Beschlussvorlage - 0569/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe wählt Frau/Herrn _________________ als

2. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin / 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeister mit Wirkung zum 01.09.2012.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

Zur Durchführung der Wahl ist die Einsetzung einer Wahlkommission erforderlich, die aus je einem Vertreter der Fraktionen der Bezirksvertretung bzw. der in der Bezirksvertretung vertretenden Parteien bestehen soll.

 

Erläuterungen des Wahlverfahrens:

In dem Sonderfall, dass eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin / ein stellvertretender Bürgermeister während der laufenden Amtsperiode aus dem Amt ausscheidet, richtet sich die Wahl des Nachfolgers bzw. der Nachfolgerin nach der „Sonderregelung“ des § 67 Abs. 2 Satz 7 GO NRW, die über den § 36 Abs. 3 Satz 3 GO NRW auf den stellvertretenden Bezirksbürgermeister entsprechend anzuwenden ist. Diese Vorschrift lautet wie folgt:

 

„Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. „

 

Damit findet das Mehrheitswahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung, welches in diesem Fall in geheimer Form mit Stimmzetteln ohne Aussprache durchzuführen ist. Gewählt ist dann grundsätzlich der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält (echte Mehrheitswahl). Erreicht bei mehreren Kandidaten keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den Personen statt, die die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.

 

Die Mitglieder der Bezirksvertretung können ihre Stimme nur für einen Wahlvorschlag abgeben. Stimmzettel, auf denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind, die Zusätze erhalten oder den Willen nicht eindeutig erkennen lassen, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass der Stimmzettel unbeschriftet bleibt oder als „Stimmenthaltung“ kenntlich gemacht wird.

 

Verpflichtung:

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sind die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen