Beschlussvorlage - 0186/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Hagen GmbHhier: Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.04.2004
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.04.2004
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden
Dringlichkeitsbeschluss:
Als stimmberechtigte/r
Vertreter/in der Stadt Hagen wird in die ordentliche Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH am 02. April 2004
entsandt.
Er/Sie wird beauftragt,
1. der Aufnahme neuer Gesellschafter zuzustimmen,
2. der Änderung des Gesellschaftsvertrages
zuzustimmen,
3. der Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates
zuzustimmen,
4. den Jahresabschluss 2003 festzustellen,
5. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung
Entlastung zu erteilen,
6. als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2004
den Wirtschaftsprüfer Dr. rer. pol. Reiner Deussen zu bestellen,
7. den Jahresbericht 2003 der Geschäftsführung
entgegenzunehmen.
Sachverhalt
Für die ordentliche
Gesellschafterversammlung 2004 der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH ist ein
stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt
Hagen zu benennen.
Die
Gesellschafterversammlung findet am 02. April 2004 um 12.30 Uhr im Gebäude
des TGZ, Universitätsstr. 11, Konferenzraum 2, statt.
Die Tagesordnung der
Gesellschafterversammlung sieht folgende Punkte vor:
1. Aufnahme von neuen Gesellschaftern
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Die
Gesellschafterversammlung beschließt die Aufnahme folgender neuer Gesellschafter:
a) Douglas Holding mit
2,5 % des Stammkapitals
b) Hagener Feinstahl mit
1,0 % des Stammkapitals
c) Wehberg & Partner mit 2,5 % des Stammkapitals
d) Multimedia Community mit 0,1 % des Stammkapitals
e) Mark-E mit
2,5 % des Stammkapitals
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Derzeit setzt sich der
Gesellschafterkreis der WFG aus 3 Gesellschaftern zusammen.
13,31 % der Anteile sind
somit frei für zukünftige Gesellschafter. Geschäftsführung und
Oberbürgermeister haben in den vergangenen Monaten mit [...] Unternehmen
Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, sie als Gesellschafter für die WFG zu
gewinnen.
Der Aufsichtsrat hat in
seiner Sitzung am 04.12.2003 beschlossen, der Gesellschafterversammlung die
Aufnahme der im Beschlussvorschlag aufgeführten Gesellschafter vorzuschlagen.
Die im
Beschlussvorschlag aufgeführten Unternehmen sind bereit, Gesellschaftsanteile
der WFG zu erwerben.
Damit wären 8,6 % der
Gesellschaftsanteile neu vergeben, was einer Gesamteinlage von 53.600 €
entspricht. Somit können alle Ansprüche der Altgesellschafter bis auf die
Anteile der Kreishandwerkerschaft befriedigt werden. Hierzu sind die Gespräche
bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen, so dass über den Stand mündlich
berichtet wird.
Der Notar Hefer hat in
der Zwischenzeit die zukünftigen neuen Gesellschafter angeschrieben und die
Übertragung der Gesellschaftsanteile der Alt- auf die Neugesellschafter formal
in die Wege geleitet. Sobald die Gesellschaftsanteile der Neugesellschafter auf
ein Notaranderkonto eingegangen sind, erfolgt eine entsprechende Auszahlung an
die bisherigen Gesellschafter.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen keine Bedenken, die neuen Gesellschafter aufzunehmen.
2. Änderung des Gesellschaftsvertrages
hier: a) § 9 Aufsichtsrat
b) § 11 und § 14
Aufgaben des Aufsichtsrates und Zustimmung der
Gesellschafterversammlung
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Gesellschaftsvertrag wie folgt zu ändern:
§ 9 Abs. 1
Die Gesellschaft hat
einen Aufsichtsrat, der aus 9 Mitgliedern besteht. 5 Mitglieder werden durch
die Stadt entsandt und abberufen. Eines dieser Mitglieder muss der Oberbürgermeister
sein. Jeweils 1 Mitglied wird durch die Sparkasse Hagen und die Märkische Bank
entsandt. 2 Mitglieder werden aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter mit Mehrheit
gewählt und abberufen.
Die restlichen
Bestimmungen des § 9 bleiben unverändert.
§ 11 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages ist um den Punkt zu streichen
“Dem Aufsichtsrat
obliegt insbesondere die vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorzunehmende
Festsetzung des Wirtschaftsplanes und die Festsetzung etwaiger Nachträge zum
Wirtschaftsplan.”
