Beschlussvorlage - 0128/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechenschaftsbericht 2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.04.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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29.04.2004
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Sachverhalt
Die
Jahresrechnung für 2003 wurde am 12.02.2004 von der Stadtkämmerin aufgestellt
und vom Oberbürgermeister festgestellt.
Gemäß
§ 93 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist die Jahresrechnung dem Rat der Stadt innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zuzuleiten.
Der Rechenschaftsbericht erläutert:
-
die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,
-
erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den
Haushaltsansätzen
und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im
abgelaufenen Haushaltsjahr.
Bevor
über die Jahresrechnung 2003 und die Entlastung entschieden und beschlossen
wird, erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94 Abs. 1 GO NRW. Zuständig
hierfür ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich zur
Durchführung der Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Prüfungsergebnis wird dem
Rat der Stadt demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.
Da wegen des
Gesamtdeckungsprinzips ein Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist,
wird die Höhe der Zinsen nach den im Runderlass des Innenministers vom
30.06.1986 (MBI NW 1986 S. 1011) beschriebenen Berechnungsmerkmalen auf der
Basis der Jahresrechnungszahlen ermittelt.
Nach § 9 der Haushaltssatzung
2003 werden für 2003 festgesetzt:
-
Eigenfinanzierungsanteil: 26,26 v. H.
-
Durchschnittszinssatz:
3,98 v. H.
§ 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass ab 01.01.1999
Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten 3 Jahre
nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind;
Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen
werden.
Betroffen von dieser Regelung
sind
UA 1600 Rettungsdienst
UA 6750 Straßenreinigung
UA 7210 Abfallsammlung
UA 7300 Märkte
UA 7500 Friedhöfe.
Für diese Unterabschnitte
werden Sonderrücklagen bewirtschaftet.
In der Jahresrechnung 2003
sind bei folgenden Unterabschnitten Entnahmen aus bzw. Zuführungen an
Sonderrücklagen durchgeführt worden:
Bestand zum 01.01.2003 Zuführung Entnahme Stand: 31.12.2003
UA 6750 60.046,39 47.337,23 32.882,44 74.501,18
UA 7210 276.812,81
231.992,64
272.577,95 236.227,50
UA 7300 21.649,55 21.649,55 0,-
Die Bereiche UA 1600, UA 7300
und UA 7500 haben in der Jahresrechnung 2003 mit Kostenunterdeckungen
abgeschlossen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Folgejahren
ausgeglichen werden.
Daneben wird der Sozialfonds
Theater Hagen als Sonderrücklage geführt.
Diese Sonderrücklage ist fest
verzinst angelegt.
Der Bestand der Rücklage
betrug am 01.01.2003 14.573,10 Euro
Für 2003 wurden Zinsen
verbucht in Höhe von 1.294,64 Euro
Die Abrechnung führte zu einer
Entnahme in Höhe von 5.109,87 Euro
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Rücklagenbestand zum
01.01.2004 somit 10.757,87 Euro
