Beschlussvorlage - 0549/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhrhier: Verabschiedung der Zweckverbandssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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27.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.06.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.06.2012
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Verwaltung, zur Bildung des Freiverbandes Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr den anliegenden Entwurf (Anlage 1) als Zweckverbandssatzung zu vereinbaren.
2. Ein Austritt der Stadt Hagen aus dem Zweckverband muss grundsätzlich möglich sein. Entweder entfällt das 2/3- Quorum in der Satzung oder die beitretenden Kommunen verpflichten sich parallel, durch entsprechendes Stimmverhalten jeder Kommune bis zu einem zu definierenden Zeitpunktden Austritt zu ermöglichen. In diesem Falle ist sofern erforderlich ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich vorzusehen.
3. Für den Zeitpunkt nach Vereinbarung der Satzung und deren Genehmigung bestellt der Rat der Stadt Hagen gemäß § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW / § 35 Abs. 4 i.V.m. § 35 Abs. 3 KreisO NRW entweder durch
a) Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder
b) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
die folgenden Personen als Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes:
Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder:
1.
2.
4. Die Finanzierung erfolgt ihm Rahmen der eingeplanten Mittel. Eine Vereinbarung wird getroffen, sobald der Haushalt 2012/2013 durch den Rat verabschiedet worden ist und die Genehmigung der Bezirksregierung vorliegt.
Finanzielle Verpflichtungen, die wesentlich über den bisher benannten Rahmen für die Jahre 2012 und 2013 hinausgehen, dürfen nach Zustimmung aller Mitglieder begründet werden.
Sachverhalt
Begründung
I. Sachverhaltsdarstellung
Die Städte und Kreise der Metropole Ruhr streben eine gemeinsame Bewerbung um die EU-Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital für das Jahr 2015 an. Die Stadt Hagen hat dazu mit gesonderter Vorlage einen entsprechenden Beschluss zur Teilnahme an dem Wettbewerb gefasst.
Nach intensivem Austausch mit der EU-Kommission und eingeholter juristischer Beratung ist ein Modell entwickelt worden, das als einziges die favorisierte Form der gemeinsamen Bewerbung der Metropole Ruhr ermöglicht. Dazu notwendig ist die Gründung eines Zweckverbandes. In ähnlicher Form ist seinerzeit auch die gemeinsame Bewerbung der weiteren Region Rhein-Ruhr für die Olympischen Spiele 2012 durchgeführt worden. Angelehnt an dieses Modell würde im Falle des Titelgewinns eine Gesellschaft gegründet, die das operative Geschäft durchführt.
Um die notwendigen Schritte zur Gründung des Zweckverbandes rechtzeitig zur Bewerbungsfrist abschließen zu können, sind gleichlautende Beschlüsse bis Anfang Juli 2012 zu fassen. Anderenfalls könnten die notwendigen Arbeiten für das Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren, Veröffentlichung der Satzung und Sitzung der Verbandsversammlung bis Anfang Oktober 2012 nicht fristgerecht abgeschlossen werden.
Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes lehnt sich unter Beachtung der Vorgaben des § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) an die für den Regionalverband Ruhr (RVR) getroffene Regelunge (Einwohnerzahl). an. Damit wird die von der EU-Kommission genannte Rahmenbedingung, dass die Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes die politischen Verhältnisse in den Räten und Kreistagen möglichst 1:1 widerspiegeln soll, erfüllt.
Die Stadt Hagen entsendet 2 Mitglieder, den Oberbürgermeister und ein Mitglied des Rates, in den Zweckverband sowie zwei stellvertretende Mitglieder. Siehe hierzu Anlage 2.
Die Geschäftsführung für den Zweckverband wird aus dem Kernteam der Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen und des Regionalverbands Ruhr wahrgenommen.
Die Gründung des Zweckverbandes erfolgt nur bei einer Zulässigkeit der Bewerbung der Metropole Ruhr.
II. Kosten / Finanzierung
Sachkosten:
Im Jahr 2012 sind für die Fortsetzung der Arbeiten und die Erstellung der formalen Bewerbung Kosten von rd. 30.000 kalkuliert worden.
Falls in 2013 die Finalrunde erreicht werden sollte, ist mit Kosten von etwa 100.000 zu rechnen.
Diese Kosten sollen durch den zu gründenden Zweckverband über eine von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage im Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder gedeckt werden. (Anlage 2).
Somit ergeben sich nach der bisherigen Kalkulation folgende Kosten je nach Größe der Stadt / des Kreises:
2012 700 - 3.700 gesamt: 30.000 (u.a. Sachkosten für erweitertes Kernteam in der ersten Bewerbungs- phase)
2013 2.300 - 12.200 gesamt: 100.000 (falls Erreichen der Finalrunde: Agen- turkosten für Präsentation in Brüssel)
Die Aufschlüsselung ist auch den als Anlagen 3 und 4 beigefügten Entwürfen der Haushaltssatzungen für den zu gründenden Zweckverband zu entnehmen.
Für die Stadt Hagen ergeben sich danach voraussichtlich folgende Belastungen:
1098,16 im Jahr 2012
3660,54 im Jahr 2013.
Aus Frankfurt als Finalistenstadt für den Wettbewerb 2014 ist bekannt, dass im Vorfeld weder in der Bewerbung noch in der Finalrunde in Brüssel eine Aussage zu dem geplanten Budget erforderlich ist. Insofern sind weder derzeit noch im weiteren Verfahren finanzielle Verpflichtungen einzugehen; auch für den Fall des Titelgewinns besteht Gestaltungsfreiheit in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten, was das Programm angeht.
Die in der o.g. Vorlage genannten Kosten aus Hamburg für das Jahr 2011 sind keine Pflicht, nur eine Orientierung. Letztlich wären die Gestaltung des Programms und damit auch der Kostenumfang an das dann bereitstehende Budget anzupassen.
Personalkosten:
Es entstehen keine Kosten durch zusätzliches Personal.
Die vorbereitenden Arbeiten werden bis Juni 2012 wie bisher durch ein Kernteam mit 5 Personen aus bestehendem Personal erbracht (Städte Bochum, Dortmund, Essen, Bottrop, RVR).
Während der Bewerbungsphase von Juni bis Oktober 2012 soll dieses Kernteam auf max. 10 Personen aus bestehendem Personal der Städte durch Intensivierung bei den bisher Beteiligten aufgestockt werden..
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5610 | Bezeichnung: | Umweltschutzmaßnahmen |
Produkt: | 1.56.10.06 | Bezeichnung: | Umweltplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | Lfd. Jahr 2012 | Folgejahr 2013 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 0 | | | | |
Aufwand (+) | 542950 | +1098,16 | +3660,54 | | |
Aufwand (-) | 542600 | -1098,16 | -3660,54 |
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Eigenanteil | 0 | 0 | 0 | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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