§ 14 des
Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:
“§ 14
Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung
Die
Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:
-
Feststellung
des Wirtschaftsplanes, die vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu erfolgen hat,
-
Feststellung
eventuelle Nachträge zum Wirtschaftsplan,
-
Feststellung
des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichts und die Verwendung des
Ergebnisses,
-
Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,
-
Bestellung
des Abschlussprüfers,
-
Bestellung
und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates, soweit für sie kein Entsendungsrecht
besteht,
-
Einziehung
und Abtretung von Geschäftsanteilen gem. § 5 Abs. 2 und § 18 dieses Vertrages,
-
Änderung des
Gesellschaftsvertrages sowie Auflösung der Gesellschaft,
-
Aufnahme
neuer Gesellschafter,
-
Beteiligung
an anderen Gesellschaften.”
Erläuterungen der
Gesellschaft:
In seiner Sitzung vom
04.12.2003 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung die Besetzung des
Aufsichtsrates wie im Beschlussvorschlag genannt, vorgeschlagen.
Hierzu ist eine Änderung
des § 9 des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Gemäß § 11 des
Gesellschaftsvertrages stellt der Aufsichtsrat die Wirtschaftspläne fest.
Gemäß § 108 GO NRW, der
auch bei der Wirtschaftsförderung Hagen Anwendung findet, müssen
Wirtschaftspläne durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Die
Gesellschafterin Stadt Hagen hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages
dahingehend verlangt.
Aufgrund dessen muss der
Gesellschaftervertrag wie folgt geändert werden:
§ 11 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages ist um den Punkt zu streichen “Dem Aufsichtsrat
obliegt insbesondere die vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorzunehmende
Festsetzung des Wirtschaftsplanes und die Festsetzung etwaiger Nachträge zum
Wirtschaftsplan.”
§ 14 des
Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:
“§ 14
Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung
Die
Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:
-
Feststellung
des Wirtschaftsplanes, die vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu erfolgen hat,
-
Feststellung
eventuelle Nachträge zum Wirtschaftsplan,
-
Feststellung
des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichts und die Verwendung des
Ergebnisses,
-
Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,
-
Bestellung
des Abschlussprüfers,
-
Bestellung
und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates, soweit für sie kein Entsendungsrecht
besteht,
-
Einziehung
und Abtretung von Geschäftsanteilen gem. § 5 Abs. 2 und § 18 dieses Vertrages,
-
Änderung des
Gesellschaftsvertrages sowie Auflösung der Gesellschaft,
-
Aufnahme
neuer Gesellschafter,
-
Beteiligung
an anderen Gesellschaften.”
Die
Gesellschafterversammlung muss gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages mit 75 %
Mehrheit beschließen.
Der Notar Hefer wird an
der Sitzung der Gesellschafterversammlung teilnehmen und die Änderung des
Gesellschaftsvertrages protokollieren und notariell beglaubigen.
Es wird vorgeschlagen,
entsprechend dem Beschlussvorschlag zu verfahren.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen gegen die Änderungen des Gesellschaftsvertrages keine Bedenken. Die
Änderung des § 14 ist eine Anpassung an die Gesetzeslage der GO NRW.
3. Bestellung der Mitglieder des
Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates
wie folgt vorzunehmen:
5 Vertreter Stadt Hagen
1 Vertreter Sparkasse
Hagen
1 Vertreter Märkische
Bank
2 Vertreter aus dem
Kreis der neuen Gesellschafter
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat hat in
seiner Sitzung am 04.12.2003 die Gesellschafterversammlung gebeten, die
Besetzung des Aufsichtsrates wie im Beschlussvorschlag dargestellt, vorzunehmen.
Der Rat der Stadt wird 5
Mitglieder in den Aufsichtsrat berufen und entsenden. Die Sparkasse Hagen und
die Märkische Bank entsenden jeweils ein Aufsichtsratsmitglied. Es wird
vorgeschlagen, dass aus dem Kreis der neuen Gesellschafter 2 Aufsichtsratsmitglieder
wie in der Vergangenheit alle 2 Jahre im Wechsel benannt werden.
Für die ersten 2 Jahre
wird in Abstimmung mit den Gesellschaftern vorgeschlagen, dass 1 Vertreter von
Douglas Holding und 1 Vertreter von Mark-E den Aufsichtsrat besetzen sollen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen gegen die Besetzung des Aufsichtsrates, wie vorgeschlagen, keine
Bedenken.
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2003
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Der Jahresabschluss 2003
wird in der vorliegenden testierten Form festgestellt. Der Jahresüberschuss
wird zu Reduzierung des Verlustvortrages auf die Eröffnungsbilanz 2004
vorgetragen.
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Der Jahresabschluss 2003
wurde innerhalb des gesetzlichen bzw. vom Gesellschaftsvertrag festgelegten
Zeitraums erstellt, vom Wirtschaftsprüfer, Herrn Dr. Dietmar Cramer, testiert
und zur Sitzung als Prüfbericht vorgelegt.
Die Geschäftsführung
verweist auf die Erläuterungen, Anhang, Lagebericht und ggf. weitere mündlich
gewünschten Erläuterungen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Wirtschaftsprüfer
hat am 08.04.2004 dem Jahresabschluss 2003 der WFG den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bilanz 2003 schließt
mit einer Summe von rd. 10,3 Mio. € (Vorjahr: rd. 25,5 Mio. €) ab.
Die Gesellschaft hat in 2002 das TGZ-Gebäude verkauft. Während der Erlös
hieraus in die Bilanz 2002 als Guthaben bei Kreditinstituten eingestellt wurde,
erfolgte die Ablösung der Verbindlichkeiten in 2003.
Durch den Verkauf
reduzierten sich insbesondere die Abschreibungen sowie die Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt daher
rd. - 664 T€ (Vorjahr: rd. - 1.210 T€). Da der Kostenzuschuss der
Stadt Hagen unverändert 1,02 Mio. € betrug, schließt die Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von rd. 357 T€ (Vorjahr: rd.
62 T€) ab.
Der Jahresabschluss ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen keine Bedenken gegen die Zustimmung zum Jahresabschluss 2003.
5. Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Dem Aufsichtsrat und der
Geschäftsführung wird gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Auf die Erläuterungen zu
TOP 4 und die Ausführung im Jahresabschluss 2003 sowie dem Prüfbericht wird
hingewiesen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen gegen die Erteilung der Entlastung keine Bedenken.
6. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss 2004
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Die
Gesellschafterversammlung beauftragt den Wirtschaftsprüfer Dr. rer. pol. Reiner
Deussen mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2004.
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Gemäß § 14 des
Gesellschaftsvertrages bestellt die Gesellschafterversammlung den
Abschlussprüfer für die jeweiligen Jahresabschlüsse.
Der Wirtschaftsprüfer
Dr. Cramer prüfte bereits drei Jahresabschlüsse, und zwar die per 31.12.2001,
31.12.2002, 31.12.2003. Aus dem Grund wurden erneut Angebote angefordert.
[...]
Dr. Reiner Deussen hat
mit [...] das günstigste Angebot abgegeben. Aufgrund dessen schlägt die
Geschäftsführung vor, ihn als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss per
31.12.2004 zu bestellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung
bestehen keine Bedenken, als neuen Jahresabschlussprüfer Herrn Dr. Reiner
Deussen zu wählen.
7. Jahresbericht 2003
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Die
Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Erläuterungen der
Gesellschaft:
Auch der Jahresbericht
2003 beschreibt wieder in Wort und Bild die zahlreichen Aktivitäten der
Wirtschaftsförderung Hagen GmbH wie im vergangenen Jahr und gibt einen Ausblick
auf anstehende Projekte im Jahr 2004.
Schon der Jahresbericht
2002 wurde im vergangenen Jahr von den Unternehmen und Partnern in der Region
sehr gut nachgefragt und gilt als “Aushängeschild” der Gesellschaft.
Der Jahresbericht 2003 wurde deshalb noch informativer und attraktiver gestaltet.
Die WFG hat sich
diesbezüglich professioneller Unterstützung einer ehemaligen Mieterin im TGZ,
der inzwischen ausgegründeten black point communikation gmbh, bedient.
8. Verschiedenes
An der letzten
ordentlichen Gesellschafterversammlung am 04.06.2003 hat Frau Petra Büdenbender
teilgenommen.
Begründung der
Dringlichkeit:
Die ordentliche
Gesellschafterversammlung der WFG findet am 02.04.2004 statt. Da die nächste
Ratssitzung erst am 29.04.2004 stattfindet, ist ein Dringlichkeitsbeschluss
durch den Haupt- und Finanzausschuss zu fassen.
Der
Dringlichkeitsbeschluss ist dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung
zu Genehmigung vorzulegen.
