Beschlussvorlage - 0291/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der historischen Gärten am Schloss Hohenlimburghier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen als Landschaftsschutzgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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13.04.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.04.2005
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Sachverhalt
Entfällt.
![]()
Sanierung der historischen Gärten am Schloss Hohenlimburg im Landschaftsschutzgebiet
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes
Im Auftrag des Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg hat das Landschaftsarchitekturbüro Bimberg in Iserlohn eine Konzeption zur Restaurierung und Nutzung der historischen Gärten erarbeitet. Hierbei sollen die einstigen barocken Gärten (Herrschafts-, Dienerschafts- und Wein-/ Kräutergarten) und das Gartenparterre am Nordwesthang, die in der Mitte des 18. Jahrhunderts beim Ausbau der Burg als Residenz entstanden, wiederhergestellt werden.
Es handelt sich allerdings um eine Teilrekonstruktion, bei der lediglich die vorhandene historische Substanz zu sichern ist.
Im Einzelnen handelt es sich um:
1. Barockes
Gartenparterre (Herrschaftsgarten)
a) Sanierung der unteren Mauern mit Gabionen und Absturzsicherung durch einen Zaun.
b) Anlage einer symetrisch gestalteten Gartenparterre mit Wegesystem, befestigt in wassergebundener Decke und Bandstahleinfassung sowie einer äußeren Einfassung mit Buchenhecken.
c) Anpflanzung einer Doppelhecke an der Nordwestseite.
d) Bau eines Gartenpavillons an der Nordwestecke.
e) Bau
einer Mauerbrüstung an der oberen Terrasse und Befestigung des Zuganges mit
wassergebundener Decke; evtl. Bau eines Tores.
2. Dienerschaftsgarten
a) Anlage einer
Blumenwiese mit Obstbäumen.
3. Wein-/
Kräutergarten
a) Bau
von Geländern an den bereits sanierten Mauern und Pflanzung von Weinreben
historischer Sorten.
4. Innerer
Schlosshof
a) Herstellung
einer kleinen Platzfläche für Feste und
Veranstaltungen einschließlich Beleuchtung, Strom- und Wasserversorgung.
5. Rundweg
a) Anlage von extensiver Wiesenflächen an den Sockeln der Wehrmauern.
b) Überarbeitung des vorhandenen Schotterweges rund um das Schloss.
Wegen der
Lage des Schlosses im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.35
“Stoppelberg” wird eine
Ausnahmegenehmigung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes notwendig
.
Der Schutzzweck gem. § 21a), b) und c) LG lautet:
-
zur
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
insbesondere wegen des Vorkommens wertvoller Waldgesellschaften mit naturnah
entwickelten Lebensräumen
-
wegen
der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des waldreichen und sehr bewegten
Landschaftsbildes und
-
wegen
der besonderen Bedeutung des Gebietes für die auf Naturerlebnis ausgerichtete
Erholungsnutzung.
Der Landschaftsplan sieht für die Gebäudeflächen des Schlosses und einen Teil der Gärten (Flächen für den Gemeingebrauch laut FNP) jedoch eine Unberührtheitsklausel vor. Damit sind die o.g. Maßnahmen 1e), 3, 4 und 5 a) von den Ver- und Geboten des Landschaftsplanes nicht betroffen.
Die Ausnahme gilt daher für die Maßnahmen 1. a) bis d) im Barock- oder Herrschaftsgarten und für den Rundweg (Maßnahme 5 b) tlw.
Die zu
erteilende Ausnahme betrifft folgende Verbote des Landschaftsplans Hagen:
-
Bauliche
Anlagen im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zu errichten,
zu erweitern oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigender Weise zu ändern,
auch wenn sie keiner Genehmigung bedürfen
- Straßen, Wege oder Stellplätze zu
errichten oder zu erweitern.
-
Sonstige
land- und forstwirtschaftliche Wege ohne
Beteiligung der unteren Landschaftsbehörde zu errichten oder zu
erweitern.
-
Aufschüttungen,
Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt
vorzunehmen;
-
Oberirdische
oder unterirdische Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen neu zu verlegen oder
deren Ausbaugrad zu verändern;
Für die
geplanten Eingriffe liegt die
Darstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem landschaftspflegerischen
Begleitplan vor.
Für die
rechtmäßige Verwirklichung ist sowohl die denkmalrechtliche Erlaubnis der Stadt
Hagen und eine Waldumwandlungsgenehmigung der Unteren Forstbehörde erteilt worden.
Die forstrechtliche Genehmigung sieht als Ausgleich den Umbau einer Fichtenaufforstung unterhalb des Schlossberges mit Laubwald vor.
Der Antragsteller beabsichtigt weiterhin zur Restaurierung der Unteren Schlossterrasse 4 als Naturdenkmale ausgewiesenen Eiben (ND 1.3.2.1.29) zu entfernen. Hierüber ist in einem gesonderten LP-Änderungsverfahren zu entscheiden.
Dies ist jedoch nicht Inhalt dieser Vorlage.
Gefördert wird das Vorhaben von der Nordrhein-Westfalen-Stiftung. Die künftige Nutzung der Freianlagen ist durch den Schlossspiel- bzw. Heimatverein vorgesehen.
Am 19.
November 2003 wurde der Landschaftsbeirat bereits über die Restaurationsmaßnahmen
der historischen Gartenanlagen beteiligt. Der Landschaftsbeirat ist außerdem am
14.03.2005 zu einem Ortstermin eingeladen worden.

13.04.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der
Landschaftsbeirat favorisiert den Erhalt der vorhandene Eibengruppen als
Naturdenkmäler, würde jedoch einer Entlassung des mauerseitigen Eibenpaars aus der Schutzfestsetzung
zustimmen, falls sich hier keine bauliche Alternative finden lässt.
Das zweite Eibenpaar an der Kopfseite der Gartenanlage ist zu erhalten.
14.04.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Umweltausschuss empfiehlt der Verwaltung, die notwendige landschaftsrechtliche
Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen zu
erteilen.
Zusatz:
Der Umweltausschuss favorisiert den
Erhalt der vorhandenen Eibengruppen als Naturdenkmäler, würde jedoch einer
Entlassung des mauerseitigen Eibenpaars aus der Schutzfestsetzung zustimmen,
falls sich hier keine baulicher Alternative finden lässt.
Das zweite Eibenpaar an der Kopfseite
der Gartenanlage ist zu erhalten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |