Beschlussvorlage - 0450/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Straßen und Straßenentwässerung Lerchenfeld und Brusebrinkstraße von Lerchenfeld bis Innsbrucker Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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21.06.2012
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30.08.2012
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Beschlussvorschlag
Der Erneuerung der Straßen und Straßenentwässerung wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.
Die Realisierung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssanierungsplans des Doppelhaushalts 2012/2013 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.
In der Straße Lerchenfeld und Brusebrinkstraße von Lerchenfeld bis Innsbrucker Straße plant der Wirtschaftsbetrieb Hagen die Erneuerung des Regen- und Schmutzwasserkanals und ENERVIE im Bereich der Brusebrinkstraße die Neuverlegung von Versorgungsleitungen. Die Straßen und die Straßenentwässerung sind erneuerungsbedürftig und lösen somit einer Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.
Begründung
Bei den Straßen Lerchenfeld und Brusebrinkstraße handelt es sich um Haupterschließungsstraßen, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten wurden. Im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung und erweiterung sowie der ENERVIE-Maßnahme muss der Gesamtbereich erneuert werden. Die Straße Lerchenfeld und Brusebrinkstraße zwischen Lerchenfeld und Innsbrucker Straße wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages erstmalig endgültig hergestellt, so dass die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgegolten sind. Die Fahrbahnen sollen in den bisherigen Ausmaßen auf einer Länge von ca. 300 m in einer durchschnittlichen Breite von ca. 5 m wie folgt erneuert werden:
47 cm Frostschutzschicht
14 cm bituminöse Tragschicht
4 cm Asphaltdecke.
Beide Gehwege im Lerchenfeld sollen auf einer Länge von insgesamt 450 m und einer der Gehwege in der Brusebrinkstraße auf einer Länge von 73 m wie folgt erneuert werden:
30 cm Frostschutzschicht
7 cm bituminöse Tragschicht
3 cm Asphaltdecke.
Der zweite Gehweg in der Brusebrinkstraße soll auf einer Länge von 82 m mit Plattenbelag bzw. Pflaster erneuert werden. Die durchschnittliche Breite der Gehwege in der Brusebrinkstraße sowie im Lerchenfeld beträgt 1,50 m.
Die Parkbuchten sollen auf einer Länge von insgesamt ca. 40 m in einer durchschnittlichen Breite ca. 3,15 m wie folgt erneuert werden:
47 cm Frostschutzschicht
14 cm bituminöse Tragschicht
4 cm Asphaltdecke
Dieser Ausbau entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.
Die geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 212.900 Euro. Nach Abzug des Anteils des Wirtschaftsbetrieb Hagen in Höhe von ca. 178.500 und ENERVIE in Höhe von ca. 20.825 verbleiben ca. 13.575 als städtischer Anteil an der Straßenerneuerung, wovon 40% = 5.430 von den Anliegern zu zahlen sind.
Die geschätzten Kosten für die Parkbuchten belaufen sich auf ca. 18.445 , wovon 60% = 11.067 von den Anliegern zu verlangen sind.
Der geschätzte Gehwegaufwand beläuft sich auf ca. 89.726 , wovon 60 % = 53.835 von den Anliegern zu tragen sind.
Die Regen- und Schmutzwasserkanäle im Bereich der geplanten Maßnahmen sind mehr als 70 Jahr alt und haben baulichen Schäden. Der Regenwasserkanal ist darüber hinaus hydraulisch überlastet. Demzufolge soll der Regenwasserkanal von Durchmesser 250 auf 500 bis 600 auf einer Länge von ca. 300 m erweitert werden. Parallel dazu wird auch der Schmutzwasserkanal auf dieser Länge erneut. Der Aufwand für den Regenwasserkanal beläuft sich auf ca. 489.450 , wovon 50 % = 244.725 der Straßenentwässerung zuzuordnen sind. Hinzu kommen Kosten für die Sinkkästen in Höhe von ca. 10.971 und anteilige Straßenwiederherstellungskosten für den fiktiven Regenwasserkanalgraben in Höhe von ca. 71.400 . Die Gesamtkosten der Straßenentwässerung belaufen sich auf ca. 327.000 , die zu 40 % = 130.800 von den Anliegen zu zahlen sind.
Es ergibt sich somit folgende Gesamtbelastung für die Anlieger:
Fahrbahnerneuerung: 5.430
Parkbuchtenerneuerung 11.067
Gehwegerneuerung 53.835
Straßenentwässerungserneuerung 130.800
201.132
Der Aufwand von 201.132 geteilt durch die Summe der Gesamtverteilereinheiten (Grundstucksfläche und Anzahl der Vollgeschosse) 56.259,8 = 3,575.
Der Beitrag für die jeweilige Grundstückseigentümer der Wohnhäuser beläuft sich zwischen ca. 2.500 und ca. 5.000 . Den größten Beitragsanteil (mehr als die Hälfte) hat die Evangelische Stiftung Volmarstein für das Krankenhausgrundstück zu zahlen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentürmen der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 07.05.2012 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 130.800 wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH weitergeleitet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: | Erneuerung Brusebrinkstr./Lerchenfeld |
| Finanzpos. | Gesamt | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Einzahlung(-) | 688200 | 201.132 | | 201.132 | | |
Auszahlung (+) | 785200 | 252.546 | | 252.546 | | |
Eigenanteil |
| 51.414 | | 51.414 | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Brusebrinkstraße auf einer Länge von rd. 115 m und der Straße Lerchenfeld auf gesamter Länge führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands in Höhe von 65.917,51 + 124.519,00 = 190.436,51 EUR. Weitere Vermögensgegenstände wie z.B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut. Die erneuerte Brusebrinkstraße und Lerchenfeld sind in der Bilanz in Höhe von 321.071 EUR (212.900 EUR + 18.445 EUR + 89.726 EUR = Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Straße) zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 5.838 EUR zu rechnen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Da es sich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen in Höhe von 70.332 EUR als Sonderposten zu passivieren. Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 178.500 EUR und der ENERVIE in Höhe von 20.825 EUR zur Wiederherstellung der Straße. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren.. Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 4.903 EUR. |
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (4,5% p.a.) | 2.314 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 4.816 |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, 55 Jahre) | 5.838 |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | 12.968 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo, 55 Jahre) | -4.903 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 8.065 |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
i.V. von VB 5 Dr. Bleicher | gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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