Im Laufe des weiteren Verfahrens soll die Einrichtung eines Amphibiendurchlasses an der Weidekampstraße geprüft werden.

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

         8

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         0

 

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27.06.2012 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde die landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erstellung der Ausgleichsgewässer sowie zum Umbau des nördlichen Dammes zu erteilen.

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord und der Umweltausschuss nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Zusatz:

 

Im Laufe des weiteren Verfahrens soll die Einrichtung eines Amphibiendurchlasses an der Weidekampstraße geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen