Beschlussvorlage - 0450/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Straßen und Straßenentwässerung wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssanierungsplans des Doppelhaushalts 2012/2013 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem  Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen  zu lassen.

 

In der Straße Lerchenfeld und Brusebrinkstraße von Lerchenfeld bis Innsbrucker Straße plant der Wirtschaftsbetrieb Hagen die Erneuerung des Regen- und Schmutzwasserkanals und ENERVIE im Bereich der Brusebrinkstraße die Neuverlegung von Versorgungsleitungen. Die Straßen und die Straßenentwässerung sind erneuerungsbedürftig und lösen somit einer Beitragspflicht nach § 8 KAG aus. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Bei den Straßen Lerchenfeld und Brusebrinkstraße handelt es sich um Haupterschließungsstraßen, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher  und funktionsfähig gehalten wurden. Im Zusammenhang  mit der Kanalerneuerung und –erweiterung sowie der ENERVIE-Maßnahme muss der Gesamtbereich erneuert werden. Die Straße Lerchenfeld und Brusebrinkstraße zwischen Lerchenfeld und Innsbrucker Straße wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages erstmalig endgültig hergestellt, so dass die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgegolten sind. Die Fahrbahnen sollen in den bisherigen Ausmaßen auf einer Länge von ca. 300 m in einer durchschnittlichen Breite von ca. 5 m wie folgt erneuert werden:

 

47 cm Frostschutzschicht

14 cm  bituminöse Tragschicht

4 cm Asphaltdecke.

 

Beide Gehwege im Lerchenfeld sollen auf einer Länge von insgesamt 450 m und einer der Gehwege in der Brusebrinkstraße auf einer Länge von 73 m wie folgt erneuert werden:

 

30 cm Frostschutzschicht

7 cm bituminöse Tragschicht

3 cm Asphaltdecke.

 

Der zweite Gehweg in der Brusebrinkstraße soll auf einer Länge von 82 m mit Plattenbelag bzw. Pflaster erneuert werden. Die durchschnittliche Breite der Gehwege in der Brusebrinkstraße sowie im Lerchenfeld beträgt 1,50 m.

 

Die Parkbuchten sollen auf einer Länge von insgesamt ca. 40 m in einer durchschnittlichen Breite ca. 3,15 m wie  folgt erneuert werden:

 

47 cm Frostschutzschicht

14 cm bituminöse Tragschicht

4 cm Asphaltdecke

 

Dieser Ausbau entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser  Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

Die geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 212.900 Euro. Nach Abzug des Anteils des Wirtschaftsbetrieb Hagen in Höhe von ca. 178.500 € und ENERVIE in Höhe von ca. 20.825 € verbleiben ca. 13.575 € als städtischer Anteil an der Straßenerneuerung, wovon 40% = 5.430 € von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Die geschätzten Kosten für die Parkbuchten belaufen sich auf ca. 18.445 €, wovon 60% = 11.067 €  von den Anliegern zu verlangen sind.

 

Der geschätzte Gehwegaufwand beläuft sich auf ca. 89.726 €, wovon 60 % = 53.835€  von den Anliegern zu tragen sind.

 

Die Regen- und Schmutzwasserkanäle im Bereich der geplanten Maßnahmen sind mehr als 70 Jahr alt und haben baulichen Schäden. Der Regenwasserkanal ist darüber hinaus hydraulisch überlastet. Demzufolge soll der Regenwasserkanal  von Durchmesser 250 auf 500 bis 600 auf einer Länge von ca. 300 m erweitert werden. Parallel dazu wird auch der Schmutzwasserkanal auf dieser Länge erneut. Der Aufwand für den Regenwasserkanal  beläuft sich auf ca. 489.450 €, wovon 50 % =  244.725 € der Straßenentwässerung zuzuordnen sind. Hinzu kommen Kosten für die Sinkkästen in Höhe von ca. 10.971 € und anteilige Straßenwiederherstellungskosten für den fiktiven Regenwasserkanalgraben in Höhe von ca. 71.400 €. Die Gesamtkosten der Straßenentwässerung belaufen sich auf ca. 327.000 €, die zu 40 % = 130.800 € von den Anliegen zu zahlen sind.

 

Es ergibt sich somit folgende Gesamtbelastung für die Anlieger:

 

Fahrbahnerneuerung:                                           5.430 €

Parkbuchtenerneuerung                                     11.067 €

Gehwegerneuerung                                                   53.835 €

Straßenentwässerungserneuerung     130.800 €

                                                                              201.132 €             

 

 

Der Aufwand von 201.132 € geteilt durch die Summe der Gesamtverteilereinheiten (Grundstucksfläche und Anzahl der Vollgeschosse)  56.259,8 = 3,575.

 

Der Beitrag für die jeweilige Grundstückseigentümer der Wohnhäuser beläuft sich zwischen ca. 2.500 €  und ca. 5.000 €. Den größten Beitragsanteil (mehr als die Hälfte) hat die  Evangelische Stiftung Volmarstein für das Krankenhausgrundstück zu zahlen.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentürmen der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 07.05.2012 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

Der Beitragsanteil für die Straßenentwässerung in Höhe von 130.800 € wird von der Stadt Hagen erhoben und an den Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH weitergeleitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

Erneuerung Brusebrinkstr./Lerchenfeld

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2012

2013

2014

2015

Einzahlung(-)

688200

201.132€

€

201.132€

€

€

Auszahlung (+)

785200

252.546€

€

252.546€

€

€

Eigenanteil

 

51.414€

€

51.414€

€

€

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Brusebrinkstraße auf einer Länge von rd. 115 m und der Straße Lerchenfeld auf gesamter Länge führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands in Höhe von 65.917,51 € + 124.519,00 € = 190.436,51 EUR.

Weitere Vermögensgegenstände wie z.B. Beleuchtungsanlagen und Verkehrsschilder sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Brusebrinkstraße und Lerchenfeld sind in der Bilanz in Höhe von 321.071 EUR (212.900 EUR + 18.445 EUR + 89.726 EUR = Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Straße) zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 5.838 EUR zu rechnen.

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind die voraussichtlichen Beitragseinnahmen in Höhe von 70.332 EUR als Sonderposten zu passivieren.

Aufgrund der durchgeführten Kanal- und Kabelarbeiten erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH in Höhe von 178.500 EUR und der ENERVIE in Höhe von 20.825 EUR zur Wiederherstellung der Straße. Diese Beträge sind als Sonderposten bei der Fahrbahnerneuerung zu passivieren..

Die Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 4.903 EUR.

 

4.       Folgekosten:

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

    (4,5% p.a.)

2.314 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

4.816 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, 55 Jahre)

5.838 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

12.968 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo, 55 Jahre)

-4.903 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

8.065 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

i.V. von VB 5 Dr. Bleicher

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2012 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

Erweitern

30.08.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen